Soziale Teilhabe ist Freiheit und Selbstbestimmung
„Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Gesetz und Recht gebunden“ lesen wir in Artikel 20 Grundgesetz auch im 60. Jahr seines Inkrafttretens. Was ist ein sozialer Staat? Was bedeutet die Bindung an Recht und Gesetz? Besteht sie nur auf dem Papier oder auch praktisch? Das diskutierten VerbändevertreterInnen, WissenschaftlerInnen und PolitikerInnen mit Betroffenen für drei Bereiche: Die Jugendhilfe und -arbeit, das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungsvereinbarungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem sogenannten „Hartz IV“.
Aus der Sicht der Wissenschaft stellte Prof. Hans-Ulrich Weth von der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg den derzeitigen Stand der Realisierung sozialer Bürgerrechte dar. Er sieht im Kinder- und Jugendhilferecht und im Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung durchaus positive, progressive Ansätze. Für einen Fehlgriff hält er allerdings die Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die das Recht auf Selbstbestimmung „unter Einsatz einer pseudopädagogisch unterfütterten Methode des Forderns und Förderns in die Pflicht zur eigenverantwortlichen Lebensunterhaltssicherung und in den Zwang zur Arbeit“ verkehre.
Die Kritik an der vornehmlich auf Arbeitsaufnahme angelegten Hartz-IV-Praxis teilen auch die anderen DiskutantInnen vom Fach. Für Thomas Lenz, Geschäftsführer der ARGE Wuppertal, ist eine wirksame Betreuung der Kunden der Jobcenter erst möglich, wenn ausreichend Personal zur Verfügung steht und der sozialpolitische Auftrag auch des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ernst genommen wird. Marion Schmidlin, Fallmanagerin für Menschen mit Suchtkrankheiten, betont: „Eine erfolgreiche Betreuung braucht Zeit und kann auch mehrere Jahre dauern“. Peter Feldmann, selbst Empfänger von SGB-II-Leistungen beschrieb seine Erfahrungen bei einem Berliner Jobcenter. Fehlende Selbstbestimmung und obrigsstaatliche Gängelung sind nach seiner Schilderung dort die Regel und nicht die Ausnahme.
Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen zeigt, wie eine sinnvolle Unterstützung bei gleichzeitig hoher Selbstbestimmung aussehen kann. Für Evelin Schönhut-Keil, Erste Beigeordnete des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, ist folgende Ägide Ausgangspunkt von Entscheidungen zur Eingliederungshilfe: „Der Mensch steht im Mittelpunkt“. Sie weist darauf hin, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die von Verbänden und Grünen einhellig geforderte Selbstbestimmung und Teilhabe als Teil des internationalen Rechts benennt. Auch die Bundesrepublik hat damit durch die Ratifizierung der Konvention Maßstäbe für eine zeitgemäße Sozialpolitik gesetzt. Carl-Wilhelm Rößler von der Beratungsstelle „Zentrum selbstbestimmtes Leben“ in Köln betont, dass der gute Ansatz des Persönlichen Budgets nicht auf einen Geldbetrag reduziert werden darf. „Zum Persönlichen Budget gehört auch, dass die beteiligten Kostenträger deutlich mehr Vertrauen und Respekt aufbringen, als dies heute der Fall ist“. Das deckt sich mit Birgit Stengers Erfahrungen. Sie nimmt selbst ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget in Anspruch und berichtet, dass ihr zunächst eher Misstrauen von der Sozialverwaltung entgegengebracht wurde. Bis ihr Antrag auf ein Persönliches Budgets bearbeitet wurde dauerte es zwei Jahre und es bedurfte der Einschaltung eines Rechtsanwalts und der Drohung mit einer Untätigkeitsklage gegen die Verwaltung.
In der Jugendarbeit ist für Franziska Schmidt vom Deutschen Roten Kreuz gerade der Grad der Beteiligung benachteiligter Menschen der Lakmustest für einen fortschrittlichen Ansatz. Als Beispiel dafür kann das Berliner Projekt „Street UniverCity“ genannt werden. Der Mitarbeiter des Projekts, Jonathan Aikins, stellte das Projekt vor, das außerschulische Jugendbildung in sozialen Brennpunkten niedrigschwellig und informell vermittelt.
Die Jugendarbeit leidet laut Peter Lukasczyk vom Jugendamt Düsseldorf vor allem an Problemen der Umsetzung der akzeptablen gesetzlichen Grundlagen. Er fordert „eine grundlegende Veränderung der Haltung der Jugendamtsmitarbeiter gegenüber den Betroffenen und einen Dialog ohne moralische Vorhaltungen, in dem alles auf den Tisch kommt“ Derzeit nähmen Betroffene Hilfen nicht aus Überzeugung an, sondern um folgereiche Prozessen auszuweichen.
Für den sozialpolitischen Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Markus Kurth, ist klar: „Wir müssen die guten Ansätze aus der Kinder- und Jugendhilfe und den Angeboten für Menschen mit Behinderungen auf andere Bereiche der Sozialgesetzgebung übertragen. Gleichzeitig gilt es, dafür zu sorgen, dass die Verwaltung entsprechende Rechte den Bürgerinnen und Bürgern nicht vorenthält.“
