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Bergbau | 15.09.2009

Bergrecht grundlegend novellieren!

Das Bundesberggesetz (BBergG) in seiner heutigen Form ist juristisch antiquiert und aus umwelt-, klima- und energiepolitischer Sicht destruktiv. Teile der Reichsgesetzgebung, die in den 30er- und 40er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts als "Kriegsertüchtigungsgesetz" gestaltet wurden, sind bis heute Bestandteil des Bergrechts. Es räumt Bergbauvorhaben fatale Sonderprivilegien gegenüber anderen Rechten ein, ohne auf gesellschaftliche Belange Rücksicht zu nehmen.

Bergbau und seine Folgen sind und bleiben Thema in Deutschland. Die Aktualität ist ungebrochen: Das bergbauinduzierte Erdbeben an der Saar und die Tragödie in Nachterstedt sind beredte Beispiele. Nicht zu vergessen die Zerstörung ganzer Gemeinden für Braunkohletagebaue und die Perforation des Niederrheingebietes durch den Kiesabbau. Neue Auseinandersetzungen stehen bevor.

Das Bundesberggesetz greift in vielfältige Bereiche ein: bei Bohrvorhaben in Nord- und Ostsee, bei der Lagerung von Atommüll, beim Abbau von Erzen, Granit, Basalt, Lava, Kali und Kies. Und es regelt die sogenannten Ewigkeitskosten z.B. des Steinkohlebergbau lange über die Vorhaben hinaus – meist zu Ungunsten der betroffenen. Kritiker gehen soweit zu behaupten: "Bergrecht bricht Grundrecht!" Das darf so nicht bleiben!

Das juristische Gutachten zum Reformbedarf des Bundesberggesetzes im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zeigt den Weg für ein neues, zukunftsweisendes und demokratisches Bergrecht.

 

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