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Schwarz-gelbe Gesundheitspläne | 12.04.2010

Bundesregierung gibt sich ahnungslos

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen

Im Jahr 2010 werden die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich um rund 7,5 Milliarden Euro höher liegen als die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Um dieses Defizit zu verringern, hat die Bundesregierung den Bundeszuschuss um 3,9 Milliarden angehoben.

In diesem Jahr bleibt dennoch ein Defizit von über 3,5 Milliarden Euro. Deshalb müssen viele Krankenkassen erstmals Zusatzbeiträge nehmen, weil sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, den die große Koalition mit der letzten Gesundheitsreform in das Krankenversicherungsrecht eingeführt hat, nicht auskommen.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung Ende 2009 gefragt, welche Auswirkungen Zusatzbeiträge auf die Versicherten haben werden. Die Antwort der Bundesregierung enttäuschte, sie gab sich ahnungslos.

Die Bundesregierung weigerte sich, Angaben darüber machen, ob und in welchem Umfang Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben müssen. Stattdessen brüstete sie sich damit, dass durch die Anhebung des Bundeszuschusses "in vielen Fällen" Zusatzbeiträge vermieden werden können. Die Verantwortung wurde auf die Kassen abgewälzt. Diese sollen "Wirtschaftlichkeitsreserven ausschöpfen", um unnötige Ausgaben zu vermeiden. Was darunter zu verstehen ist, blieb im Dunkeln.

Im Gegensatz den Träumereien der Regierung sieht die Realität völlig anders aus. Etwa ein Drittel der Versicherten zahlt inzwischen einen Zusatzbeitrag, da einige Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben müssen.

Zusatzbeiträge belasten Geringverdienende überdurchschnittlich

Auch wenn die Bundesregierung keine Zahlen genannt hat: Aus den offiziellen Prognosen zur Finanzentwicklung der Krankenkassen lässt sich errechnen, wie hoch der durchschnittliche Zusatzbeitrag für jede/n BeitragszahlerIn ausfallen wird. Rund 75 Euro im Jahr beziehungsweise 6 Euro monatlich werden die Krankenkassen in diesem Jahr von ihren Versicherten verlangen müssen. Davon werden besonders die rund 3 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit einem beitragspflichtigen Einkommen unter 800 Euro im Monat betroffen sein. Denn die gesetzliche Überforderungsgrenze für die Zusatzbeiträge in Höhe von einem Prozent des Einkommens gilt erst bei einem Zusatzbeitrag von über 8 Euro. GeringverdienerInnen mit einem Einkommen unter 800 Euro werden also mehr als ein Prozent ihres Einkommens für den Zusatzbeitrag aufbringen müssen. Bei ALG II EmpfängerInnen empfiehlt die Bundesregierung einen Kassenwechsel, wenn dies zur "Minderung der Hilfebedürftigkeit" erforderlich ist. Keine Antwort gab sie darauf, wie oft den Betroffenen ein Kassenwechsel zumutbar ist, wenn auch die neue Krankenkasse beschließt, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dafür stellte die Bundesregierung aber klar, dass ALG II- EmpfängerInnen nichts davon haben sollen, wenn einzelne Krankenkassen trotzdem Überschüsse machen. Prämienzahlungen einer Krankenkasse an ihre Versicherten werden bei ALG II EmpfängerInnen nicht ausgezahlt, sondern mit dem ALG II verrechnet.

Flickschusterei statt genereller Lösung

Anstatt einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Übernahme der Zusatzbeiträge für alle ALG II BezieherInnen regelt betreibt die Bundesregierung weiterhin Flickschusterei und hat in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit einen Härtefallkatalog erstellt. Nur in Ausnahmefällen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Zusatzbeiträge. Damit nimmt sie ein bürokratisches Einzelprüfverfahren in Kauf. Dieses Vorgehen ist für uns eine Gängelung von ALG II EmpfängerInnen und ein Angriff auf das soziokulturelle Existenzminimum. Wir haben dieses Problem mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung im März 2010 aufgegriffen.

Wir Grünen setzen uns für eine generelle, einfache und unbürokratische Lösung im Sinne der Hartz IV Betroffenen ein. Hierzu liegt ein grüner Antrag vor.

Die echte Alternative heißt grüne Bürgerversicherung

Die Zusatzbeiträge sind sozial ungerecht, weil sie einseitig die Versicherten belasten. Die Überforderungsgrenze ist so (fehl-) konstruiert, da sie ausgerechnet bei GeringverdienerInnen und Arbeitslosen nicht greift. Trotzdem gibt sich die Bundesregierung weiterhin ahnungslos und bleibt untätig. Und das ist auch kein Wunder. Denn der mit den Zusatzbeiträgen verbundene Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung gehört zu den wichtigsten Anliegen dieser Bundesregierung. Jede Kasse, die einen Zusatzbeitrag erheben muss, bringt sie diesem Ziel ein Stück näher. Unsere globale Alternative heißt deshalb Abschaffung der Zusatzbeiträge und Einführung der grünen Bürgerversicherung.

 

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