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Volkszählung | 09.05.2011

Zensus 2011 gestartet

Grüne Positionen zur Volkszählung

Der Zensus 2011 ist eine Volkszählung. Bei Volkszählungen geht es um die Sammlung von Informationen über die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland zu statistischen Zwecken. Auf der Grundlage dieser Zahlen werden zahlreiche Entscheidungen getroffen, etwa über finanzielle Zuwendungen an Kommunen oder Zahlungen im Zuge des Länder-Finanzausgleichs. Zum anderen sollen durch weitere Informationen etwa zum Beschäftigungsstatus der Bürgerinnen und Bürger, zu den wohnlichen Lebensverhältnissen und zum Beispiel dem baulichen Zustand von Gebäuden Grundlagen für unterschiedlichste politische Entscheidungen geschaffen und auch statistische Daten für die sonstige Forschung bereitgestellt werden.

Ab dem 9. Mai 2011 werden die Haushaltsbefragungen für den Zensus 2011 an der Tür durchgeführt. Der große Unterschied zur letzten Volkszählung von 1987 ist, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger persönlich befragt werden. Nur ca. zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger bekommen also Besuch an der Haustür von echten Zählern. Der Rest wird durch einen automatisierten Abgleich von Datenbanken, insbesondere den Meldedaten gezählt, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger selbst etwas tun müssen. Wer zu denjenigen Personen gehört, die Besuch von Zählern an der Tür bekommen, erhält einen umfänglichen Fragebogen und kann diesen mit oder ohne Unterstützung des Zählers ausfüllen.

Die Position der grünen Bundestagsfraktion zum Zensus 2011

Wir Grüne haben im Bundestag gegen die Durchführung des Zensus 2011 in der jetzigen Form gestimmt. Weil sie als Informationsgrundlage für rationale Entscheidungen dienen können, erfüllen Volkszählungen durchaus eine wichtige Funktion, wenn sie vernünftig ausgestaltet werden. Zu einem tragbaren Konzept gehört allerdings die Beschränkung auf wirklich für die Statistik aussagekräftige Daten und Informationen, eine datensparsame Beschränkung auf das Wesentliche und die rigorose Einhaltung datenschutzrechtlicher Grundsätze. Dies vorausgesetzt, können Volkszählungen durchaus einen Mehrwert bringen, wenn und weil durch ihre Ergebnisse gerechtere, bessere und informierte politische Entscheidungen, auch in Kernbereichen grüner Politik, möglich werden.

Das aktuelle Vorhaben sehen wir aber äußerst kritisch. Im Gegensatz zur Volkszählung von 1987 wurden die zentralen Anforderungen des für uns nach wie vor maßgeblichen Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts zwar beachtet. Für nach wie vor verfassungsrechtlich problematisch erachten wir gleichwohl vor allem die unvollständige Anonymisierung der Erhebung in Sonderbereichen (Wohn- und Altenheime, Gemeinschaftseinrichtungen etc.), die Erhebung des früheren Wohnsitzes im Ausland sowie des Ankunftsjahres bei deutschen Staatsbürgern. Die Nutzbarkeit des Anschriften- und Gebäuderegisters für umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen halten wir für eine nicht zulässige Zweckentfremdung dieser ausschließlich für den Zensus errichteten Datenbank. Für politisch falsch halten wir außerdem die Ausdehnung des Zensus auf verpflichtende Angaben der Zugehörigkeit zur katholischen oder evangelischen Kirche sowie auch die (nur) freiwillige Angabe der Zugehörigkeit zu anderweitigen Glaubensrichtungen.

Was muss ich tun, wenn zum Zensusstichtag 09.05.2011 Zähler vor meiner Tür stehen?

Etwa zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürgern werden Besuch von eigens dafür ausgewählten und angestellten Zählerinnen und Zählerinnen erhalten. An Adressen mit mehreren Parteien werden alle dort lebenden Haushalte befragt. Niemand ist verpflichtet, die Zähler ins Haus zu lassen. Es genügt, den Fragebogen entgegen zu nehmen und eigenständig auszufüllen. Ein Widerspruch oder eine Klage gegen die buß-/zwangsgeldbewehrte Heranziehung als zu befragende Person hat keine aufschiebende Wirkung, das heißt: Die Fragen sind dennoch unmittelbar, also schon vor einer gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, zu beantworten. Ansonsten drohen Zwangs- oder Bußgelder.

Ist zu befürchten, dass Nazis als Interviewer unterwegs sind und was wird dagegen getan?

In Teilen des Landes hatte die NPD dazu aufgerufen, den Zensus für eine nationale Volkszählung für eigene Zwecke zu missbrauchen. Ganz ausschließen kann man es nicht, dass im Einzelfall NPD-nahe Personen versuchen, als Interviewer eingestellt zu werden, es ist allerdings auch nicht wahrscheinlich. Denn die Behörden wollen als Zähler überwiegend als zuverlässig bekannte Mitarbeiter aus Behörden einstellen. In vielen Gegenden verfügt die NPD auch nicht über die Möglichkeiten, überhaupt Sympathisanten für den Job zu aktivieren. Außerdem wollen sämtliche beteiligte Behörden ein besondere Augenmerk darauf legen, ob Personen möglicherweise zum rechtsradikalen Umfeld zählen. Man wird deshalb ,so heißt es, alle öffentlich zugänglichen Quellen heranziehen, um in Verdachtsfällen die politische Einstellung von Bewerbern zu prüfen. Außerdem rufen die Behörden dazu auf, Zähler zu melden, die sich auffällig oder verdächtig verhalten. Der Missbrauch der Aufgabe als Interviewer für anderweitige Zwecke ist im Übrigen strafbar.

Tipps für Bürgerinnen und Bürger:

  • Angaben zum persönlichen Glaubensbekenntnis sind, soweit sie nicht die rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft betreffen, freiwillig!
  • Bei weiteren Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger auch jederzeit an die Landesbeauftragten für Datenschutz in ihren Bundesländern oder an den Bundesbeauftragten für Datenschutz wenden.
  • Wer plant, die Pflichtangaben teilweise oder vollständig zu verweigern, sollte darüber nachdenken, ob er sein Vorgehen anwaltlich absichert.
  • Weitere Informationen erhält man zum Zensus 2011 auf den Webseiten der Statistikbehörden unter zensus2011.de oder auf den Seiten der Zensusgegner unter zensus11.de

 

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