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Agrarwirtschaft

23. Juli 2010

Klimabilanz im Ackerbau verbessern

Die Landwirtschaft ist weltweit für bis zu 32 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Für Deutschland schätzt die Bundesregierung unter Einbeziehung aller von der Landwirtschaft verursachten Emissionen einen Wert von 11 – 15 Prozent. Vor allem bei Lachgas (N2O) und Methan (CH4), zwei Gasen mit einem wesentlich höheren Treibhauspotential als Kohlendioxid (CO2), gehört die Landwirtschaft zu den Hauptemittenten. Aber auch am CO2-Ausstoß hat sie durch ihren Energieverbrauch einen relevanten Anteil. Es ist daher dringend notwendig, dass die Landwirtschaft in die Klimaschutzpolitik und die vereinbarten Reduktionsziele einbezogen wird.

Unter dem Deckmantel der Ernährungssicherung und der notwendigen Erzeugung nachwachsender Rohstoffe will die Bundesregierung ihr jedoch einen Freibrief für weitere Emissionssteigerungen erteilen. Dies ist inakzeptabel.

Die Landwirtschaft muss – wie jede andere Branche auch – ihren Beitrag zur Reduktion der klimarelevanten Emissionen leisten. Gleichzeitig muss ihr großes Potenzial, der Atmosphäre CO2 zu entziehen und dieses als Kohlenstoff in Pflanzen oder in der Humusschicht des Bodens zu binden, verstärkt gefördert werden.

Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, als ersten Schritt auf nationaler Ebene Maßnahmen für einen besseren Klimaschutz beim Ackerbau zu ergreifen. Sie muss die Stickstoffüberdüngung und die daraus resultierenden, Klima schädigenden Lachgasemissionen endlich wirksam begrenzen und dazu die nach Dünge-Verordnung zulässigen Stickstoffüberschüsse absenken sowie eine Stickstoffüberschussabgabe einführen.

Die Klimaleistungen des ökologischen Landbaus müssen anerkannt und die Ausweitung dieser Anbauform durch staatliche Unterstützung gefördert werden. Die Bundesregierung muss dafür Sorge tragen, dass klimafreundlichen Bewirtschaftungsformen wie Leguminosenanbau, Fruchtartendiversifizierung und Festmistwirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) eine Förderpriorität eingeräumt wird. Alle klimaschädlichen Subventionen an die Landwirtschaft wie die Agrardiesel-Beihilfe muss sie schrittweise aufheben.

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