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Gutachten

10. August 2009

Anbau von Genpflanzen verhindern

Rechtsgutachten im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion

Fast 190 gentechnikfreie Regionen und Initiativen haben sich in Deutschland gegründet - auf freiwilliger Basis. Wenn diese mehr Rechtsschutz haben wollen, behaupten die zuständigen Behörden, dies würde dem EU-Recht widersprechen. Ein von der grünen Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt: Bund, Länder und Kommunen könn(t)en gentechnikfreie Regionen besser als bisher vor einem unerwünschten Anbau von Genpflanzen schützen – wenn sie denn wollten. Anders als von der Union behauptet ist es dazu nicht nötig, ein langwieriges Verfahren zur Änderung des EU-Rechts abzuwarten.

Kein Genmais-Anbau – kein Schutz mehr nötig?

Die einzige Genpflanze, die bisher kommerziell in Deutschland angebaut wurde, war der Genmais MON810. Der Saatgutverkauf wurde 2005 von dem damaligen Landwirtschaftsminister Horst Seehofer zugelassen. Seine Nachfolgerin Ilse Aigner schließlich verbot – nach jahrelangen Protesten – den umstrittenen Genmais im Frühjahr 2009 wieder.

Doch das Verbot ist für die Landwirte, Imker und Verbraucher in den gentechnikfreien Regionen nur ein Etappensieg. Es ist nicht sicher, ob das Anbauverbot für MON810 erhalten bleibt. Dies hängt von den jeweiligen politischen Konstellationen und dem Willen der schwarz-gelben Regierung ab. Klar ist: CDU und FDP würden - anders als die CSU - das Anbauverbot so schnell wie möglich kippen. Entscheidend ist aber auch, ob die EU-Kommission in den kommenden Jahren weitere Anbauzulassungen für neue gentechnisch veränderte Nutzpflanzen erteilen wird und die EU-rechtliche Zulassung für den MON810-Anbau um weitere zehn Jahre verlängert. Schon jetzt liegt eine Stellungnahme der EU-Lebensmittelbehörde EFSA vor, die eine Verlängerunger der MON810-Zulassung um weitere zehn Jahre befürwortet. Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis die EU-Kommission entscheiden wird. Wird aber die MON810-Zulassung auf EU-Ebene verlängert, ist das derzeitige nationale Anbauverbot für MON810 in Deutschland hinfällig und müsste wissenschaftlich neu begründet werden.

Gentechnikfreie Regionen können national geschützt werden

Die großen Unsicherheiten, ob und wenn ja wann es neu zu einem Anbau von Gentech-Pflanzen in Deutschland kommen wird, macht es notwendig, so schnell wie möglich gentechnikfreie Regionen vor einem unerwünschten Anbau von Gentech-Pflanzen zu schützen – unter anderem weil sich Verunreinigungen nicht vermeiden lassen.

Auch Vertreter anderer Fraktionen - vor allem von der CSU - betonen in letzter Zeit, dass sie sich für eine Stärkung gentechnikfreier Regionen einsetzen wollen – und speisen Landwirte und Verbraucher mit Lippenbekenntnissen und der faulen Ausrede ab, man müsse dafür aber das EU-Recht ändern. Das von der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen in Auftrag gegebene Gutachten zeigt: Schon im Rahmen des geltenden EU-Rechts kann mehr Rechtssicherheit für gentechnikfreie Regionen geschaffen werden, unter anderem durch eine entsprechende Änderung des Gentechnik-Gesetzes.

Die drei wichtigsten Ergebnisse

  1. Das geltende europäische und nationale Recht hindert die öffentliche Hand nicht, sich als Grundstückseigentümer und bei eigener landwirtschaftlicher Betätigung an freiwilligen gentechnikfreien Regionen zu beteiligen und diese zu unterstützen.
  2. Nach geltendem europäischen und nationalen Naturschutzrecht sind die Naturschutzbehörden ermächtigt, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bei der Festsetzung eines Schutzgebietes oder durch Änderung der Festsetzung zu verbieten oder zu beschränken.
  3. Im Rahmen des geltenden europäischen Rechts kann der Bund durch eine Änderung des Gentechnikgesetzes verbindliche gentechnikfreie Gebiete ermöglichen, in denen der Anbau von GVO zum Schutz der gentechnikfreien Produktion verboten ist. Dazu wird ein entsprechender Regelungsvorschlag unterbreitet, mit dem die auf freiwilliger Basis gegründeten gentechnikfreien Regionen eine Möglichkeit erhalten, ihre interne Verabredung – wenn notwendig und gewollt - weiter abzusichern.

 

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