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Das Europäische Patentamt (EPA) in München verhandelt derzeit über Widersprüche gegen zwei Patentanmeldungen auf Pflanzensorten. Im Mittelpunkt steht der Antrag der Firma Plant Bioscience auf Patentierung einer Brokkoli-Sorte (EP 1069819) mit hohem Gehalt an Glucosinolaten, denen eine gesundheitsfördernde Wirkung zugeschrieben wird (Krebs-Vorbeugung).
- das Züchtungsverfahren ("Marker-gestützte Selektion"),
- die gezüchteten Brokkolipflanzen,
- alle "essbaren Teile" der Brokkolipflanzen,
- die Samen der Brokkolipflanzen, also auch die folgenden Pflanzengenerationen.
Im Patentrecht ist die Reichweite eines Verfahrenspatents abhängig vom Verfahrenstyp: Bei "Herstellungsverfahren" gibt es einen "abgeleiteten Stoffschutz" für die damit erzeugten Produkte, bei "Arbeitsverfahren" dagegen nicht. Züchtungsverfahren sind eine Kombination aus Kreuzung (theoretisch ein "Herstellungsverfahren") und Selektion ("Arbeitsverfahren"), auch wegen dieser "Mischung" wurden sie im Patentrecht als nicht patentierbar eingestuft. Mit den Patentanträgen auf Brokkoli & Co. soll dieses
Ulrike Höfken auf der Demo gegen Bio-Patente, die die Verhandlung des EPA über das Brokkoli-Patent begleitete.Patentierungsverbot gezielt ausgehebelt werden. Das zeigt auch der ähnliche Fall des "Sonnenblumen-Patents" (EP 1185161): Nach Einsprüchen widerrief das EPA zwar die Patentierung des eigentlichen Züchtungsverfahrens, "abgeleitete" Patentansprüche auf Sonnenblumenkerne und das daraus gewonnene Öl blieben dagegen bestehen.
Die Bundesregierung kritisiert zwar öffentlich das Brokkolipatent, ist aber bisher überhaupt nicht aktiv geworden. Bündnis 90/Die Grünen haben dagegen wiederholt Anträge in den Bundestag eingebracht, in denen wir die Regierung zur Verschärfung des Biopatentrechts auffordern. SPD und Union haben in der letzten Legislaturperiode unseren Antrag noch abgelehnt – man wolle die Entscheidungen des EPA abwarten. Aktuell haben wir Gespräche mit den anderen Fraktionen initiiert, Ziel ist eine gemeinsame Initiative für eine Überarbeitung der Biopatentgesetze.