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Koalitionsvertrag

27. Oktober 2009

Dumpinglöhne und Leistungseinschnitte

Die Beschlüsse von Schwarz-Gelb zur Arbeitsmarktpolitik

Nach dem Willen von FDP und CDU/CSU soll es keinen allgemeinen Mindestlohn geben. Die bisher erreichten Branchenlösungen werden sogar zur Disposition gestellt: Eine Evaluierung soll bis Oktober 2011 klären, ob die bisherigen gesetzlichen Lösungen für Branchenmindestlöhne aufgehoben werden können. Schwarz-Gelb will also nicht nur nichts gegen das aktuell stattfindende Lohndumping tun, die Koalitionäre wollen Niedrigstlöhne auch noch deutlich ausweiten. Dank CDU/CSU und FDP wird der Niedriglohnsektor einen echten Konjunkturschub erleben.

Das gesetzliche Verbot sittenwidriger Löhne ist reine Augenwischerei, es kann Mindestlöhne nicht ersetzen. Es grenzt an Verhöhnung, wenn CDU/CSU und FDP das als Arbeitnehmerschutz verkaufen wollen. Das geplante Verbot schreibt nur fest, was durch einschlägige Rechtssprechung bereits längst klar ist: Löhne, die 30 Prozent unter den branchen- oder ortsüblichen Tarifen liegen, sind nicht erlaubt. Für Friseure in Sachsen, deren unterster Tariflohn bei rund 3€/h liegt, wäre demzufolge erst ein Lohn von weniger als 2€/h sittenwidrig. Wir finden, der Schutz vor Lohndumping muss weit vorher beginnen, wenn er ernsthaft beabsichtigt wird.

Ohne Mindestlöhne ist auch die Anhebung der Zuverdienste, auf die sich FDP und CDU/CSU im Grundsatz geeinigt haben, eine Subventionierung von Unternehmen, die Niedrigstlöhne zahlen. Der Niedriglohnsektor wird weiter wachsen. Aufgestockt werden die Löhne durch Arbeitslosengeld II. Das wird die Steuerzahler nach Schätzungen des DGB weit mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr kosten.

Die Anhebung des Schonvermögens für Altersvorsorgevermögen ist für sich genommen sinnvoll und begrüßenswert. Sie wird auch von uns - seit langem - in Form des grünen Altersvorsorgekontos gefordert. Diese Anhebung dient aber lediglich dazu, der Koalition ein soziales Deckmäntelchen überzustreifen. Nur wenige ALG II-Bezieher nützt dieser Schritt. Viel wichtiger wäre die Anhebung des ALG II-Regelsatzes auf ein existenzsicherndes Niveau von mindestens 420 Euro und die Anhebung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Davon ist keine Rede. Überdies wollen FDP und CDU/CSU die Kosten der Unterkunft in Zukunft pauschalieren und nicht mehr in voller Höhe erstatten. Das bedeutet krasse materielle Einschnitte. Die aktiven Leistungen für Arbeitslose sollen "deutlich reduziert" werden. Das bedeutet geringere Chancen auf den Wiedereinstieg in Arbeit.

Die Koalitionäre haben sich für die notwendige Neuordnung der Jobcenter auf die schlechteste Lösung für die Betroffenen geeinigt. Sie streben eine getrennte Trägerschaft von Agenturen für Arbeit und Kommunen an. Die Leidtragenden sind Arbeitslosengeld II-Empfänger, die keine Leistung aus einer Hand mehr bekommen sondern in Zukunft doppelte Ämtergänge und doppelte Antragsbürokratie über sich ergehen lassen müssen.

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