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Regelsatzurteil

16. Februar 2010

Mehr soziale Gerechtigkeit statt Spaltung der Gesellschaft

Die Umsetzung des Urteil verlangt Transparenz und zuverlässige Exstenzsicherung statt Diffamierungen und Entsolidarisierung der Besserverdienenden.

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Die Berechnung der Regelsätze des Arbeitslosengeld II (ALG II) ist willkürlich und intransparent. Das gilt generell, vor allem aber bei Kindern, die bisher wie "kleine Erwachsene" behandelt werden. Der Kinderregelsatz wird aus dem Satz für Erwachsene abgeleitet – einschließlich Ausgaben für Tabak und Alkohol. Spezifische Bedürfnisse für Kinder sind dagegen nicht einberechnet. Das muss die Bundesregierung bis zum Jahresende neu regeln.

Mit ihrem Urteil haben die Verfassungsrichter eine gesellschaftliche Debatte über soziale Gerechtigkeit angestoßen, die wir dringend führen müssen. Doch Vizekanzler Guido Westerwelle nutzt die Gelegenheit, um in unverantwortlicher Weise die Armen gegen die Ärmsten auszuspielen: "Wir dürfen nicht zulassen, dass der, der arbeitet, immer mehr der Dumme ist, weil immer weniger bleibt", argumentiert Westerwelle und unterstellt Empfängerinnen und Empfängern von ALG II "spätrömische Dekadenz". Der Skandal ist allerdings nicht, dass die Transferleistungen so hoch wären, dass sie zu spätrömischen Gelagen einladen. Skandalös ist, dass in Deutschland Löhne gezahlt werden, die so niedrig sind, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer damit kaum über die Runden kommen können – schon bevor die gesundheitspolitische Kopfpauschale der FDP eingeführt ist.

Anstatt also gegen die Empfängerinnen und Empfänger von ALG II und gegen den Sozialstaat zu polemisieren brauchen wir eine ernsthafte gesellschaftliche Debatte über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine politischen Konsequenzen. Es geht darum, was die Politik tun kann, damit jene die arbeiten, von dieser Arbeit auch leben können und jene, die auf Solidarität anwiesen sind, ein menschenwürdiges Leben führen können.

Gerechtigkeit hat für uns Grüne viele Dimensionen. Die Regelsatzleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene müssen erhöht werden, damit sie die Existenz sichern und Teilhabe ermöglichen. Die entsprechende Rechtslage muss die Bundesregierung nach dem Verfassungsgerichtsurteil bis Ende des Jahres ändern. Die tatsächliche Gewährleistung des sozio-kulturellen Existenzminimums ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit und sozialer Gerechtigkeit.

Darüber hinaus wollen wir selbstverständlich, dass sich Arbeit auch finanziell lohnt. Bisher wurde nur in einzelnen Branchen ein Mindestlohn eingeführt. Deutschland bleibt in Sachen Mindestlohn ein Flickenteppich. Mindestens drei Viertel der 6,5 Millionen Beschäftigten im Niedriglohnsektor haben im Moment keinen Schutz vor Lohndumping. Viele müssen ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen. Wir fordern deshalb Mindestlöhne für alle Beschäftigten in allen Branchen.

Außerdem müssen die Lohnnebenkosten mit dem grünen Progressiv-Modell für alle verringert werden, die mit ihrer Arbeit nur ein geringes Einkommen erzielen. So steigen die Nettoeinkommen der Geringverdiener und Arbeit wird wieder auskömmlicher. Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es zwar geringere Steuersätze, aber keine vergleichbare Regelung bei den Beitragssätzen zur Sozialversicherung. Das ist ungerecht und ist mitverantwortlich für das hohe Armutsrisiko von Geringverdienern.

Auch die Weiterentwicklung der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu einer grünen Bürgerversicherung sorgt für mehr soziale Gerechtigkeit, weil sie die Privilegierung der BeamtInnen, Selbstständigen und Personen mit hohen Einkommen beendet und alle BürgerInnen entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit einbezieht.

Zusätzliche Information

Das grüne Progressivmodell