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Niedriglöhne

18. Februar 2010

Mindestlohn muss sein!

Schwarz-Gelb lässt Lohndumping freien Lauf

Nach dem Willen von FDP und CDU/CSU soll es keinen allgemeinen Mindestlohn geben. Die bisher erreichten Branchenlösungen werden sogar in Frage gestellt: Eine Untersuchung soll bis Oktober 2011 klären, ob die bisherigen gesetzlichen Lösungen für Branchenmindestlöhne aufgehoben werden können. Schwarz-Gelb will also nicht nur nichts gegen das aktuell stattfindende Lohndumping tun, die Koalitionäre wollen Niedrigstlöhne auch noch deutlich ausweiten. Dank CDU/CSU und FDP wird der Niedriglohnsektor einen echten Konjunkturschub erleben.

Aufgrund der viel zu zögerlichen bisherigen Gesetzgebung, die bis heute lediglich einige Branchenlösungen ermöglicht und eine machtlose Kommission geschaffen hat, bleibt Deutschland in Sachen Mindestlohn ein Flickenteppich. Mindestens drei Viertel der 6,5 Millionen Beschäftigten im Niedriglohnsektor werden von den gesetzlichen Regeln überhaupt nicht geschützt. Lohndumping bleibt für sie tägliche Realität.

Wir fordern, Beschäftigte sofort zuverlässig vor Niedrigstlöhnen zu schützen. Dazu haben wir ein Ansatz vorgeschlagen, der keine Löcher und Falltüren hat und zu Mindestlöhnen für alle Beschäftigten in allen Branchen führen würde:

  • Wir wollen einen generellen Mindestlohn festschreiben, der mindestens 7,50 Euro pro Stunde betragen soll und von einer Mindestlohn-Kommission festgelegt und jährlich angepasst werden soll. Die festgelegte Grenze muss für alle verbindlich sein und darf von keinem Betrieb und in keinem Beschäftigungsverhältnis unterschritten werden. Mit dieser Untergrenze würde zukünftig Lohndumping zu Lasten der Beschäftigten und Steuerzahler wirksam verhindert.
  • Wir schlagen die Einrichtung einer mit allen notwendigen Kompetenzen ausgestatteten Mindestlohn-Kommission nach dem Vorbild der Low-Pay Commission in Großbritannien vor. Die Mindestlohn-Kommission soll sich aus Vertretern der Sozialpartner und der Wissenschaft zusammen setzen. Sie würde die Höhe der Mindestlöhne unter umfassender Berücksichtigung der sozialen und ökonomischen Auswirkungen festlegen.
  • Wir wollen die Aufnahme aller Branchen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Eine Beschränkung auf Tarifverträge einzelner Branchen - wie bisher - ist weder europarechtlich geboten noch inhaltlich gerechtfertigt. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde durch die große Koalition lediglich für acht Branchen geöffnet, um tarifliche Mindestlöhne allgemeinverbindlich zu machen. Das bleibt weit hinter den Anforderungen zurück. Nicht aufgenommen wurde zum Beispiel die Zeitarbeit. Ohne Schutz bleiben auch hunderttausende Beschäftigte in anderen Branchen wie der Gastronomie und der Fleischerei, die ebenfalls von Niedrigstlöhnen gefährdet sind oder bereits zu Dumpinglöhnen arbeiten.
  • Wir wollen die Einführung von branchen- und regionalspezifischen Mindestlöhnen ermöglichen, die über der allgemeinen Lohnuntergrenze liegen können sollen. So können Mindestarbeitsentgelte für einzelne Wirtschaftszweige bundesweit oder regional auch oberhalb der Lohnuntergrenze festgesetzt werden und allgemeine Gültigkeit erhalten.
  • Wir wollen die Möglichkeit zur Allgemeinverbindlicherklärung von regionalen Tarifverträgen schaffen, um die Tariftreueregelungen bei öffentlicher Auftragsvergabe in den Bundesländern auch weiterhin effektiv anwenden zu können. Lohndumping und bodenloser Unterbietungswettbewerb bei der Ausführung öffentlicher Aufträge müssen verhindert werden.

Das von Schwarz-Gelb angekündigte gesetzliche Verbot sittenwidriger Löhne ist reine Augenwischerei, es kann Mindestlöhne nicht ersetzen. Es grenzt an Verhöhnung, wenn CDU/CSU und FDP das als Arbeitnehmerschutz verkaufen wollen. Das geplante Verbot schreibt nur fest, was durch einschlägige Rechtssprechung bereits längst klar ist: Löhne, die 30 Prozent unter den branchen- oder ortsüblichen Tarifen liegen, sind nicht erlaubt. Für Friseure in Sachsen, deren unterster Tariflohn bei rund drei Euro die Stunden liegt, wäre demzufolge erst ein Lohn von weniger als zwei Euro pro Stunde sittenwidrig. Wir finden, der Schutz vor Lohndumping muss weit vorher beginnen, wenn er ernsthaft beabsichtigt wird.

Ohne Mindestlöhne ist auch die Anhebung der Zuverdienste, auf die sich FDP und CDU/CSU im Grundsatz geeinigt haben, eine Subventionierung von Unternehmen, die Niedrigstlöhne zahlen. Der Niedriglohnsektor wird weiter wachsen. Aufgestockt werden die Löhne dann durch Arbeitslosengeld II. Das wird die Steuerzahler weit mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr kosten.

Wir meines es ernst mit dem Schutz vor Lohnarmut. Wir wollen, dass Armut trotz Arbeit ein Ende hat und sich Arbeit finanziell lohnt. Ein Mindestlohn ist ein effektives Mittel zur Sicherstellung des Lohnabstandgebots, die Diffamierungen des FDP-Vizekanzlers gegen ALG II-Empfänger sind es dagegen nicht.

Zusätzliche Information

Das grüne Progressivmodell