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Hartz IV

17. Februar 2010

Gibt es einen Lohnabstand?

Guido Westerwelle behauptet, dass es sich nicht lohnt, arbeiten zu gehen. Das stimmt schon heute nicht. Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sorgen dafür, dass auch die Kellnerin deutlich mehr bekommt, wenn sie einen Job annimmt. Erwerbstätige erhalten zudem immer mehr. Haushalte mit Kindern, die 1.500 Euro Einkommen erzielen, dürfen so derzeit 310 Euro behalten, die nicht auf Hartz IV angerechnet werden.

Westerwelle lehnt außerdem einen Mindestlohn ab. Das ist falsch und steht im Widerspruch zu seiner Forderung, dass das Lohnabstandsgebot gewahrt werden müsse. Ein Mindestlohn würde nämlich dafür sorgen, dass Lohndumping ein Riegel vorgeschoben wird und die Beschäftigten wieder besser von ihrer Arbeit leben können. Der Abstand zwischen Arbeitslosengeld II und der Höhe der unteren Löhne würde zunehmen. Höhere Löhne würde auch bedeuten, dass weniger aufstockendes ALG II, weniger Kinderzuschlag und weniger Wohngeld notwendig sind, um Niedrigverdiener vor dem Abrutschen in Armut zu bewahren.

Ein Ehepaar mit Kindern stellt sich heute selbst dann mit Erwerbsarbeit besser, wenn das Bruttoeinkommen lediglich bei rund 1.600 Euro liegt. Ein Ehepaar mit drei Kindern hätte in einem solchen Fall 460 Euro pro Monat mehr zur Verfügung als ein Ehepaar, dass ausschließlich von Hartz IV lebt.

Mit ALG II

Konstellation I Konstellation II
Ehepaar646 € Ehepaar646 €
5-jähriges Kind215 € 5-jähriges Kind215 €
10-jähriges Kind251 € 10-jähriges Kind251 €
   15-jähriges Kind287 €
Kosten der Unterkunft619 € Kosten der Unterkunft705 €
 1.741 €  2.104 €

 

Ohne ALG II

Konstellation I Konstellation II
Bruttoverdienst1.699 € Bruttoverdienst1.641 €
Nettoverdienst1.354 € Nettoverdienst1.309 €
Kindergeld368 € Kindergeld558 €
Kinderzuschlag280 € Kinderzuschlag420 €
Wohngeld193 € Wohngeld277 €
 2.195 €  2.564 €

 

ALG II + UnterkunftDifferenz ALG II + UnterkunftDifferenz
1.741€+ 454 € 2.104 €+ 460 €
   

 

Zusätzliche Information

Das grüne Progressivmodell