Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Grundsätzlich begrüßen wir, dass sich die Bundesregierung nun doch bewegt und mit gesetzlichen Regelungen endlich Rechtssicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitgeber schaffen möchte. Die derzeitige Situation beim Beschäftigtendatenschutz ist mehr als unbefriedigend: Hier dominiert die einzelfallbezogene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Und diese ist leider uneinheitlich und kaum zu durchschauen.
Zudem finden wir es problematisch, dass die Bundesregierung in ihrem Eckpunktepapier nicht auf den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) eingegangen ist und auch in der Praxis keine tauglichen Initiativen zu erkennen sind. Noch immer werden seit Anfang 2010 Daten in einer noch nie dagewesenen Fülle abgefragt, die weder für den Staat noch für die Unternehmen sinnvoll sind. Bereits Anfang des Jahres haben wir in einem Antrag die Aussetzung, Überprüfung und Korrektur von ELENA gefordert. Dieser wurde von der Bundesregierung aber ignoriert.
Der Schutz der Daten von Beschäftigten ist dringender denn je: Sie werden mit Kameras und Zugangskontrollsystemen überwacht. Beschäftigte im Außendienst werden über das Handy geortet, private Detekteien zur Kontrolle eingeschaltet und Telefone überwacht. Die Bußgelder für diese Eingriffe sind so gering, dass sie aus der Portokasse bezahlt werden können. Das Unrechtsbewusstsein in Wirtschaft und Verwaltung ist vielfach unterentwickelt oder gar nicht erst vorhanden.
Durch immer weiter fortschreitende Technologien, erweitern sich auch die Kontrollmöglichkeiten von Beschäftigten. Ähnliches gilt für die voran schreitende Entwicklung im Gesundheitswesen, die zu neuen Diagnosemöglichkeiten und molekulargenetischen Untersuchungsmethoden führt. Dadurch gelangen die Unternehmen an Daten von Bewerberinnen und Bewerbern, die tief in deren Privatsphäre eingreifen. Gewerkschaften, Datenschützerinnen und Datenschützer, aber auch das Bundesarbeitsgericht fordern klare gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Wir fordern die Bundesregierung auf, die Forderungen aus unserem in den Bundestag eingebrachten Antrag "Persönlichkeitsrechte abhängig Beschäftigter sichern – Datenschutz am Arbeitsplatz stärken" bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs mit einzubeziehen. Ein eigenes Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz reicht nicht aus, um der Komplexität des Beschäftigtendatenschutzes gerecht zu werden. Wir brauchen endlich ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz, das für alle Beteiligten Klarheit schafft und dem aus dem Ruder gelaufenen Umgang mit personenbezogenen Daten klare Grenzen setzen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite: Die grünen Forderungen