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Mindestlöhne

25. Juni 2010

Regierung versagt bei Kontrolle von Mindestlöhnen

Viele Unternehmen unterlaufen die gesetzlichen Mindestlöhne, denn die Kontrollen reichen bei weitem nicht aus. In der Bauwirtschaft wurden im vergangenen Jahr 1.500 Bußgeldverfahren gegen Firmen wegen Verstößen gegen den Mindestlohn eingeleitet. In der Branche der Gebäudereiniger waren es 200 Verfahren.

Laut den Zahlen der Bundesregierung profitieren etwa 2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den bisher vereinbarten Mindestlohn-Regelungen. Im August kommen noch 800.000 Pflegekräfte hinzu, so dass fast 3 Millionen Menschen einen festen Anspruch auf die Zahlung von Mindestlöhnen haben. Dieser Anspruch muss durchgesetzt werden.

Bundesregierung wird ihrer Schutzfunktion für die Beschäftigten nicht gerecht

Diese Ausweitung branchenspezifischer Mindestlöhne, um fast ein Drittel, erfordert aber auch deutlich mehr und gezieltere Kontrollen. Und hier liegt das Problem: Gerade mal 150 zusätzliche Planstellen hat die Bundesregierung zur Kontrolle und Durchsetzung von Mindestlöhnen in diesem Jahr geschaffen. Es fehlt an allen Ecken und Enden!

Außerdem liegen der Bundesregierung nicht ausreichend Daten vor. Die statistische Grundlage ist mangelhaft. Es entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung der Durchsetzung von Mindestlöhnen nur wenig Aufmerksamkeit schenkt.

Wir Grünen wollen einen generellen Mindestlohn für alle festschreiben, der von einer Mindestlohn-Kommission festgelegt und jährlich angepasst werden soll. Darüber hinaus soll es möglich sein, branchenspezifische, höhere, Mindestlöhne zu vereinbaren.

Vor allem fordern wir, dass die Bundesregierung alles dafür tut, dass Mindestlöhne eingehalten werden. Gezielte Kontrollen und ausreichend Personal sind in allen Branchen notwendig. Alle Menschen müssen für ihre Arbeit fair und gerecht entlohnt werden.

 

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