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Die UN-Sicherheitsratsresolution 1325 ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer geschlechtersensiblen Friedens- und Sicherheitspolitik. Zum ersten Mal in den Geschichte der Vereinten Nationen wurde im Oktober 2000 eine völkerrechtlich bindende Vorgabe zur Beteiligung von Frauen an Entscheidungen über Krieg und Frieden beschlossen. Leider spielt die Resolution weder in der nationalen noch in der internationalen Sicherheitspolitik eine wirkliche Rolle. Das muss sich ändern. Denn gerade Frauen sind von Kriegen und gewaltsamen Konflikten in besonderer Hinsicht betroffen, sei es als Flüchtlinge, Kindersoldaten oder Opfer sexueller Gewalt. Frauen haben aber auch für den Wiederaufbau von kriegs- und kriegszerrütteten Gesellschaften immens wichtige Erfahrungen einzubringen. Der Blick auf die verschiedenen Rollen von Frauen, sowohl Opfer von Kriegs- und Gewalthandlungen als auch Friedensakteurinnen und -gestalterinnen zu sein, ist das zentrale Thema der Sicherheitsratsresolution 1325.
Die hohen Erwartungen an die Resolution 1325 haben sich noch nicht erfüllt. Die Verantwortung für ihre Umsetzung liegt bei uns, bei den einzelnen Mitgliedstaaten der UN.
Deshalb haben wir den Antrag UN Resolution 1325 – Frauen, Frieden und Sicherheit – nationaler Aktionsplan zur strategischen Umsetzung (s.u.) in den Bundestag eingebracht. Denn wir brauchen verbindliche Regelungen, damit die Resolution auch tatsächlich implementiert wird. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass wir ohne messbar formulierte Ziele, Fortschrittsberichte und Zeitvorgaben keine wesentlichen Schritte weiterkommen. Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, einen nationalen Aktionsplan vorzulegen. Dieser muss konkrete Maßnahmen zur Prävention von Kriegen, zur Beteiligung von Frauen, zum Schutz vor sexueller Gewalt und zur geschlechtersensiblen Vorbereitung aller beteiligten Akteurinnen und Akteure beinhalten. Zur Vorbereitung des Aktionsplans schlagen wir einen gender audit vor. Wir fordern eine nationale Monitoringstelle, die die Umsetzung überwachen soll, sowie die jährliche Unterrichtung durch die Bundesregierung über den Fortgang der Umsetzung.
Dieser Antrag wird jetzt in einzelnen Ausschüssen des Bundestages beraten. Kerstin Müller, außenpolitische Sprecherin unserer Fraktion, wird diesen Antrag auch dem Bundesfrauenrat am 24./25. März vorstellen.