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Das Gesetz der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Geweberichtlinie in deutsches Recht (Gewebegesetz) wird dazu führen, dass menschliche Gewebe künftig zur Handelsware werden können. Zwar gab es in letzter Minute auf Druck der Union noch eine Reihe von Änderungen, der grundlegende Kritikpunkt aber - die Unterstellung menschlicher Gewebe unter das Arzneimittelgesetz - ist geblieben. In unserem Entschließungsantrag anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag fordern wir deswegen die Bundesregierung auf, die Kommerzialisierung des Umgangs mit Geweben zu verhindern.
Auch wenn für die Zulassung von Gewebeeinrichtungen und die Genehmigung der Transplantate selbst Sondervorschriften geschaffen wurden, ändert dies nichts an dem grundsätzlichen Konstruktionsfehler: Menschliche Gewebe wie zum Beispiel Herzklappen oder einzelne menschliche Zellen werden nach dem Gewebegesetz künftig als besondere Form der Arzneimittel grundsätzlich dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterstellt.
Zudem hat die Bundesregierung entgegen ihrer Behauptung den Handel mit Geweben nicht wirksam ausgeschlossen. Gewebeeinrichtungen und pharmazeutischen Unternehmen steht es weiterhin frei, für Transplantate eine allgemeine arzneimittelrechtliche Zulassung zu beantragen. Mit einer solchen Zulassung wären die Gewebe vom Handelsverbot ausgenommen.
Organ- und Gewebespenden stehen nach dem Gesetzentwurf faktisch in einem Konkurrenzverhältnis. Zwar wird in dem Entwurf formell der Vorrang der Organ- vor der Gewebespende festgelegt und die Gewebespende von der Zustimmung der für Organspenden zuständigen Koordinierungsstelle abhängig gemacht. Inwieweit die Beachtung dieses Vorrangs in der Praxis im Einzelfall überprüft werden kann, ist hingegen äußerst fraglich. Angesicht der Knappheit von Spenderorganen in diesem Land ist dies sträflich.
Die Regelung der Spende fötaler Organe und Gewebe ist ebenfalls sehr lückenhaft. Der Schutz von Embryonen/Föten vor einer "Verwertung" als wirtschaftliche Ware ist weiterhin unzureichend - insbesondere, wenn es um den Umgang mit Embryonen/Föten geht, die aus einem Schwangerschaftsabbruch gewonnen werden. Die unverändert schwammigen Entschädigungsregelungen des Transplantationsgesetzes müssen hier konkretisiert werden, um der Gefahr bezahlter Schwangerschaftsabbrüche entgegenzuwirken.
Es zeugt von einer ziemlichen Chuzpe, wie das zuständige Bundesministerium die einmütige Kritik von Kirchen, Fachverbänden und Experten, wie sie auch in der Anhörung des Gesundheitsausschusses vorgetragen wurde, an sich abperlen ließ. Trotz gegenteiliger öffentlicher Bekenntnisse wie zuletzt durch Ulla Schmidt beim Deutschen Ärztetag war die Bundesregierung nicht bereit, sich den ethischen Bedenken am Gesetzentwurf zu öffnen.