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PRESSEMITTEILUNG

NR. 0873 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 8. August 2007

Seehofer höhlt Gentechnik-Gesetz aus

Zum Beschluss des Kabinetts zur Novelle des Gentechnikrechts erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:

Die größte Gefahr der jetzigen Novelle des Gentechnik-Gesetzes liegt darin, dass seine Auswirkungen dramatisch unterschätzt werden. Sie ist alles andere als eine "Novelle light" oder gar eine Verbesserung des geltenden Gentechnikrechts. Wir fordern die Bundesländer und die Koalitionsfraktionen auf, ihrer Verantwortung für die Sicherheit von Mensch und Umwelt Rechnung zu tragen und diesen Verschlechterungen des Gentechnik-Gesetzes die Zustimmung zu verweigern.

Die Beibehaltung bewährter Vorschriften wie zur Haftung und zum Standortregister verlieren völlig ihre Schutzwirkung, wenn jetzt mit der Novelle riesige unkontrollierbare Einfallstore für Verunreinigungen durch Ausnahmeregelungen geschaffen werden sollen - etwa für ganze Gruppen gentechnisch veränderter Pflanzen oder für Privatabsprachen von Gentech-Pflanzen anbauenden Landwirten, die dem Geltungsbereich des Gesetzes faktisch entzogen werden.

Statt einer Verordnung zur "guten" fachlichen Praxis hat Seehofer eine Verordnung zur schlechten fachlichen Praxis vorgelegt. So reichen die Mindestabstände nicht aus, um gentechnikfreie Produktion zu schützen. Die Imker erhalten weder einen ausreichenden Schutz noch ausreichende Informationen. Regelungen zum Mindestabstand zu Naturschutzgebieten und umweltbezogene Schutzmaßnahmen fehlen völlig. Dass Seehofer nun behauptet, die von ihm nun vorgesehenen Mindestabstände wären größer als die bisher für den Anbau von Gentech-Pflanzen geltenden, ist mehr als zynisch. Er selbst ließ vor über zwei Jahren erstmalig kommerzielle Gentech-Maissorten für den Anbau zu, ohne dass er die dafür notwendige Verordnung mit Mindestabstandsregelungen vorlegte.

Wir begrüßen, dass Seehofer die nationalen Vorschriften einer "ohne Gentechnik"- Kennzeichnung verbessern will. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig erkennen können, ob Tiere mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden oder nicht. Diese Vorschrift ist aber nicht Teil des heute vom Kabinett verabschiedeten Rechtspakets. Solange er hierzu noch keinen konkreten Vorschlag vorgelegt hat, ist die Ankündigung nicht mehr als ein fadenscheiniges Manöver, um von der Aushöhlung des Gentechnik-Gesetzes und seiner Verordnung zur schlechten fachlichen Praxis abzulenken.

Für weitere Nachfragen stehen wir unter 227-72598 zur Verfügung.