Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Logo der BundestagsfraktionUns geht's ums Ganze

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2.  Artikel

HRG

12. November 2007

Wenn Umziehen nach Heidelberg schwieriger wird als nach London

Hochschulen ohne Rahmengesetz heißt Studium ohne Mobilität

Die Mehrheit der Sachverständigen bei der Anhörung des Bildungsausschusses des Deutschen Bundestages am 12. November hat den Sinn und Zweck eines Rückzugs des Bundes aus der Hochschulpolitik in Frage gestellt. Fast alle Expertinnen und Experten machten klar, dass die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes (HRG), wie ihn Ministerin Schavan plant, weder einen Qualitätsgewinn für die Hochschulen oder die Studierenden noch mehr Autonomie für Hochschulen bringe. Hier herrschte Einigkeit: Entscheidend für die Frage der Hochschulautonomie ist allein die Ausgestaltung der Hochschulgesetze der Länder.

Mobilität wird erschwert, Abschlüsse verlieren an Wert

Die Anhörung machte deutlich, wie stark die Nachteile der Abschaffung eventuelle Vorteile überwiegen: Die innerdeutsche Mobilität wird durch die Abschaffung des HRG auf jeden Fall erschwert werden. Allen Sonntagsreden über mehr Mobilität bei den Studierenden und den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zum Trotz will die Union die "Reisefreiheit" einschränken.

Wir Grüne halten die Zersplitterung des deutschen Hochschulraums für falsch. Eine Studentin aus Sachsen muss sicher sein, dass ihre Zwischenprüfung und ihr Abschluss auch in Niedersachsen anerkannt werden. Diese Mobilitätsgarantie bieten derzeit am ehesten der Erhalt des HRG und ein in Ruhe ausgehandelter Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern. Der allerbeste Weg ist aber verfassungsrechtlich verbaut – ein Bundesgesetz, von dem die Länder nicht abweichen können.

Staatsvertrag versus Bundesgesetz

Die Reform der Verfassung hat dem Bund die ausdrückliche Kompetenz zur Regelung von Hochschulzugang und –abschlüssen zugesprochen. In der Anhörung ging es nun um die Frage, wie der Bund diese Rechte wahrnehmen kann. Zur Debatte standen der Vorschlag von SPD bzw. Linksfraktion für ein Bundesgesetz, von dem jedes Land abweichen kann, und der grüne Vorschlag eines Staatsvertrags zwischen Bund und Ländern, der alle 17 bindet. Unter den Bedingungen der Föderalismusreform 1 hält die grüne Bundestagsfraktion einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern für die einzige Garantie, die gesamtstaatlichen Interessen in diesem Bereich zu wahren. Die Summe der Einzelinteressen der Länder reicht da bei weitem nicht aus.

Einige Sachverständige lobten zunächst die Vorzüge des Bundesgesetzes, das die Beteiligung des Parlamentes und die öffentliche Debatte erfordere. Staatsverträge hingegen seien als Vereinbarungen der Exekutive doch generell als Schwächung der parlamentarischen Rechte anzusehen. Soweit die Theorie. Die Praxis, so zeigte der Verlauf der Anhörung, spricht aber für unseren Vorschlag.

Kontrovers debattierten die Sachverständigen zunächst, wie bindend ein Bundesgesetz für die Länder sein werde. Der baden-württembergische Wissenschaftsministers Frankenberg kündigte lauthals an, in jedem Falle, völlig unabhängig vom Inhalt, von einem neuen Hochschulgesetz des Bundes abzuweichen. Der Verfassungsrechtler Prof. Hans Meyer erklärte hingegen, dass das Abweichungsrecht der Länder sich nur auf Details bei der Regelung von Zulassung und Abschlüssen beschränke. Die Grundentscheidungen über die Struktur der Regelung liege beim Bund und sei abweichungsfest. Allerdings bleibt auch das nur Theorie.

In der Praxis wird das Verfassen des Bundesgesetzes aller Lebenserfahrung im Föderalismus nach anders aussehen: Um lähmenden Verfahren vor dem Verfassungsgericht zu entgehen, wird nicht etwa eine Parlamentsmehrheit ein Bundesgesetz vorlegen, sondern eine Bundesregierung wird mit den Länderregierungen den Inhalt eines solchen Bundesgesetzes aushandeln. Das bringt üblicherweise den kleinsten gemeinsamen Nenner. Vor allem aber finden solche Aushandlungsprozesse nicht im Plenum des Parlaments und unter den Augen der Öffentlichkeit statt, sondern in kleinen Runden unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Sachverständige fordern Evaluierung der Föderalismusreform

Die Abschaffung des HRG mag naheliegen. Trotzdem bleibt sie falsch. Denn die Föderalismusreform 1 selbst hat den Weg 2006 in die falsche Richtung gelenkt. Einige der Sachverständigen machten klar, dass unter den durch die Föderalismusreform im letzten Jahr falsch gesetzten Weichen die Abschaffung des HRG formal nahe liegend sei. Die Handlungsunfähigkeit des Bundes, die darin zum Ausdruck komme, sahen die meisten Sachverständigen allerdings eher als Grund, eine Evaluierung der Föderalismusreform zu fordern. Wenn dabei herauskomme, dass die wesentlichen Ziele eines dynamischeren und qualitativ besseren Hochschulsystems nicht erreicht wurden, müsse die Reform korrigiert werden.  Einige Sachverständige sprachen auch an, dass die Föderalismusreform 2 dafür sorgen müsse, dass die Hochschulen zukünftig nicht mehr unterfinanziert seien.

Zusätzliche Information