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Gendiagnostik

15. November 2007

ExpertInnen begrüßen grünes Gendiagnostikgesetz

Anhörung im Gesundheitsausschuss

Am 7. November 2007 fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen statt. Dabei wurde der grüne Vorschlag von einer großen Mehrheit der Sachverständigen begrüßt.

Genetische Daten sind mehr als medizinische Daten - Vorwurf des genetischen Exeptionalismus unhaltbar

Einige Sachverständige argumentierten, dass genetische Daten normale medizinische Daten seien, die keiner besonderen gesetzlichen Regelung bedürften. Schließlich gäbe es auch vorhersagende (prädiktive) medizinische Untersuchungen. Dieser Argumentation widersprach eine deutliche Mehrheit der Sachverständigen: Genetische Diagnostik würde sich von anderen prädiktiven medizinischen Untersuchungen vor allem durch die Unveränderbarkeit der Gene und durch die Möglichkeit, Aussagen über Dritte/Angehörige zu erhalten, unterscheiden. Die dadurch aufgeworfenen Problembereiche müssten darum explizit geregelt werden. Zudem fehle dem Bund die Kompetenz, alle prädiktiven medizinischen Untersuchungen zu regeln. Denn für die Regelung allgemeiner medizinischer Untersuchungen sind die Bundesländer zuständig. Daher komme die Forderung nach einer derart umfassenden Lösung aller prädiktiven medizinischen und genetischen Untersuchungen einer Strategie gleich, die dringend notwendige gesetzliche Regelung der Gendiagnostik grundsätzlich zu verhindern. Auch das Grundgesetz - Ergänzung der Gesetzgebungskometenz des Bundes für genetische Untersuchungen im Jahr 1994 – sieht einen Bedarf an speziellen Regelungen in diesem Bereich.

Schutzstandards im Bereich Forschung unerlässlich

Regelungen, die den Schutz von ProbandInnen sowie PatientInnen in der genetischen Forschung gewährleisten, sind nach Ansicht vieler Sachverständiger überfällig. Die bestehenden Regelungen des Datenschutzrechts reichten nicht aus und müssten durch Spezialregelungen ergänzt werden. Aus Sicht der Datenschützer sollten die Regelungen gestärkt und z.B. um die Datentreuhänderschaft ergänzt werden. Dies bedeutet, dass die Pseudonymisierung von Proben und Daten von einer unabhängigen Stelle vorgenommen wird und auch eine Kontaktaufnahme mit den SpenderInnen nicht direkt durch die ForscherInnen sondern über den/die DatentreuhänderIn erfolgt.

Von fast allen Seiten gelobt wurde das im grünen Gesetzentwuf vorgesehene sogenannte "Forschungsgeheimnis". Es regelt, dass zum Schutz der Privatsphäre alle genetischen Proben und Daten, die z.B. im Rahmen von Forschungsvorhaben oder zu medizinischen Zwecken erhoben wurden, nur zu diesem Zweck und nicht anderweitig - etwa durch die Polizei – genutzt werden dürfen. Dies ist heute bereits bei einer medizinischen Behandlung der Fall und soll auf alle anderen Fälle ausgeweitet werden.

In Kombination mit dem Forschungsgeheimnis hat sich die grüne Bundestagsfraktion auch für die Möglichkeit einer Globaleinwilligung (allgemeine Einwilligung zu Zwecken wissenschaftlicher Forschung) ausgesprochen. Dies wurde insbesondere von VertreterInnen der Forschung und der Pharmaindustrie begrüßt, dagegen kritisierten Behinderten- und Selbsthilfeverbände diesen Regelungsvorschlag. Auch aus Sicht des Datenschutzes gab es kritische Anmerkungen, z.B. dass mit einer Globaleinwilligung keine informierte Zustimmung mehr möglich sei. Zumindest sollten den Probanden bei einer Einwilligung verpflichtend die Alternativen (Zustimmung zu Forschungsvorhaben, -zwecken, -bereichen) zur Auswahl gestellt werden.

Positiv bewertet wurde der im Gesetzentwurf vorgesehene grundsätzlich hohe Schutz für Nichteinwilligungsfähige sowie Minderjährige. Dieser solle aber darüber hinaus - laut der Verbände aus den Bereichen Selbsthilfe und Behindertenpolitik - noch verstärkt werden und die vorgesehenen Ausnahmen in Medizin und Forschung gestrichen werden.

In der Anhörung wurde deutlich, dass die vorgeschlagenen Vorschriften für die Forschung ein erster zentraler Schritt sind, dem umfassende Regelungen mit institutionellen und organisatorischen Vorgaben für Biobanken sowie allgemeingültige Regelungen zur Aufklärung und Einwilligung der SpenderInnen folgen müssen.

Die der Anhörung folgende Ankündigung der Union, den Forschungsbereich nicht regeln zu wollen, zeigt, dass die CDU/CSU einseitig das Interesse der Forschung stärken will. Damit spricht sich die Union gegen konkrete Schutzstandards wie Aufklärung und informierte Zustimmung für Personen, die ihre Proben und Daten für die Forschung zur Verfügung stellen, aus.

Regelungen für medizinische Gentests stoßen größtenteils auf Zustimmung

Insbesondere der Arztvorbehalt, die Anforderungen an die Qualität der Aufklärung und Beratung sowie die engen Vorgaben für Reihenuntersuchungen wurden grundsätzlich begrüßt und im Detail Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge eingebracht.

Deutliche Kritik übten die Sachverständigen an der Praxis der vorgeburtlichen Untersuchungen: Die Pränataldiagnostik ist das Gebiet, in dem derzeit in Deutschland am häufigsten genetische Untersuchungen durchgeführt werden. Die im grünen Gesetzentwurf vorgelegten Regelungen zur ärztlichen Aufklärung und Beratung, und die Pflicht, auf das Angebot der psychosozialen Beratung hinzuweisen, wurde deshalb u.a. von den Behinderten- und Selbsthilfeverbänden und der Katholischen Kirche begrüßt. Der Ausschluss von pränataldiagnostischen Untersuchungen zur Feststellung von spätmanifestierenden Krankheiten, die in der Regel erst im Erwachsenenalter des untersuchten Embryos auftreten, ging verschiedenen Verbänden nicht weit genug, andere wie z.B. die Huntingtonhilfe fanden ihn jedoch zu restriktiv. Aus unserer Sicht ist und bleibt der Vorschlag eine praktikable Lösung auf der Basis der bestehenden Praxis in Verbindungen mit den Regelungen im Kontext des § 218 StGB.

Kontroversen zum Verbot für Versicherungen, Ergebnisse prädiktiver Tests zu erfahren

Im grünen Gesetzentwurf ist die Nutzung  prädiktiver/vorhersagender Testergebnisse durch Versicherungen eindeutig verboten. Diese Regelung wurde von VertreterInnen des Verbraucherschutzes, den Wohlfahrtsverbänden, der katholischen Kirche und den Selbsthilfe- und Behindertenverbänden unterstützt. Verschärfungen dieser Regelungen wurden von den gesetzlichen Krankenversicherungen, der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und dem Bund der Versicherten vorgeschlagen.

Einhellig wurde eine gesetzliche Regelungsnotwendigkeit gesehen und abgelehnt, dass Versicherungen genetische Tests vor oder nach Abschluss eines Vertrages verlangen können. Auf der anderen Seite lehnten erwartungsgemäß die Versicherungswirtschaft und die privaten Krankenversicherungen jegliche gesetzliche Regelung ab mit dem Verweis auf die bestehende, bis Ende 2011 verabredete freiwillige Selbstverpflichtung. Mit dieser Position standen sie jedoch alleine da. Unterschiedlich wurde von den Sachverständigen die Frage bewertet, ob Ausnahmen bei besonders hohen Versicherungssummen von Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen zur Verhinderung eines Missbrauchs sinnvoll sind.

Abstammungsuntersuchungen und genetische Tests im Arbeitsleben

Die Regelungen zu Abstammungsuntersuchungen müssten überarbeitet werden, da in diesem Bereich nach der Einbringung des grünen Gesetzentwurfs ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gefällt und ein Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebracht wurde.

Die Regelungen für den Bereich Arbeitsleben wurden von Arbeitgeberseite aus abgelehnt und vom DGB grundsätzlich begrüßt.

 

 

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