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Kongressbericht

20. März 2009

Fundamente der Freiheit stärken

60 Jahre Grundgesetz

Forum 4
Privatheit wahren: Datenschutz ins Grundgesetz

Die Diskussion des Forums "Privatheit wahren: Datenschutz ins Grundgesetz" drehte sich um den bündnisgrünen Vorschlag, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als eigenständiges Grundrecht in die Verfassung aufzunehmen. Hiermit soll die Selbstbestimmung über persönliche Daten gewährleistet sowie die Informationsfreiheit und der Schutz informationstechnischer Systeme verankert werden. Eine zentrale Frage der Debatte war, ob eine verfassungsrechtliche Aufnahme des Datenschutzes ins Grundgesetz tatsächlich einen Mehrwert im praktischen Alltag des "Informationsbürgers" darstellt. Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 das informationelle Selbstbestimmungsrecht und 2008 das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informations-technischer Systeme als schutzbedürftig anerkannt hat, sind beide Grundrechte nicht im Grundgesetz zu finden.

Eine zentrale These des ersten Referenten Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Universität Kassel, war: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei das wichtigste Grundrecht in der heutigen Informationsgesellschaft. Angesichts zunehmender Bedrohung durch staatliche und privatwirtschaftliche Datenverarbeitung sowie der verstärkten kommerziellen Nutzung sei dessen Bewahrung noch nie so bedeutsam gewesen. Mit neuen Techniken entstünden zusätzlich neue Herausforderungen: Bürger geben im Web 2.0 ihre Daten freiwillig ab, die Anstrengungen zur Identifizierung von Personen nehmen zu (RFID, Biometrie, E-Pass), die Informationsverbindung zwischen Handlungen aus dem realen und virtuellen Leben wird durch Lokalisierung und allgegenwärtige Datenverarbeitung immer besser nachvollziehbar bzw. potentiell erfassbar werden.

Trotz zahlreicher Argumente, welche gegen eine Einführung in das Grundgesetz sprechen, sah Prof. Roßnagel eine Aufnahme des Datenschutzes für rechtskulturell geboten. Sie wäre ein politisches Signal an alle datenverarbeitenden und –erfassenden Stellen, könnte eine erzieherische Wirkung entfalten und wäre hilfreich für die politische Diskussion. Dennoch machte er auf Fallstricke aufmerksam, die bei der gesellschaftlichen Diskussion über den "Datenschutz im Grundgesetz" auftauchen können. Zum Beispiel sah er eine Gefahr in der Überladung der Verfassung durch die Aufnahme von Rechtssprechung ins Grundgesetz und der damit einhergehenden Herabstufung von nicht aufgenommenen, das Grundgesetz konkretisierenden Aspekten.

Zusätzlich zur Einführung des Datenschutzes ins Grundgesetz forderte Herr Prof. Roßnagel eine weitere rechtliche Unterfütterung, welche mit der Neugestaltung des Datenschutzkonzeptes einhergehen solle. Dabei sei es wichtig, bereits bei der Entwicklung neuer Technologien Datenschutz einzubauen und nicht erst im Nachhinein gesetzliche Regelungen zu stricken, welche auf Grund des politischen Prozesses den technischen Entwicklungen hinterherlaufen.

Der zweiten Referentin, Dipl. Inf. Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Club e.V., ging die Forderung der Grünen stellenweise nicht weit genug. Sie forderte radikalere Schritte zur Verwirklichung der informationellen Selbstbestimmung. Beispielsweise entwickelt der CCC e.V. eigene Programme zur Gewährleistung der Anonymität im Netz. Als Gegenvorschlag zum Gesetzentwurf präsentierte Frau Kurz das Konzept des Datenbriefes, den sie für den Schutz der informationellen Selbstbestimmung in der privaten Wirtschaft vorteilhafter bewertete als verfassungsrechtliche Regelungen. Diesen sollen die Bürgerinnen und Bürger einmal jährlich erhalten. Dabei würden sie darüber informiert, welche Firma ihre Daten gespeichert hat, woher diese kamen und an wen sie weitergeleitet wurden. Der Datenschutzbrief schaffe mehr Transparenz und eine Grundlage zur informationellen Selbstbestimmung über die eigenen Daten. Ein weiterer Vorschlag von Frau Kurz war die Einrichtung einer Stiftung Datenschutz. Mit ihrer Hilfe sollen die Bürgerinnen und Bürger bei Daten- und Verbraucherschutzfragen rechtlich beraten werden. Außerdem solle sie sich an der politischen Debatte zum Datenschutz beteiligen. Eine Aufnahme des Datenschutzes ins GG bewertete Frau Kurz hingegen als weniger hilfreich.

Auch in der Diskussion, an der Verfassungsrechtlerinnen und -rechtler sowie aktive Datenschützer teilnahmen, zeigte sich ein heterogenes Bild. Die einen empfanden den Gesetzentwurf als utopische Forderung, die anderen riefen zu größerer Vorsicht auf oder erachten eine Schutzpflichtverantwortung des Staates als geboten.

Im Grunde haben wir mit unserem Gesetzentwurf bereits das im Kleinen erreicht, was wir auch in der großen gesellschaftlichen Debatte verfolgen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist zwar durch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes bereits anerkannt, doch wird mit der Gesetzgebung der großen Koalition immer wieder versucht, dieses einzuschränken. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine gesellschaftliche Debatte anschieben, welche aus den Teilöffentlichkeiten der Internetforen in die gesamtgesellschaftliche Diskussion über 60 Jahre Grundgesetz einfließen soll.

Silke Stokar MdB, innenpolitische Sprecherin sowie grüne Datenschutzexpertin und Moderatorin des Forums stellte noch einmal die Kernpunkte dar, welche für eine Aufnahme ins Grundgesetz sprächen: Der Bundestag ist der Verfassungsgeber und stehe in der politischen Verantwortung, das vom Bundesverfassungsgericht formulierte "informationelle Selbstbestimmungsrecht" in die Verfassung aufzunehmen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen mit einem einfachen Blick in die Verfassung erkennen können, welche Grundrechte sie haben. Das Zitiergebot der in der Verfassung verankerten Grundrechte sei ein weiterer konkreter Mehrwert. Zusätzlich werde mit der Aufnahme des Datenschutzes ins Grundgesetz eine stärkere Bindung der privaten Wirtschaft an die Einhaltung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes erreicht. Persönliche Daten wären somit keine beliebige Handelsware mehr und durch das Grundrecht geschützt.

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