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Kongressbericht

20. März 2009

Fundamente der Freiheit stärken

60 Jahre Grundgesetz

Forum 5
Entgrenztes Strafrecht: Vom Tugendwächter bis zum Feindstrafrecht

Der Sitzungssaal des Entwicklungsausschusses war fast bis auf den letzten Platz besetzt, als es um die Zukunft der Strafrechtspolitik und ihre Rückbindung an das 60 Jahre alte Grundgesetz ging. Die Debatte erstreckte sich von Grundfragen der Legitimation des Strafrechts bis zu aktuellen Themen wie dem "Deal" im Strafverfahren und den Gesetzentwurf der großen Koalition zur Verfolgung der Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttaten.

Jerzy Montag MdB, rechtspolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion im Bundestag, forderte den ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Winfried Hassemer mit der Frage heraus, ob das Grundgesetz bei der Begrenzung des Strafrechts versagt habe. Prof. Dr. Hassemer betonte demgegenüber, das Strafrecht sei "kein Verbrechensbekämpfungsrecht, sondern ein Verbrechensbekämpfungsbegrenzungsrecht." Es begründe nicht die Sanktion von Normverletzungen, sondern formalisiere diese Sanktionierung. Er sehe den Zweck des modernen Strafrechts vor allem in der positiven Generalprävention. "Wir können nicht mehr zurück zu einem Strafrecht, das sich auf Vergeltung und Sühne beschränkt." Es müsse aber genau begründet werden, ob und wie viel Eingriff erforderlich sei, um eine Präventionswirkung zu erreichen. Die heutige Risikogesellschaft entwickle diffuse Kontrollbedürfnisse. Selbst wenn heute erwiesen sei, dass die gefühlte Bedrohung durch Verbrechen über die tatsächlichen Gefahren hinausgehe: "Sicherheitsbedürfnisse sind unstillbar." Wer demgegenüber nach Freiheit rufe, habe schlechte Karten. Die Tendenz zum Präventionsstaat sei klar erkennbar.

Dr. Margarete von Galen, Fachanwältin für Strafrecht und Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin, warf der Politik vor, zu sehr auf das Strafrecht zu setzen und so zu seiner Entgrenzung beizutragen. Zu viel Eingrenzung werde der Rechtsprechung überlassen. Die Rechtsprechung mache das aber auch mit. Sie beobachte eine Tendenz zu unscharfen Konturen des materiellen Rechts bei gleichzeitiger Entformalisierung des Strafprozesses. So verlagere der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Staatsschutzstrafrecht die Strafbarkeit weit in das Vorfeld einer möglichen Rechtsgutsverletzung. Damit sei nichts zu erreichen. Die absehbaren Schwierigkeiten beim Nachweis der Absichten des Täters führten in der Praxis zwangsläufig zum strafrechtlichen Deal. Es sei Aufgabe der Politik, die zu wählende Art der Prävention zu vermitteln.

Auch in der anschließenden Diskussion wurde eine anhaltende Tendenz zum Ausbau und zur Verschärfung des Strafrechts festgestellt. An dieser hätten sich auch Bündnis 90/Die Grünen beteiligt: Professor Dr. Merkel von der Universität Hamburg bemängelte die Fülle neuer "opferloser" Straftaten - so im Bereich Bioethik (Stammzellforschung). Der Tatbestand des Stalking erfasse als "Schleppnetzparagraf" auch grobe Ungehörigkeiten. Allerdings hatte die bündnisgrüne Fraktion das Stalking-Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen dessen Ausgestaltung seinerzeit abgelehnt. Arno Schubach, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins, äußerte den Verdacht, unscharfe Tatbestände wie das neue Staatsschutzstrafrecht würden nur geschaffen, um die Nutzung von Ermittlungsinstrumenten zu eröffnen.

Mehrere Teilnehmer sprachen die Probleme des Strafvollzugs an: Die Rückfallquote von Straftätern nach Inhaftierung liege derzeit bei 72 Prozent. Trotzdem würden immer weiter Stellen und Mittel für die Resozialisierung und psychologische Betreuung gekürzt. In der Praxis sei der Strafvollzug ein rechtsfreier Raum. Ein Richter aus Frankfurt/Oder bemängelte die Naivität, mit der man sich bei der Sicherungsverwahrung auf Prognosen zum künftigen Verhalten eines Täters stütze. Prof. Merkel warnte vor dem gleichen Problem, wenn in Zukunft auch die Ergebnisse der Gehirnforschung herangezogen werden könnten.

Prof. Hassemer hielt eine Sicherungsverwahrung, die dem Betroffenen keinerlei Chance auf die Wiedererlangung der Freiheit einräume, für unzulässig: "Das Wegsperren für immer ist verfassungswidrig." Er erinnerte daran, dass zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines Gesetzes auch empirische Elemente gehörten. So sei daran zu erinnern, dass auch gegen international operierende Autodiebe manchmal eine einfache Wegfahrsperre helfe. Die von Prof. Merkel prophezeite Einführung eines "brain scan" in das Strafverfahren sei ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich geschützte Menschenwürde.

Dr. von Galen erinnerte daran, dass das Grundgesetz mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot auch heute noch ein taugliches Werkzeug zur Begrenzung des staatlichen Strafanspruchs biete. Sie appellierte an Bündnis 90/Die Grünen, die (oberflächliche) Überzeugungskraft des Gesetzentwurfs zur Vorbereitung von staatsgefährdenden Gewalttaten zu erschüttern. Zum Stichwort "Tugendwächter" forderte sie, alte Zöpfe abzuschneiden und die Strafbarkeit des Inzests unter Erwachsenen, der Doppelehe und der Prostitution in Sperrgebieten abzuschaffen.

Jerzy Montag kritisierte die rechtspolitische Kultur mit Verweis auf den Gesetzentwurf zum Staatsschutzstrafrecht: die Justizministerin habe einen Gesetzentwurf vorgelegt, den sie selbst quasi für verfassungswidrig halte. Dagegen verteidigte er die gesetzliche Regelung zum "Deal" im Strafverfahren als Versuch, eine seit 25 Jahren geübte Praxis auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen; es handele sich eher um einen Ansatz zur Re-Formalisierung des Strafverfahrens. Insgesamt werde ein neuer Anlauf zu einem rechtspolitischen Diskurs benötigt. Nach seiner festen Auffassung sei nicht nur das Bedürfnis nach Sicherheit unstillbar, sondern auch das nach Freiheit und Privatheit.

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