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Kongressbericht

20. März 2009

Fundamente der Freiheit stärken

60 Jahre Grundgesetz

Forum 8
Kinder in den Mittelpunkt - und in die Verfassung

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben zwar die gleichen (Grund-)rechte wie Erwachsene, sie benötigen jedoch entwicklungsbedingt deutlich mehr Schutz, Bildung oder individuelle Förderung. Für eine kinderfreundliche Gesellschaft, die Kindern gerechte wird und somit für mehr Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit sorgt, gibt es noch viel zu tun.

Bündnis 90/Die Grünen stellen Kinder schon lange in den Mittelpunkt. Wir waren die erste Bundestagfraktion, die in dieser Wahlperiode einen Antrag zur Stärkung der Kinderrechte in der Verfassung einbrachte.

Welche Rechte haben Kinder bereits und welche muss ihnen der Gesetzgeber noch gewähren? Und bedarf es dazu wirklich einer Verfassungsänderung? Sind es nicht vielmehr die realen Lebensbedingungen von Kindern, die vorrangig verbessert werden müssen? Diesen und anderen Fragen gingen die Teilnehmer im Forum "Kinder in den Mittelpunkt - Und in die Verfassung" in reger Diskussion nach.

In 60 Jahren seit Bestehen des Grundgesetzes haben sich die Lebensbedingungen von Kindern, die gesellschaftlichen Vorstellungen über Kinder und nicht zuletzt auch ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung stark verändert. Kinder sind in den letzten Jahren vom Rand in den Mittelpunkt der kollektiven Aufmerksamkeit gerückt

Kinder passen ins Grundgesetz: Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, Universität der Bundeswehr, Hamburg, verwies auf die verfassungsrechtliche Erfolgsgeschichte, in der es gelungen sei, die kindspezifischen individuellen Freiheitsrechte, wo dies erforderlich war, auszubilden. Das Grundgesetz schütze somit Kinder bereits heute wirksam gegen Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung durch die Eltern oder durch Dritte. Heute sei einhellig anerkannt, dass Kinder unabhängig von ihrem Alter Träger von Grundrechten sind. Anerkannt sei dabei die Fähigkeit von Kindern, eine grundrechtlich geschützte Position inne zu haben und sie, gegebenenfalls auch gegen den Willen der erziehungsberechtigten Eltern, geltend machen zu dürfen. Kindern und Jugendlichen stünden insbesondere auch die so genannten politischen Grundrechte, die Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Petitionsfreiheit, aber auch die Religionsfreiheit zu. Allerdings sei grundgesetzlich kaum ein Anspruch auf Förderung formuliert. Anknüpfungspunkte könnten Art. 6 Grundgesetz sein und mit Blick auf die strukturelle Vernachlässigung von Kindern wäre aber auch ein Staatsziel für sie vorstellbar.

Es geht um weit mehr, als nur um eine Klarstellung: Anne Lütkes, Vorstandsmitglied von UNICEF Deutschland und ehemalige Justizministerin von Schleswig-Holstein, vertrat die Auffassung, dass die Zeit reif sei. Wir seien nicht nur im 60. Jahr des Grundgesetzes, sondern auch im 20. Jahr der UN-Kinderrechtskonvention. Wir bräuchten nicht nur eine Klarstellung der gefestigten Rechtsprechung, sondern eine Ergänzung! Die Kinderrechte müssten die Subjektstellung des Kindes garantieren. Bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, müsse das Kindeswohl ein Gesichtspunkt sein, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies sei einer der zentralen Aspekte der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 3 UN-KRK). Besonders am Herzen lagen ihr auch die so genannten Beteiligungsrechte. Eben weil die Realität eine andere sei, könne dem Handlungsbedarf nicht nur einfachgesetzlich begegnet werden.

Die Teilnehmer begrüßten das Anliegen mehrheitlich. Kritisch beleuchtet wurde dennoch das Verhältnis von Elternrechten zu Kinderrechten. Ebenso die begrenzte Wirkung, die die Verfassung auf die tatsächlichen Lebensbedingungen von Kindern haben kann. Ekin Deligöz MdB, kinder- und familienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, hob abschließend die Rolle des Grundgesetz als eine Handlungsrichtlinie hervor, die Werte und Normen bestimme und unsere Kultur beeinflusse. So könne eine Verfassungsänderung in Sinne der Kinder langfristig einen Bewusstseinswandel unterstützen.

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