Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Logo der BundestagsfraktionUns geht's ums Ganze

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2.  Artikel

Kongressbericht

20. März 2009

Fundamente der Freiheit stärken

60 Jahre Grundgesetz

Panel
Gleichheit in der neuen Vielfalt:
Neuer Streit um Gleichberechtigung

Einig waren sich am Ende der Diskussionsrunde alle PodiumsteilnehmerInnen: In unserer Verfassung sind die Vorkehrungen gegen Diskriminierung und ungerechtfertigte Ungleichbehandlung längst noch nicht ausgereizt. Um der formalen Gleichheit auch die soziale Gleichheit zur Durchsetzung zu verhelfen, seien weitere Anstrengungen des Gesetzgebers – auch im Grundgesetz – unerlässlich.

Schonungslos offenbarte der Anti-Diskriminierungsrechts-Experte Dr. Rainer Nickel, Universität Frankfurt am Main, die Lücken des gegenwärtigen Verfassungsrechts. Er bezeichnete das Grundgesetz im Zusammenhang mit Art. 3 GG als ein "altersschwaches Terrain", das dringend "überarbeitungsbedürftig" sei, nachdem es schließlich beispielsweise vom Europarecht längst überholt worden sei. Konkret mahnte Nickel eine klarstellende Regelung an, wonach positive, die Gleichheit fördernde Maßnahmen ausdrücklich in Art.3 Grundgesetz nicht als verfassungswidrig angesehen werden dürften.

Anhand des Kinderarmutsberichts, der PISA-Studie und des kürzlich vorgestellten Bildungsberichts für MigrantInnen schilderte der Jurist, warum es aus seiner Sicht - im Widerspruch zum eigentlich liberalen, auf Chancengleichheit hin ausgerichteten Paradigmas des Grundgesetzes - in Deutschland gegenwärtig noch keine Chancengleichheit gebe. Mit scharfen Worten forderte Nickel die Politik dazu auf, weitere Anstöße zu leisten, um die "Bewegung in Richtung sozialer Apartheid" in unserem Land zu stoppen. Er beklagte, dass die Herstellung von sozialer Gleichheit mit dem gegenwärtigen Grundgesetz offensichtlich nicht herzustellen sei.

Für Ergänzungen in der Verfassung plädierte auch die Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt, Prof. Dr. Ute Sacksofsky. Frau Sacksofsky veranschaulichte anhand ihres Schwerpunktthemas, der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, wie sehr sich das Verständnis von geschlechtsspezifischer Diskriminierung im Laufe der Jahrzehnte in der Gesellschaft aber auch in der Rechtsprechung verändert hat. Ähnlich wie Nickel forderte sie eine klarstellende Regelung im Grundgesetz, nach der für besonders diskriminierte Gruppen positive Maßnahmen zulässig sein müssten. Darüber hinaus plädierte sie für die Aufnahme der "sexuellen Identität" als weiteres Merkmal in Artikel 3 GG. Eher skeptisch zeigte sich die Hochschullehrerin hinsichtlich der Frage der Effektivität von Quotenregelungen.

Sowohl der Moderator des Panels, der parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck MdB, als auch die Parteivorsitzende und frühere Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Claudia Roth MdB, begrüßten die Vorschläge der beiden ExpertInnen. Volker Beck hatte eingangs bereits darauf hingewiesen, dass der Kampf gegen Diskriminierung und für Gleichheit in Deutschland einen schweren Stand hätte, weil er oft dem Verdacht der Gleichmacherei ausgesetzt sei. Er betonte jedoch eindringlich, dass die soziale Gleichheit und Maßnahmen gegen Diskriminierung letztlich notwendige Garanten für die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger seien. Claudia Roth versprach den ZuhörerInnen, dass sich Bündnis 90/Die Grünen auch weiterhin für eine umfassende Definition von Diskriminierung einsetzen werden. Es ginge darum, eine Kultur der Anerkennung in unserem Land durchzusetzen. Unter dem Beifall des Publikums forderte die Parteivorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen ein Ende der Bescheidenheit bei der Umsetzung von Gleichheit und pflichtete den Expertinnen in ihrer Auffassung bei, dass hierzu auch weitere Maßnahmen in der Verfassung notwendig seien.

Zusätzliche Information