Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Logo der BundestagsfraktionUns geht's ums Ganze

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2.  Artikel

Kongressbericht

20. März 2009

Fundamente der Freiheit stärken

60 Jahre Grundgesetz

Panel
"Jeder nach seiner Façon":
Grundgesetz für die multireligiöse Gesellschaft"

Zum zweiten Panel des Nachmittags "Jeder nach seiner Façon: Grundgesetz für die multireligiöse Gesellschaft" begrüßte Josef Winkler MdB, Sprecher der grünen Bundestagsfraktion für Kirchenpolitik und Interreligiösen Dialog. Zur Diskussion stand das Spannungsverhältnis zwischen Religionsfreiheit, wie sie Art. 4 des Grundgesetzes vorsieht, und die heutigen religiösen Realität 60 Jahre nach Inkrafttreten unserer Verfassung. Als aktuelle Stichworte wurden das Bürgerbegehren von "Pro Reli" zur Einführung eines verpflichtenden christlichen Religionsunterrichtes an Berliner Schulen genannt sowie die deutsche Islamkonferenz, bei der es auch um die Frage geht, wie man eine rechtliche Gleichstellung des Islam in Deutschland gestalten kann.

Prof. Dr. Christoph Möllers von der Universität Göttingen eröffnete seinen Vortrag mit der Feststellung, dass sich das Grundgesetz in der Frage der Multireligiösität erst jetzt zu bewähren hat, denn in der Vergangenheit herrschte weitgehende religiöse Homogenität in der Bundesrepublik. Die normative Selbstverständlichkeit der Religionsfreiheit wird nach seiner Einschatzung in Zukunft anspruchsvolle gesellschaftliche Diskussionen auslösen. Er war aber optimistisch, dass sich die öffentlichen Auseinandersetzungen mit und zwischen Religionen nicht als Krisenphänomen, sondern als Ausdruck eines ernsthaften, von der Verfassung gewollten Umgangs mit Religion erweisen. Für unsere Gesellschaft werde dies eine gute Schule für das Einüben demokratischer Toleranz sein, denn: Konflikte sind gut, weil wir uns miteinander auseinandersetzen.

Gerade wenn es schwierig wird, wenn es auf ein Grundrecht ankommt, darf man es nicht einschränken. Für Prof. Dr. Stefan Korioth von der Universität München war aber hierbei die Neutralitätspflicht des Staates oberstes Ziel. Das Grundgesetz biete in seinen Augen weiterhin einen brauchbaren Ordnungsrahmen – auch in Zeiten der Multireligiösität. Die Religionsfreiheit des Grundgesetzes sei Angebot für alle und das Staatskirchenrecht kein Privileg allein für Christen. Dieses sollte auch für andere Religionen geöffnet werden. Hier plädierte Prof. Korioth für eine flexiblere Anerkennung des Körperschaftsstatus auch an andere Religionsgemeinschaften. Aber nicht das Recht alleine werde die erhoffte Integrationsleistung erbringen, sondern die Anpasssungsleistungen müssten die Religionen selbst, die Gesellschaft und auch der Staat leisten.

Für die Schriftstellerin und Publizistin Hilal Sezgin stand im Zentrum, dem muslimischen Leben in Deutschland zu mehr Öffentlichkeit zu verhelfen. Sie plädierte für eine Gleichbehandlung der Religionen, auch wenn ihr bewusst sei, dass in Gesellschaften die Mehrheiten immer mehr Spielraum als die Minderheiten haben. Aber Gleichheit könne an vielen Punkten auch formal geschaffen werden, wie sie am Beispiel des muslimischen Wortes zum Freitag und der Frage von "Sendeminuten für Religionsgemeinschaften" im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erläuterte. Bislang stehen die Sendeplätze nur den christlichen Kirchen zu – nur im Internet kann man das Angebot für Muslime sehen. Sie warf außerdem die Frage auf, ob es nicht ein positives Zeichen an die Muslime wäre, auch darüber nachzudenken, muslimische Feiertage einzuführen. Und sie fragte, warum der türkische Staat Moscheebauten in Deutschland für "seine" Bürger mitfinanziert und nicht Deutschland selbst für seine neuen Bürger auch Moscheen baut.

Fazit: Die Religionsfreiheit, wie sie im Grundgesetz angelegt ist, bietet auch weiterhin für die Anforderungen einer differenzierter werdenden religiösen Landschaft den richtigen Rahmen.

Zusätzliche Information