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Kongressbericht

20. März 2009

Fundamente der Freiheit stärken

60 Jahre Grundgesetz

Podiumsdiskussion
Überholt Europa das Grundgesetz?

Unter dem Titel "Überholt Europa das Grundgesetz?" wurde angeregt über das Verhältnis von Grundgesetz und EU-Recht diskutiert. Eingangs wurde die Frage behandelt, ob das Europarecht, nicht das Grundgesetz verdränge und was das bedeutet. Prof. Dr. Gabriele Britz von der Universität Gießen vertrat die Position, dass das Europarecht auf dem Vormarsch sei und in zunehmendem Maße in Konkurrenz zum Grundgesetz trete. Dies sei aber keine schlechte Tendenz, denn bei den Grundrechten könne man sehen, dass die EU-Rechte immer besser würden. So sei die Grundrechtscharta umfangreicher als der deutsche Grundrechtskatalog.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Jürgen Trittin MdB, machte deutlich, dass es in der EU zwar Defizite gebe. Der Grund dafür sah er aber darin, dass die EU kein Staat sei. Die Defizite müsse man überwinden. Dazu würde der Lissabon-Vertrag benötigt, der die demokratischen Elemente in der EU stärke. Darüber hinaus müsse das Mehrheitsentscheidungsrecht das durchgängige Prinzip werden.

Johannes Voggenhuber, grünes Mitglied des Europaparlaments aus Österreich betonte, dass alle europäischen Demokratien ihre Defizite hätten und exekutivlastig seien, nicht nur die EU. Die EU sei häufig moderner als die Mitgliedstaaten. So sei die Grundrechtecharta der erste Grundrechtskatalog weltweit, der auch den sozialen Aspekt beinhalte. Daher könne es kein Nachteil sein, wenn das EU-Recht immer wichtiger werde. Die EU sei demokratischer und transparenter als ihre Mitgliedsstaaten. Laut Voggenhuber gebe es kein anderes Parlament, das demokratische als das EU-Parlament sei. Es sei ein Arbeitsparlament ohne Fraktionszwang, in dem 90% aller Kommissionsvorlagen nur verändert verabschiedet würden.

Der Ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske kritisierte die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). So werde im so genannten "Viking-Urteil" die Menschenwürde mit der Niederlassungsfreiheit abgewogen. Den Arbeitnehmern werde das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit sowie das Recht dafür zu streiken abgesprochen. Dies sei ein fundamentaler Angriff auf die Gewerkschaften. Prof. Dr. Britz wies dagegen darauf hin, dass sie keinen Angriff des EuGH auf soziale Standards sehen könne, sondern lediglich einige juristisch falsche Urteile. Man müsse jetzt zusehen, dass man neue Urteile bekomme.

Jürgen Trittin sah das Problem darin, dass die Defizite der EU nicht angegangen würden, da es unterschiedliche Rechtstraditionen in den einzelnen Mitgliedsstaaten gebe und man eine Vergemeinschaftung verhindere. In der Sozialpolitik, der Außenpolitik und der Steuerpolitik sei eine Vergemeinschaftung notwendig. Der drohende Staatsbankrott einiger Mitgliedstaaten habe seine Ursache gerade in der fehlenden Vergemeinschaftung und dem Steuer- und Sozialdumping. Gerade angesichts der Finanzkrise sei jetzt eine Möglichkeit, dieses Versäumnis nachzuholen. Auch Frank Bsirske bekräftigte, dass man Steuer- und Sozialdumping nur durch Vergemeinschaftung bekämpfen könne.

Zum Abschluss verwies Jürgen Trittin darauf, dass sich die Bundesregierung immer gegen eine gemeinsame Wirtschaftspolitik gewandt habe. Jetzt in der Krise führe aber keine Weg daran vorbei und nun versuche man einen Weg zu finden Sarkozys Wirtschaftsregierung einzuführen ohne sie so zu nennen.

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