Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Anlässe zu einem Blick zurück nach vorn bietet das Jahr 2009 in Fülle: 60 Jahre Grundgesetz, 20 Jahre friedliche Revolution in Osteuropa, 90 Jahre praktiziertes Frauenwahlrecht in Deutschland. Dazu lud die Bundestagsfraktion am 13. und 14. März 2009 zum grünen Verfassungskongress in den Deutschen Bundestag ein. Unter den 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern trafen sich ehemalige und amtierende RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts, viele Abgeordnete, einen Senator, HochschullehrerInnen und zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger.



60 Jahre Grundgesetz, 20 Jahre friedliche Revolution, 90 Jahre Frauenwahlrecht - in Berlin diskutierte die Bundestagsfraktion über die Fundamente der Freiheit. (17 Bilder)
Stoff für Diskussion gab es reichlich: Wie buchstabiert sich Demokratie im 21. Jahrhundert: national –europäisch – global? Wie können die Fundamente der Freiheit in einer riskanten Welt gestärkt werden? Wie ist es um Gleichberechtigung bestellt? Welches Gewicht muss politische und soziale Solidarität in der Verfassung haben? Wie schützen wir die natürlichen Lebensgrundlagen, damit auch in Zukunft alle Menschen Freiheitsrechte genießen können?
Am Anfang steht die Menschenwürde, betonte Renate Künast, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Eröffnungsrede. Künast forderte ein Grundgesetz für das 21. Jahrhundert. Sie rief dazu auf, den Begriff der Freiheit wieder zu erobern. Freiheit für alle gehe nicht ohne Gerechtigkeit oder ökologisches Umsteuern. Dazu brauche es eines neuen Begriffs von Verantwortung.
Im Anschluss sprach Prof. Dr. Seyla Benhabib, Yale University, über "Menschenwürde, Demokratie und Kosmopolitismus" Prof. Dr. Brun-Otto Bryde, Richter des Bundesverfassungsgerichts, fragte "Wieviel Zukunft hat die Demokratie?" und Prof. Dr. Jens Reich, 1989 in der DDR Mitbegründer der Bürgerbewegung Neues Forum, zog ein Resümee zu "20 Jahre demokratische Revolution in Osteuropa".
Der zweite Kongresstag behandelte in acht parallelen Foren eine breite Themenpalette: "Wovon lebt (direkte Demokratie)?" fragte der am stärksten frequentierte Workshop ausgehend von der Erfahrung der friedlichen Revolution von 1989. Das Forum "Tiefflieger gegen Demonstrationen" befasste sich mit dem von konservativer Seite heftig geforderten und schleichend immer häufiger praktizierten Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Ein weiterer Workshop nahm die zunehmende Aushöhlung der parlamentarischen Kontrolle durch eine Exekutive unter Lupe. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Forum "Entgrenztes Strafrecht: vom Tugendwächter bis zum Feindstrafrecht" diagnostizierten an vielen Beispielen eine Besorgnis erregende Tendenz zum Ausbau und zur Verschärfung des Strafrechts.
Menschen mit und ohne Behinderungen zogen im Workshop "Sind die Barrieren gefallen?" kritisch Bilanz zu dem seit 15 Jahren bestehenden Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen. Weitere Foren befassten sich mit Lücken in der Verfassung. Unter dem Titel "Privatheit wahren" wurde die Verankerung des Datenschutzes im Grundgesetz diskutiert. Der Workshop "Gleichheit nur für Heteros?" machte sich für die Aufnahme eines Schutzes der Diskriminierung wegen der "sexuellen Identität" in den Gleichbehandlungsartikel stark. Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Forums "Kinder in den Mittelpunkt – und ins Grundgesetz" plädierten für eine ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten.
Auch im Kongressplenum wurde in Panel-Gesprächen eine ganze Reihe grüner Kernthemen behandelt. "Sicherheit braucht Freiheit" – war Titel und Fazit einer Diskussion, die sich um die deutsche Sicherheitspolitik drehte. Das Panel "Gleichheit in der neuen Vielfalt" machte deutlich, dass die Vorkehrungen gegen Diskriminierung und ungerechtfertigte Ungleichbehandlung in unserer Verfassung längst noch nicht ausgereizt sind. Dem Wechsel von einer weitgehend religiös homogenen Gesellschaft der alten Bundesrepublik hin zu einem multireligiösen Gemeinwesen ging ein Panel "Jeder nach seiner Façon" nach.
Die schwierige Frage, wie soziale und politische Solidarität in einer Gesellschaft, die von individueller Autonomie geprägt ist, organisiert werden kann, wurde unter dem Titel "Verfassung als Gerechtigkeitsordnung" diskutiert. Beim Panel "Mit dem Grundgesetz zur ökologischen Nachhaltigkeit" ging es um nicht weniger als die elementaren Freiheitsvoraussetzungen Leben, Gesundheit, Existenzminimum und um Nachhaltigkeit zugunsten künftiger Generationen sowie zugunsten von Menschen in Entwicklungsländern.
Ein Abschlusspodium nahm sich der Frage "Überholt Europa das Grundgesetz?" an. Angeregt wurde über das Verhältnis von Grundgesetz und EU-Recht gestritten. Fazit: Die Antwort auf Probleme und Krisen kann nicht weniger, sondern muss mehr Vergemeinschaftung lauten. So ist die EU-Grundrechtscharta umfangreicher als der deutsche Grundrechtskatalog und der erste Grundrechtskatalog weltweit, der auch den sozialen Aspekt beinhaltet. Hier schickt sich Europa an, Deutschland positiv zu überholen. Dadurch hat das Grundgesetz aber längst noch nicht ausgedient.
Im Folgenden lesen Sie Zusammenfassungen von Vorträgen, Panels und Foren.
|
Eröffnungsrede Renate Künast |
S. 2 |
|
Vortrag Prof. Dr. Seyla Benhabib |
S. 3 |
|
Vortrag Prof. Dr. Brun-Otto Bryde |
S. 4 |
|
Vortrag Prof. Dr. Jens Reich |
S. 5 |
|
Podiumsdiskussion: Demokratie für alle |
S. 6 |
|
Panel: Sicherheit braucht Freiheit |
S. 7 |
|
Forum 1: Wir sind das Volk! |
S. 8 |
|
Forum 2: Aushöhlung der parlamentarischen Kontrolle |
S. 9 |
|
Forum 3: Bundeswehr im Innern |
S. 10 |
|
Forum 4: Datenschutz ins Grundgesetz |
S. 11 |
|
Forum 5: Entgrenztes Strafrecht |
S. 12 |
|
Forum 6: Sind die Barrieren gefallen? |
S. 13 |
|
Forum 7: Gleichheit nur für Heteros? |
S. 14 |
|
Forum 8: Kinder ins Grundgesetz |
S. 15 |
|
Panel: Gleichberechtigung |
S. 16 |
|
Panel: Multireligiöse Gesellschaft |
S. 17 |
|
Panel: Verfassung als Gerechtigkeitsordnung |
S. 18 |
|
Panel: Ökologische Nachhaltigkeit |
S. 19 |
|
Podiumsdiskussion: Überholt Europa das Grundgesetz? |
S. 20 |