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EU-Strafrecht

30. März 2009

Strafe ohne Grenzen?

Europäisches Strafrecht rechtsstaatlich weiterentwickeln!
Expertengespräch am 23. März 2009 in Berlin

Am 23. März 2009 fand in Berlin erstmals ein dreistündiges Fachgespräch der grünen Bundestagsfraktion zum Einfluss des Europarechts auf das Strafrecht der Mitgliedstaaten statt. Die Strafrechtswissenschaftler und RechtsanwältInnen diagnostizierten eine bedenkliche Schieflage zulasten der Bürgerrechte und formulierten hohe Erwartungen an den Deutschen Bundestag und die grüne Fraktion, die das Thema bereits seit einiger Zeit intensiv begleitet. Bei den Fachleuten und den gut 40 TeilnehmerInnen aus Wissenschaft und juristischer Praxis bestand weitgehend Einigkeit, dass die "Europäisierung" des Strafrechts in eine Schieflage geraten ist:

Prof. Stefan Braum von der Universität Luxemburg kritisierte, dass der EU-Strafrechtspolitik ein kriminalpolitisches Konzept fehle. Es entstehe ein Flickenteppich von Einzelregelungen. Strafrechtliche Sanktionen drohten zu einem Standardmittel zur Durchsetzung politischer und administrativer Ziele der EU zu werden. Das komplexe System der nationalen Strafrechtsordnungen werde durch Einzelregelungen zum Beispiel zur Verantwortlichkeit juristischer Personen durcheinandergeworfen. Durch die Forderung möglichst "effektiver" Sanktionen wachse der Druck auf das nationale Strafrecht. Der Deutsche Bundestag müsse seine Wächterfunktion aktiv ausüben und insbesondere von den Rechten Gebrauch machen, die der Vertrag von Lissabon den nationalen Parlamenten gebe.

Fachgespräch EU-StrafrechtFachgespräch EU-StrafrechtFachgespräch EU-Strafrecht

Fachgespräch zum Europäischen Strafrecht, Berlin, 23. März 2009  (3 Bilder)

Der Strafverteidiger Dr. Heiko Ahlbrecht vermutet, das eigentliche Ziel der EU-Vorgaben bestehe darin, einen "Aufhänger" für grenzüberschreitende Ermittlungen zu finden. Die Rechtsetzung der EU sei punktuell, der Europäische Gerichtshof keine Hilfe. Das EU-Strafrecht sei "nicht zu Ende gedacht", insbesondere fehle dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung die dogmatische Grundlage.

Professor Fritz Zeder vom österreichischen Justizministerium beklagte die mangelhafte Umsetzung vieler EU-Rechtsakte im Strafrecht. Der Europäische Haftbefehl sei bisher das einzige Instrument, das tatsächlich funktioniere. Die Vereinbarung EU-weit verbindlicher Standards für Strafverfahren sei nicht zuletzt an den großen Unterschieden der Rechtsordnungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten gescheitert. Die Regeln der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) seien zwar für alle Mitgliedstaaten verbindlich, enthielten aber allenfalls Mindeststandards. Er schlug vor, die bisher nur dem Staat zustehenden Ablehnungsgründe bei der gegenseitigen Anerkennung so umzugestalten, dass sich der Beschuldigte im Verfahren auf sie berufen könne. Beim gegenseitigen Vertrauen unter den Mitgliedstaaten gehe es aber nicht allein um Verfahrensstandards, sondern auch um Fragen der Korruption und der Verfahrensdauer.

Für Rechtsanwältin Dr. Anne Wehnert war das Scheitern des deutschen Kompromissvorschlages zu den Verfahrensrechten im Sommer 2007 ein Tiefpunkt der EU-Strafrechtspolitik. Die EU sei "meilenweit" von einem Gleichlauf zwischen der Schaffung neuer Zwangsinstrumente durch die EU und der Sicherung der Freiheitsrechte entfernt. Zu Herstellung der "Waffengleichheit" im Strafverfahren sei ein ehrgeiziger Neuanfang bei den Beschuldigtenrechten im Strafverfahren notwendig. Wenn sich nicht alle Mitgliedstaaten einigen könnten, müsse eine Gruppe von Mitgliedstaaten im Wege der so genannten Verstärkten Zusammenarbeit voranschreiten. Die Mindestrechte der EMRK reichten nicht aus, zumal der Europäische Gerichtshof die Fairness eines Verfahrens lediglich anhand einer nachträglichen Gesamtschau beurteile.

Professor Helmut Satzger von der Universität München bemängelte, dass den nationalen Justizbehörden mit Europol und Eurojust ein Servicenetzwerk zur grenzüberschreitenden Strafverfolgung zur Verfügung stehe, den Beschuldigten aber nicht. Bei grenzüberschreitenden Strafverfahren müsse der Beschuldigte eigentlich mehrere Strafverteidiger in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigen; das sei aber praktisch und finanziell kaum leistbar. Daher habe er gemeinsam mit anderen Strafrechtswissenschaftlern das Modell eines "Eurodefensor" entwickelt, einer Institution aus verbeamteten Experten, die zwar nicht die Verteidigung im Einzelfall übernehmen, aber Hilfestellung leisten könne.

Die Strafverteidigerin Anke Müller-Jacobsen entgegnete, bei verbeamteten Verteidigern seien Bürokratie und Trägheit zu befürchten; außerdem müssten Strafverteidiger staatsfern sein. Sie sprach sich daher für autonome Netzwerke der europäischen Strafverteidigervereinigungen aus, die im konkreten Einzelfall helfen könnten. Diese arbeiteten allerdings bislang ohne staatliche Finanzierung und seien auf das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder angewiesen.

Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wies darauf hin, dass sich der Bundestag auf die künftige Prüfung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nach dem Vertrag von Lissabon vorbereite. Außerdem nutze das Parlament seine europapolitischen Mitwirkungsrechte nach Art. 23 GG immer intensiver, was auch auf Initiativen der grünen Fraktion zurückgehe. Er erinnerte daran, dass der EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Terrorismus zu einer Entschärfung des "Terrorismusparagrafen" § 129 a StGB beigetragen habe. Das habe sich bei den Festnahmen im Vorfeld des Gipfeltreffens von Heiligendamm bereits positiv bemerkbar gemacht: sie seien nachträglich für rechtswidrig erklärt worden. Ein Europa der zwei Geschwindigkeiten sei allenfalls bei den Eingriffsbefugnissen, aber keinesfalls bei den Verfahrenrechten denkbar.

Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit, bekräftigte die grüne Forderung, die Weiterentwicklung der gegenseitigen Anerkennung müsse ausgesetzt werden, solange die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren nicht EU-weit verbindlich geregelt seien.

 

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