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19. Oktober 2005

Starkes Signal für mehr Wettbewerb und gegen Preistreiberei im Energiemarkt

Zum Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über die Netznutzungsentgelte erklärt Reinhard Loske MdB:

Wir begrüßen das Urteil des BGH. Es ist ein starkes Signal für mehr Wettbewerb und gegen Preistreiberei im deutschen Energiemarkt. Dies ist ein weiterer Schritt für einen Energiemarkt, auf dem neue Anbieter eine faire Chance auf Netzzugang erhalten.

Die großen Stromkonzerne haben in den letzten Jahren ihre Monopolstellung zum Ausbremsen des Wettbewerbs und zur Erzielung ungerechtfertigter Monopolgewinne genutzt. Rot-Grün hat die alte Rechtslage der Verbändevereinbarung beendet und mit der Einrichtung der Bundesnetzagentur einen Systemwechsel eingeleitet. Die Wettbewerbsbehörde wird als starker Schiedsrichter die Preise und den Netzzugang überwachen und Druck auf die Kosteneffizienz ausüben.

Wir haben seit langem für mehr Wettbewerb und gegen die Preisabzocke der Energiekonzerne bei den Netzentgelten gekämpft. Wir sehen uns durch das Urteil des BGH bestätigt. Die Netzentgelte liegen 2-3 Cent pro Kilowattstunde zu hoch und haben damit entscheidenden Anteil an den steigenden Strompreisen der letzten Jahre. Dagegen wurde die Stromsteuer seit 2003 nicht mehr erhöht und die zusätzlichen Kosten für die Förderung der Erneuerbaren Energien belaufen sich auf nur 0,5 Cent pro Kilowattstunde.

Dem Urteil des BGH kommt über den Strombereich hinaus grundsätzliche Bedeutung zu, dass heißt die Billigkeit der Preisgestaltung ist auch in anderen monopolartigen Bereichen wie im Gasmarkt nachzuweisen. Verbraucher können dadurch künftig ihre Rechte besser durchsetzen und die Kartellämter werden dadurch entlastet.

Der BGH hat klar gestellt, dass Netznutzungsentgelte der Billigkeitskontrolle unterliegen, dass heißt Netzbetreiber müssen die Höhe der Preise auch dann rechtfertigen, wenn sie vorher von den zuständigen Behörden nicht beanstandet wurden. Damit wurde ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe aufgehoben und das OLG angewiesen, die Höhe der Netzentgelte der Mannheimer MVV Energie zu überprüfen. Das Urteil bezieht sich dabei auf die Rechtslage vor Inkrafttreten der Novelle des Energiewirtschaftrechtes und damit auf die Entgeltkalkulation auf Basis der Verbändevereinbarung.

 

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