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7. Dezember 2005

Grüne fordern Qualitäts-TÜV für Stromnetze

Zur Debatte über die Konsequenzen aus den Stromausfällen im Münsterland erklärt Reinhard Loske, stellvertretender Vorsitzender:

Die Stromversorger stehen in der Pflicht, detaillierte Berichte über den Zustand der Stromnetze vorzulegen. Die Bundesregierung ist deshalb gut damit beraten, diese Berichte zügig einzufordern und auszuwerten. Sollten, wie zu erwarten, die Spekulationen der letzten Tage über die schlechte Qualität einzelner Netzabschnitte zutreffen, muss die Bundesregierung die notwendigen Konsequenzen ziehen. Dass RWE angesichts der bekannt gewordenen internen Mängellisten immer noch alle Schuld von sich weist, offenbart die Uneinsichtigkeit und Hilflosigkeit des Essener Stromkonzerns. Ein souveräner Umgang mit Fehlentscheidungen vergangener Jahre sieht anders aus.

Wir fordern deshalb Wirtschaftsminister Glos dazu auf, im Zuge der anstehenden Anreizregulierung konkrete Vorschläge für einen Qualitäts-TÜV für Stromnetze zu unterbreiten. Dieser Qualitäts-TÜV muss technische Mindeststandards für Stromnetze vorgeben. Es kann nicht sein, dass die Versorger sich einerseits mit hohen Netznutzungsgebühren eine goldene Nase verdienen, andererseits aber die Netze verkümmern lassen.

Mehr Wettbewerb im Netz und eine hohe Versorgungssicherheit sind kein Widerspruch. Wir haben mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes die Grundlage dafür gelegt, dass ein effizienter Betrieb der Netze nicht zu Lasten der Qualität geht. So sind im Gesetz Berichtspflichten über Störungen und Netzausbauplanungen sowie ein spezielles Monitoring verankert. Wettbewerb kann zum Garanten einer langfristigen Versorgungssicherheit werden, wenn er politisch intelligent eingesetzt wird. Bundesnetzagentur und Wirtschaftsministerium müssen deshalb mit der Umsetzung der Anreizregulierung dafür sorgen, dass es einerseits ausreichend Investitionsanreize im Netz gibt, andererseits Preiswucher und Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.

Ein wichtiges Element, um eine hohe Versorgungssicherheit mit mehr Wettbewerb zu gewährleisten, ist die Entflechtung. Hier wurden im Energiewirtschaftsgesetz wichtige Grundlagen gelegt. Die Bundesregierung muss rasch evaluieren, ob diese neuen Entflechtungsregeln ausreichen oder ob eine eigentumsrechtliche Entflechtung zumindest auf der Hochspannungsebene zielführender ist.

 

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