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Die den Bereich Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung betreffende Abschnitte sind über den ganzen Koalitionsvertrag verstreut. Neben dem Hauptkapitel, in dem fast nur Unverbindliches zu lesen ist, finden sich Aussagen zu diesem Themenfeld in den Abschnitten Naturschutz (Ersatzzahlung, Flächenverbrauch), Recht (Mietrecht) und Energie (Gebäudesanierung).
Im Arbeitsgruppenpapier der Baupolitiker hieß es noch, die Mittel für das Programm Soziale Stadt sollen auf verschiedene Ressorts aufgeteilt und das Bauressort solle nur noch koordinieren. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu nur noch, dass es stärker ressortübergreifend umgesetzt werden soll. Inwieweit die alte Schwächungsabsicht damit jetzt nur in einer neuen Formulierung daher kommt, bleibt abzuwarten.
Mit der Übertragung der Eingriffs-/Ausgleichsregelung an die Bundesländer bei Eingriffen in die Natur soll explizit die Möglichkeit geschaffen werden, Flächeninanspruchnahme durch Ersatzzahlungen ausgleichen zu können. Dies und die beabsichtige Neudefinition des 30-Hektar-Flächenziels - übrigens ohne dass die 30 Hektar bis 2020 irgendwo konkret erwähnt werden -, das sich an der "tatsächlichen Zerschneidung oder Versiegelung von Lebensräumen orientieren soll", werden den Flächenverbrauch ausweiten, statt ihn zu begrenzen. Dabei wird auch der Modellversuch wenig helfen, bei dem Kommunen auf freiwilliger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erproben sollen. Wirksame Instrumente wie eine Reform der Grundsteuer werden nicht einmal erwähnt.
Heisst es im Abschnitt zu Energieeffizienz noch, dass es eine kostenneutrale Vereinfachung der Förderprogramm in der Gebäudesanierung geben soll, so steht wenige Zeilen darunter, dass man beabsichtige, die derzeitige Sanierungsquote zu steigern. Dieses nur durch neue Förderrichtlinien ohne zusätzliches Geld erzielen zu wollen, erscheint unrealistisch. Die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Förderung von Ersatzbauten aus den Gebäudesanierungsprogrammen ist aber wieder vom Tisch.
Eine Steigerung der Sanierungsquote könnte allerdings durch beabsichtige Änderungen im Mietrecht erfolgen. Das Investor-Nutzer-Dilemma soll hier wohl zu Gunsten einer Stärkung der Vermieterrechte angegangen werden. Vermieter sollen auch durch eine Verkürzung der Kündigungsfristen in ihren Rechten gestärkt werden. Damit sollen die Errungenschaften der unter Rot-Grün durchgesetzten Mietrechtsnovelle von 2001 wieder zurück gedreht werden, die die Kündigungsfristen für Vermieter an die Dauer des Mietvertrags geknüft wurden. Damit sollte z.B. verhindert werden, dass Älteren, die seit 30 Jahren in der gleichen Wohnung leben mit kurzer Frist gekündigt werden kann. Die Koalition will diesen unsozialen Zustand offensichtlich wieder herstellen. Das wird unseren entschiedenen Widerstand hervorrufen.
Ein Programm ohne Leidenschaft, das vor allem die Sichtweise der Wirtschaft und der Hauseigentümer übernimmt. Das 30-Hektar-Ziel befindet sich ab sofort auf der Liste der bedrohten Nachhaltigkeitsziele.