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Anhörung

3. Mai 2010

Sachverständige fordern besseren Bericht

Der Bericht über die Lage behinderter Menschen (Bundestagsdrucksache 16/13829) soll die gesetzgebenden Körperschaften über die Lage und Entwicklung der Teilhabe behinderter Menschen aufklären und damit eine zusammenfassende Darstellung der Aufwendungen zu Prävention, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit geben. Ziel des Berichtes ist es, eine nach Geschlecht und Alter differenzierte Darstellung und Bewertung abzugeben und mögliche zu treffende Maßnahmen vorzustellen.

Diesen Erfordernissen aus § 66 SGB IX ist die Bundesregierung mit dem vorgelegten Bericht nicht ausreichend nachgekommen, so die überwiegende Meinung der Sachverständigen. Aus Artikel 31 der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe sich die völkerrechtliche Verpflichtung, geeignete Informationen zu sammeln und aufbereitete Statistiken barrierefrei zu verbreiten.

Den Mangel an differenzierter Datenerhebung zeigte eindrücklich die bundesweite Interessenvertretung für behinderte Frauen, Weibernetz e.V., auf. So sei der aktuelle Behindertenbericht aus Mangel an differenzierter Datenerhebung, als auch aus Mangel an konsequenter Datenaufbereitung nicht durchgängig geschlechtsdifferenziert verfasst worden. Dies sei nicht vereinbar mit der völkerrechtlichen Verpflichtung aus Artikel 6 der UN-Behindertenrechtskonvention, die mehrfache Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen anzuerkennen und hierzu Maßnahmen zu ergreifen, um diesen entgegenzuwirken.

Von den Sachverständigen wurde zudem der Zeitpunkt der Zuleitung des Berichts an den Deutschen Bundestag kritisiert. Dies fand erst nach der letzten Sitzungswoche in der vergangenen Wahlperiode statt. So hatten die Parlamentarier keine Möglichkeit mehr, den Behindertenbericht der schwarz-roten Bundesregierung zu beraten.

Der Sozialverband Deutschland forderte daher, den behindertenpolitischen Bericht bereits zwölf Monate nach Beginn einer Legislaturperiode dem Parlament zur Befassung vorzulegen.

 

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