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Die Bundesregierung soll nach dem Sozialgesetzbuch IX dem Bundestag einmal in jeder Wahlperiode einen Bericht zur Lage der behinderten Menschen und zur Entwicklung ihrer Teilhabe in den verschiedenen Bereichen des Lebens – wie Bildung, Arbeit und Gesundheit –, zur Entwicklung der Barrierefreiheit sowie der Leistungen zur Teilhabe vorlegen und darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe vorschlagen. Der Bericht für die 16. Wahlperiode wurde jedoch so spät vorgelegt, dass sich der Bundestag erst in der 17. Wahlperiode damit befassen konnte. Er enthält zudem aufgrund fehlender Daten zu einigen Themen nur vage Aussagen.
Vor diesem Hintergrund wurde am 7. Juli 2010 im Deutschen Bundestag ein Antrag der grünen Bundestagsfraktion behandelt, der eine Verbesserung des Berichtwesens fordert. In unserem Antrag fordern wir, dass alle Berichte der Bundesregierung Angaben zur Situation behinderter Menschen im Themenfeld des jeweiligen Berichtes enthalten müssen. Dadurch würde das Bewusstsein dafür, dass Menschen mit Behinderungen ein nicht heraustrennbarer Teil der Gesellschaft sind und an allen Bereichen des Lebens teilhaben, gestärkt und die Erstellung künftiger Berichte zur Lage behinderter Menschen verbessert. Die Ergebnisse des Berichts der Antidiskriminierungsstelle müssen ebenfalls einfließen. Der Bericht nach §66 SGB IX soll detailliertere Angaben, insbesondere zur Situation von behinderten Frauen und verschiedenen Altersgruppen enthalten, was bisher nicht gegeben ist. Er soll zu einem Termin vorgelegt werden, der dem Bundestag eine Behandlung in der jeweiligen Wahlperiode erlaubt.
Die sich aus der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ergebende Verpflichtung zur Berichterstattung über deren Umsetzung soll von der Bundesregierung zusätzlich erfüllt werden und darf den Bericht nach §66 SGB IX nicht ersetzen.