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Am 1. Juli 2005 trat das zweite Änderungsgesetz zum Betreuungsrechts in Kraft. Damit wurde eine Evaluation in Auftrag gegeben, die seit dem Sommer 2009 vorliegt, bisher parlamentarisch allerdings noch nicht behandelt wurde. Zudem hatte sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus dem Bundesjustizministerium und den Landesjustizministerien gebildet, die eigens Vorschläge zum Betreuungsrecht erarbeitet hat. Das Bundesjustizministerium selbst hat im Dezember 2009 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe gebildet, die auf der Grundlage des Evaluationsberichts und des Arbeitspapieres der Bund-Länder-Arbeitsgruppe herausfinden möchte, welcher gesetzgeberische Änderungsbedarf sich ergibt. Die grüne Bundestagsfraktion hat nun eine Große Anfrage mit dem Titel "Personenzentrierte und ganzheitliche Reform des Betreuungsrechts" beschlossen.
Ziel der Großen Anfrage ist die umfassende Skizzierung des Themenfeldes, mit dem sich die Bundesregierung nach unserer Ansicht bei einer Betreuungsrechtsreform auseinandersetzen muss. Hierzu gehören unter anderem die Frage nach den Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf das Betreuungsrecht, die Frage zur Betreuungsqualität, die konsequente Stärkung der sogenannten vorgelagerten Systeme zur Vermeidung beruflicher Betreuungen sowie die Frage nach der Zukunft des Betreuungswesens unter Berücksichtung demografischer und gesellschaftlicher Entwicklungen. Wir erhoffen uns von der Bundesregierung, dass sie auf der Grundlage unserer Großen Anfrage nun in einen konstruktiven Dialog mit den Fraktionen des Deutschen Bundestages eintritt.