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Föderalismusreform II

14. Mai 2009

Zweiter Anlauf - falsche Richtung

Die im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestages am 13. Mai 2009 hat unsere Kritik an der zweiten Stufe der Föderalismusreform bestätigt: Das weitgehende Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich hat sich längst als eklatanter Fehler der Föderalismusreform I erwiesen. Darüber kann auch öffentliches Schaulaufen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten nicht hinwegtäuschen. Vielmehr hat der Bildungsgipfel in seiner Ergebnislosigkeit gezeigt, wie schlecht es um Bildung und Wissenschaft bestellt ist, wenn Länderegoismen über das gesamtstaatliche Interesse siegen. Wie hoch das Länderinteresse am Thema ist, zeigte die Kultusministerkonferenz in der Anhörung eindrucksvoll: Sie fehlte quais unentschuldigt. Der Präsident war verhindert, für Ersatz wurde nicht gesorgt. Ein Schelm, der Absicht dahinter vermutet.

Spätestens jetzt - unter den Bedingungen der Krise wie unter einem Brennglas - wird klar, dass die Länder alleine nicht in der Lage sind, die großen Herausforderungen für den notwendigen Bildungsaufbruch zu bewältigen. Die gesamtstaatliche Aufgabe, allen Menschen, jung wie alt, gute Bildungschancen zu geben, bleibt genauso auf der Strecke wie die Stärkung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Am gravierendsten sind die Probleme allerdings im Schulbereich. Wegen der verhunzten Föderalismusreform I gibt es jetzt sogar Probleme, den Schulen die lautstark angekündigten Investitionsmittel aus dem Konjunkturprogramm 2 überhaupt zukommen zu lassen. Unter den jetzigen Bedingungen kann eine Schule das Geld für eine Fensterreparatur verwenden, wenn das den Energieverbrauch reduziert. Aber nicht einmal die Umgestaltung der Schule oder des Klassenraums für längeres gemeinsames Lernen, mehr individuelle Förderung oder Ganztagsunterricht ist erlaubt. Von mehr pädagogischem Personal ganz zu schweigen.

Die Große Koalition gibt nun vor, mit der Föderalismusreform II diesen Kardinalfehler zu beheben. Das stimmt leider nicht. Der jetzt von der großen Koalition vorgeschlagene Reparaturversuch des Artikel 104b GG ist unsinnig und nur halbgar. Wenn das Ganztagsschulprogramm, das Grün-Rot 2003 begonnen hat, Ende 2009 auslaufen wird, kann es auch unter den Bedingungen der nun geplanten Reform nicht fortgesetzt werden. Es sei denn, eine schwere Sturmflut oder eine anhaltende Wirtschaftskrise prägen die gesamtstaatliche Lage. Wer solche Bedingungen setzt, bervor der Bund sich an der zentralen Zukunftsaufgabe der Bildungsgerechtigkeit beteiligen kann, handelt verantwortungslos. Strukturell notwendige Bildungsausgaben müssen vorlaufend als Investitionen in die Zukunft möglich sein. Der Vorschlag der Großen Koalition beschränkt sich auf Reparaturhilfen, statt Weitsicht zu ermöglichen.

Die Anhörung im Bildungsausschuss hat gezeigt, dass sich alle Fachleute und auch die Sozialpartner einig sind: Die anstehende Reform muss genutzt werden, um das weitgehende Kooperationsverbot zu beseitigen. Die große Koalition muss ihre fatalen Fehlentscheidungen bei der Föderalismusreform I endlich korrigieren. Es reicht nicht aus, wenn nun einige SPD-Fachpolitiker die Aufhebung des Kooperationsverbotes im kleinen Kreis fordern. Die notwendige Verfassungsänderung im Bereich von Bildung und Wissenschaft muss jetzt umgesetzt werden.

 

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