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Ausländischer Qualifikationen

7. Juli 2010

Mehr Chancen für MigrantInnen

... verschüttete Potenziale bergen!

Sieben Sachverständige kamen am 5. Juli 2010 zum Fachgespräch "Verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Berufsqualifikation". Bündnis 90/ Die Grünen hatten sich im Vorfeld mit Nachdruck für die Durchführung des Fachgesprächs im Bildungsausschuss des Bundestages eingesetzt. Schließlich liegen die Eckpunkte der Bundesregierung, in denen die Verankerung eines Anspruchs auf ein Anerkennungsverfahren in Aussicht gestellt wird, bereits seit Dezember 2009 vor. Im Rahmen des Fachgesprächs kündigte die Bundesregierung nun einen Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz für den Sommer 2010 an. Es war also höchste Zeit, den Rat der Fachleute einzuholen, um so auch Impulse für die Gestaltung und parlamentarische Begleitung der Gesetzesinitiative der Bundesregierung zu gewinnen.

Vor allem die Ausführungen von Allan Bruun Pedersen vom "Amt für Internationale Bildung" beim dänischen Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Innovation waren erhellend. In Dänemark besteht seit knapp zehn Jahren für MigrantInnen mit ausländischen Qualifikationen ein Rechtsanspruch auf ein Gutachten über Wert und Bedeutung ihre Qualifikationen. Pedersen berichtete über die dänische Anerkennungspraxis, deren gesetzliche Grundlage und auch von den anfänglichen Befürchtungen und Abwehrhaltungen gegenüber einer Neuregelung. Zentral für das dänischen Anerkennungsverfahren ist, dass dem dänischen Anerkennungsgesetz die Lissabon-Konvention zugrunde liegt. Das heißt, die Anerkennungsprinzipien basieren, wie Pedersen hervorhob, auf der Anerkennung des Lernergebnisses und nicht auf der Anerkennung von Äquivalenten. Die dahinter stehende Philosophie ist, dass ausländische Ausbildungsgänge zwar verschieden sein können, im Ergebnis aber einen vergleichbaren Standard darstellen können. Wird ein solcher vergleichbarer Standard im Ergebnis festgestellt, ist dies auch anzuerkennen beziehungsweise teilanzuerkennen und anschlussfähig zu machen.

In diesen Punkt ist Dänemark uns also weit voraus. Entscheidend ist daher die Frage, inwieweit die Bundesregierung diese positive dänische Erfahrung aufnimmt bei der Neuregelung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Der individuelle Rechtsanspruch in Dänemark beruht auf einem individuellen Integrationsplan. In Deutschland hingegen wird diskutiert, ob es statt eines Rechtsanspruchs für alle den Zugang zur Bewertung der mitgebrachten Qualifikationen nur dann gibt, wenn eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erwarten ist. Die Mehrheit der Sachverständigen sprach sich gegen eine solche reine Abhängigkeit von einer Prognose aus.

Die Bundesregierung ist nun gefordert, ein Konzept vorzulegen, das zu mehr Transparenz, mehr Qualitäts- und Verfahrenssicherung führen kann. Insbesondere Dr. Bettina Englmann, eine der Autorinnen der Brain-Waste-Studie, hob im Fachgespräch hervor, wie wichtig es sei, neben rechtlichen Aspekten auch Mechanismen der Qualitätssicherung zu verankern. Die notwendigen Beispiele "guter Praxis" mit Blick auf Verfahrensablauf und Bewertungskriterien in Anerkennungsverfahren liegen auch in Deutschland vor. Welchen Beitrag für eine flächendeckende Verbesserung hier die Anerkennungs-Initiative der Bundesregierung leistet, bleibt abzuwarten.

Im Dezember 2009 haben alle Fraktionen im Deutschen Bundestag betont, wie wichtig ihnen eine grundlegende Verbesserung bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist. Mit Blick auf den zu erwartenden Referentenentwurf der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse sind wir gespannt, inwieweit er den beim Fachgespräch angesprochenen Problemen Rechnung trägt. Vor allem die Fragen nach angemessenen Angeboten für Sprach-, Anschluss- und Ergänzungsqualifikationen sowie die Fragen von Gebühren und notwendigen Angebote zur finanziellen Unterstützung des Lebensunterhalts während einer Qualifizierung blieben offen. Darauf wiesen die meisten der eingeladenen Sachverständigen hin.

Wir bleiben weiter am Ball, wenn es darum geht, den Prozess im Parlament und im Bildungs- und Forschungsausschuss intensiv zu begleiten und zu fordern.

 

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