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Die EU-Fischereipolitik (GFP) ist mit ihrem Ziel, für eine nachhaltige Fischerei zu sorgen, komplett gescheitert. Ein anderes Fazit lässt sich nicht ziehen, wenn nach Angaben der EU-Kommission 88 Prozent der kommerziell genutzten Fischbestände in den EU-Gewässern überfischt sind. Dementsprechend muss die EU-Fischereipolitik dringend und grundlegend reformiert werden.
Im Gegensatz zur Bundesregierung, die nach wie vor lediglich Umsetzungsdefizite erkennen will, hat die EU-Kommission dies offenbar erkannt. Sie hat im Frühjahr 2009 ein Grünbuch zur Reform der EU-Fischereipolitik vorgelegt und verfolgt das Ziel, bis 2013 eine grundlegende Reform umzusetzen. Diese Reform bietet eine außerordentliche Chance, die gesamte Fischereipolitik nachhaltig zu gestalten. Ziel muss es sein, die Fischbestände innerhalb der EU-Gewässer zu sichern und eine nachhaltige Bewirtschaftung zu gewährleisten.
Wir Grüne hoffen daher, dass diese Reformansätze nicht von den EU-Fischereiministern klein gekocht werden. Diese Gefahr ist groß, denn diese haben in den letzten Jahren regelmäßig für überhöhte Fischfangmengen gesorgt und damit bewiesen, dass sie ihre Aufgabe vor allem als Besitzstandswahrung im falsch verstandenen Interesse der Fischerei begreifen. Dies betrifft leider auch den deutschen Agrarstaatssekretär Lindemann.
Wir halten folgende Forderungen zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik für zentral:
Die Gesamtfangmengen (TAC) dürfen zukünftig nur noch auf Grundlage wissenschaftlich-ökologischer Kriterien festgelegt werden und dürfen nicht mehr Gegenstand des Geschachers zwischen Fischereiministern sein.
Eine Schlüsselforderung ist die schnellstmögliche Einführung von Rückwurfverboten für alle nicht überlebensfähigen Beifänge. Alle Fänge sollen zukünftig angelandet, verwertet und auf die Quoten angerechnet werden müssen. Dies würde einen ökonomischen Anreiz schaffen, Beifänge zu vermeiden und entsprechende technische Innovationen hervorzubringen, auch wenn realistischerweise ein gewisses Maß an Beifängen auch bei größtmöglicher Sorgfalt und technischen Fortschritten nicht zu vermeiden ist.
Dabei ist es richtig, bei verschiedenen Arten und Fischereien differenziert vorzugehen, da im Einzelnen die Überlebenschancen höher sein können als die Sterberate. Für die angelandeten Beifänge muss es ein Verwertungsgebot geben, um die systematische Verschwendung von Ressourcen konsequent zu unterbinden.
Das Problem der Überfischung beruht vor allem darauf, dass die Fangkapazitäten in vielen EU-Staaten – vor allem in Südeuropa - nach wie vor deutlich zu groß sind. Bisher ist es der EU nicht gelungen, sie den Fangmöglichkeiten anzupassen. Zwar versucht die EU, mit einem System von Gesamtfangmengen, Fangquoten, Begrenzungen für Fangtage sowie Mindestgrößen der gefangenen Fische eine Überfischung zu verhindern – jedoch mit mäßigem Erfolg.
Tatsächlich bleiben die Fischbestände durch Überfischung bedroht, solange die Fangkapazitäten über den Fangmöglichkeiten liegen – sei es, weil die Fischereiminister zu hohe Fangmengen beschließen, sei es, weil illegal gefischt wird.
Daher sind zusätzliche Maßnahmen zum Abbau von Überkapazitäten bei einigen Fischereiflotten dringend erforderlich und der Schlüssel für eine Bestandsschonung. Die bestehenden Maßnahmen zum Abbau der Fischfangkapazitäten reichen dazu erwiesenermaßen nicht aus. Daher brauchen wir eine neue Initiative zum Kapazitätsabbau.
Genau zu prüfen ist, ob ein Management der Fischerei durch Eigentumsrechte an Fischereiressourcen der richtige Weg sein kann. Auch wenn bei dieser Privatisierung ökologische Vorteile zu vermuten sind, ist in der Tat ein unerwünschter Konzentrationsprozess zugunsten weniger, kapitalstarker Unternehmen zu erwarten.
Es spricht viel dafür, bei den Fischereiressourcen am Gemeingut und damit an der jährlichen Vergabe von Fischfangrechten festzuhalten. Anstelle der Privatisierung sollte die EU die jährliche Vergabe der Fischfangrechte an eine Lizenzgebühr koppeln (z.B. in Höhe von 10 Prozent der Erlöse). Schließlich verlangt der Staat auch für die Nutzung anderer öffentlicher Güter solche Gebühren, z.B. die zehnprozentige Förderabgabe auf Bodenschätze! Ersatzweise könnte man auch einen Teil der festgelegten Fangrechte innerhalb der EU versteigern.
Auf diese Art und Weise erhielte die Nutzung der Fischereiressourcen einen Preis und würde ein Anreiz geschaffen, Fischfangquoten auf ein ökonomisch vernünftiges Maß zu beschränken. Außerdem könnte die EU die Ausgaben für die Fischereiverwaltung, -kontrolle und – forschung refinanzieren.
Im Gegenzug sollten die EU-Fischereisubventionen weiter abgebaut und auf ökologisch verträgliche Fördermaßnahmen beschränkt werden. Insbesondere ist die aberwitzige Steuerfreiheit für Schiffsdiesel für die Fischerei endlich zu beenden. Dies würde bestimmte energieintensive, zerstörerische Fischereipraktiken, bei denen mehr Diesel verbraucht als Fisch gefangen wird, ökonomisch unsinnig machen. Dies betrifft zum Beispiel die Grundschleppnetzfischerei in der Tiefsee.
Die Erfahrungen mit den vor kurzem verabschiedeten Verordnungen zur Bekämpfung der illegalen, unregulierten und ungemeldeten (IUU-)Fischerei und zur Harmonisierung der Kontroll- und Sanktionsvorschriften für Verstöße gegen die Vorgaben der EU-Fischereipolitik müssen ausgewertet und dementsprechend ergänzende Maßnahmen beschlossen werden.
Die Fischereiabkommen, die es den übergroßen europäischen EU-Fangflotten ermöglichen, auch die Fischbestände vor den Küsten vieler Entwicklungsländer zu dezimieren, sind sehr fragwürdig. Es kann nicht sein, dass diese Abkommen wie bisher vor allem die Überkapazitäten der EU-Fangflotten quersubventionieren und gleichzeitig die Fanggründe der örtlichen FischerInnen durch industrialisierte europäische Fischereiflotten leer gefischt werden. Sofern überhaupt neue Abkommen abgeschlossen werden, ist sicherzustellen, dass sie sich in einem ökologisch vertretbaren Rahmen halten. Es muss also nicht nur auf dem Papier sichergestellt sein, dass keine Überfischung stattfindet.
Außerdem fordern wir zum Schutz der Meeresökosysteme und der Biodiversität in den Meeren die Ausweisung von zehn Prozent der europäischen Küsten- und Hochseegewässer als besondere Meeresschutzgebiete.
Die EU-Öko-Zertifizierung sollte im Fischereisektor nicht auf Aquakultur-Produkte beschränkt bleiben. Auch für Wildfänge sollte die EU ein geeignetes Zertifizierungssystem entwickeln. Damit hätten die Verbraucher zukünftig leichter die Möglichkeit, eine nachhaltige, bestandserhaltende Fischerei durch ihre Kaufentscheidung zu unterstützen. Zertifzierungssysteme wie das Marine Stewardship Council (MSC) könnten hierzu als Vorbild dienen.