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Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Die Linke verweist in ihrem Antrag auf die große gesellschaftliche Bedeutung des Breitensports und darauf, dass alle gesellschaftlichen Gruppen hinreichend Zugang zu Angeboten des Breitensports haben sollen. Die Linke sieht den Bund in der Pflicht, die Rahmenbedingungen für eine angemessene Entwicklung des Breitensports zu optimieren.
Richtig ist: Die Sportvereine können ihrer Aufgabe nur dann nachkommen, wenn genügend Sportanlagen im Wohnumfeld zur Verfügung stehen. Immissionen durch Aktivitäten in Sportanlagen möchte die Linke rechtlich nicht mit den Immissionen durch Gewerbe- oder Verkehrslärm gleichgesetzt wissen, da es sich bei Ersterem um eine Ausdrucksform und Begleiterscheinungen sozialen Verhaltens handelt. Sportanlagen sollten deswegen nicht in erster Linie als regelungsbedürftige Störungen, sondern als Bereicherung des sozialen und kulturellen Lebens angesehen werden. Konkret fordert die Linke in ihrem Antrag von der Bundesregierung einen Gesetzesentwurf, der sportliche Anlagen immissions- und baurechtlich privilegiert.
Dies soll durch eine Reihe von Maßnahmen geschehen: Ergänzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, § 3 Abs. 1 – von Sportanlagen ausgehender Lärm stellt in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne dieses Gesetzes dar –; Angleichung der Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete an die für allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete in der Sportanlagenlärmschutzverordnung; Aufhebung der festgelegten Ruhezeiten für Sonn- und Feiertage; Ergänzung der 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Übergangsfristen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte sollen durch die zuständige Behörde bis 2020 bzw. in Ausnahmefällen bis 2022 gewährt werden können –; Änderung der Baunutzungsverordnung: Anlagen, die sportlichen Zwecken dienen, sollen in der Regel zulässig kategorisiert werden, nicht nur in Ausnahmefällen.
Jetzt ist die Frage zu stellen: Ist eine Neuregelung der Lärmschutzvorschriften an dieser Stelle notwendig oder kontraproduktiv? Schließlich plant die Linke mit der Einfügung in den Definitionsteil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, § 3, eine grundsätzliche Neujustierung. Aber ist es richtig, dass in der Praxis immer und überall der Lärm von Sportanlagen keine schädlichen oder belastenden Folgen für die Umgebung hat? Hier differenziert die Linke überhaupt nicht zwischen wohnortnahen Bolzplätzen, auf denen die Kinder und Jugendlichen aus der Umgebung spielen, und kommerziell genutzten Sportstätten, auf denen sich mitunter Zehntausende Zuschauer unter Flutlicht und erheblichem Lärm aufhalten.
Mit den Vorschlägen will die Linke mit Blick auf die Anlage unterschiedslos Lärmschutzstandards aufweichen. Dies scheint uns überhaupt nicht der geeignete Weg. Sinn und Zweck der 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes war schließlich, einen Kompromiss zwischen Sporttreibenden, Sportveranstaltern und Anwohnern zu finden. Man kann aus unserer Sicht durchaus die Frage stellen, ob die Regelungen auch für kleine, nicht kommerziell genutzte Sportanlagen in Wohngebieten angemessen sind oder ob es hier Neuregelungen braucht.
Selbstverständlich gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen Lärm, der durch Industrieanlagen oder Verkehr entsteht, und Lärm, den Kinder und Jugendliche auf öffentlichen Sportplätzen verursachen. Deswegen müssen beide Lärmbeeinträchtigungen auch unterschiedlich behandelt werden. Sporttreibende Menschen sollen in unserer Gesellschaft nicht als Ärgernis wahrgenommen werden. Wir sollten vielmehr froh sein, wenn sich Menschen sportlich betätigen und nicht nur zu Hause vor dem Fernseher, der Spielkonsole oder dem Computer sitzen, vor allem Kinder.
Für uns Grüne hat der Breitensport eine sehr hohe gesellschaftliche Bedeutung! In unserem Sportprogramm haben wir ausgeführt, dass die Rahmenbedingungen für den Breitensport verbessert werden müssen. Denn Spiel und Sport machen nicht nur Spaß, sondern sind menschliche Grundbedürfnisse. Regelmäßige sportliche Betätigung fördert außerdem Gesundheit, Lebensfreude, soziales Miteinander und Lernvermögen. Dies sollte die Gesellschaft auch anerkennen, selbst wenn es für die eine oder den anderen, der in der Nachbarschaft von Sportanlagen wohnt, nicht immer auf Wohlwollen stößt. Das gilt auch für spielende Kinder im Garten oder auf der Straße. Wir wollen nicht weniger Menschen auf den Straßen, Plätzen und eben auch in Sportanlagen sehen, die sich körperlich betätigen, sondern mehr davon.
Leider wurde auch in der Stadtplanung bisher viel zu wenig Rücksicht darauf genommen, Möglichkeiten für körperliche Betätigungen zu schaffen. Dennoch: Wenn Anlagen in dicht bewohnten Gegenden liegen und hochfrequentiert sind, müssen die Sporttreibenden und ihre Zuschauer auf dafür vorgesehenen Anlagen Rücksicht nehmen, auf die Bedürfnisse von Anwohnern in dicht bewohnten Gegenden. Eine rechtliche Lösung des Problems ist nicht so einfach, wie es sich die Linke, nach ihrem Antrag zu urteilen, macht. Die Problematik bedarf der Anhörung von Fachleuten und einer eingehenden Beratung in den Ausschüssen.
Mit uns ist eine derart pauschale Absenkung von Lärmschutzstandards nicht zu machen; ich sage dies mit Bedacht auch als Sportpolitiker. Überdies finde ich es schon erstaunlich, dass der Linken etwa beim Fluglärm kein Grenzwert scharf genug ist. Aber wo es nebenbei auch um eine fortbestehende Privilegierung der Sportstätten in den neuen Ländern geht – die schon Übergangsfristen von 10 Jahren für Lärmschutzmaßnahmen erhielten –, ist der Linken der Schutz der Bevölkerung vor Lärm doch sehr wenig wert. Die Politik muss eine Regelung finden, die Spiel und Sport im Wohngebiet ermöglicht und zugleich auch Anwohnerinteressen berücksichtigt. Lauten kommerziellen Spektakelsport allerdings sollten wir keineswegs privilegieren zulasten der Anwohner.