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Der europaweit am 28. Januar 2010 stattfindende Europäische Datenschutztag geht auf eine Initiative des Europarats zurück und findet mittlerweile zum 4. Mal statt. Er verfolgt das Ziel, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger in Europa in Datenschutzbelangen zu schärfen. Das Datum geht auf die Unterzeichnung der entsprechenden Konvention 108 des Europarats zurück. Mit diesem Dokument verpflichten sich die beteiligten Staaten zur Achtung der Grundfreiheiten, insbesondere bei der automatisierten Datenverarbeitung.
Alle mit dem Datenschutz befassten Stellen in Europa sind aufgerufen, sich durch eigene Aktionen an diesem Tag zu beteiligen. Auch in diesem Jahr finden in vielen Bundesländern Veranstaltungen zum Thema statt. Dieser Tag bietet eine hervorragende Gelegenheit, sich mit dem Thema Datenschutz zu befassen.
Der Datenschutz hat in den letzten Jahren auch auf internationaler Ebene an Bedeutung gewonnen. Die europäische Öffentlichkeit ist sensibilisiert. Ein Anlass für die Debatte waren die Verhandlungen der Europäischen Kommission und der USA über den von den USA verlangten Zugriffs die Daten europäischer Flugpassagiere. Aktuell läuft die Auseinandersetzung über den Zugriff der USA auf die SWIFT-Bankdaten. Mit Hilfe des globalen Bankdienstleisters "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication" (SWIFT) wird ein internationales Nachrichtennetz für Transaktionen zwischen circa 800 Banken, Brokerhäusern und Börsen in mehr als 200 Ländern abgewickelt.
Um den europäischen Gedanken beim Schutz der Bürgerrechte zu stärken, brauchen wir ein Europäisches Datenschutz-Institut, das sich mit diesen supranationalen Herausforderungen befasst. Wir brauchen hier ein starkes intellektuelles Gegengewicht zu den massiven kommerziellen Interessen internationaler Konzerne wie Microsoft und Google. Hier ist ein permanent arbeitender "Think Tank" bestens geeignet, die Debatte voranzubringen, Vorschläge zu erarbeiten und die Sensibilität der europäischen Öffentlichkeit zu entwickeln.
Neben der Suche nach effektiven rechtlichen Regelungen hat es sich der Europäische Datenschutztag auch zur Aufgabe gemacht, junge Menschen beim Umgang mit Daten, gerade in sozialen Netzwerken, zu sensibilisieren. Anstatt mit erhobenem Zeigefinger moderne Informationstechniken zu verteufeln und von ihrem Gebrauch abzuraten, ist es wichtig, junge Menschen beim Umgang mit Twitter, Facebook und SchülerVz dabei zu unterstützen, selbst zu entscheiden, welche Daten sie einstellen und welche besser nicht. Erst langsam dämmert es vielen, wie schnell eilig ins Netz gestellte Informationen in falsche Hände geraten können. Auch Schülerinnen und Schüler sind verstärkt gefordert, ihren ganz persönlichen Datenschutz zu organisieren. Denn auch der zukünftige Chef googelt und alle möglichen Unternehmen sind begierig darauf, alles über potenzielle Kunden zu erfahren. Daher müssen die Anwender wissen, was mit ihren Daten passieren kann. Sie müssen schon in der Schule den Umgang mit Daten lernen. Die Anbieter wiederum müssen über die Risiken aufklären. Wir brauchen auch endlich das Auditierungs-Gesetz. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich anhand der zertifizierten Produkte darüber unterrichten können, welche Datenschutz garantieren und von welchen man besser die Finger lässt.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher können einiges selbst machen. Wir dürfen aber Datenschutz und Datensicherheit nicht auf die Bürgerinnen und Bürger abschieben. Wichtig für einen effektiven und umfassenden Schutz unserer Daten ist, sich die Anbieter von Communities genau anzusehen. Sie müssen ihrer Verantwortung für den Schutz unserer Daten gerecht werden. Wenn bei der technischen Datensicherheit geschlampt wird, müssen auch öffentlich die Alarmglocken schrillen. Es kann nicht sein, dass der Schutz nur über Passworte läuft.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein Relikt aus der Frühzeit der Großrechner. Es stammt aus einer vergangenen Epoche. Wir können nicht mit dem Gesetzbuch hinter jeder neuen Technik herlaufen. Gesetze sollten generell technikneutral sein. Der Ansatz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist richtig, wonach das Recht dazu beitragen muss, aus verschiedenen technologisch möglichen Alternativen die datenschutzfreundlichste auszuwählen. Das Gesetz muss komplett neu gestaltet werden. Wir haben vorgeschlagen, die Richtung dieser Veränderung schon im Grundgesetz festzuschreiben. Wir brauchen jetzt allgemeine Regeln und Prinzipien des Datenschutzes. Das hatte schon vor Jahren eine Expertengruppe vorgeschlagen. Die Innenminister Schily und Schäuble haben sich dafür aber nicht interessiert. Statt das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in das veralterte Bundesdatenschutzgesetz reinzustopfen, sollte das BDSG erst einmal gründlich überarbeitet werden. Datensparsamkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Transparenz und Steuerungsmöglichkeit durch den Nutzer sind die Leitlinien. Das ist wie bei einem klugen Klimaschutzgesetz. Man schreibt nicht vor, welche technischen Maßnahmen im Einzelnen zu treffen sind, sondern macht Zielvorgaben, die dann je nach konkreter Situation vor Ort flexibel umzusetzen sind.
Das neue elektronische Erfassungssystem für Arbeitnehmerdaten ("Elena") mutiert zum Datenmoloch. Wir wollen, dass diese Informationen strikt auf das Maß beschränkt werden, das wirklich nötig ist. Streiktage gehören bestimmt nicht dazu. Wir verlangen von der Bundesregierung, dass sie einen deutlich eingedampften Katalog vorlegt und die Vorbereitung für die Umsetzung von Elena bis dahin aussetzt. Die Beschäftigten müssen außerdem sofort von ihrem Arbeitgeber informiert werden, was über sie bei "Elena" gespeichert werden soll.
Die Datenschutzskandale der letzten Jahre haben gezeigt, dass wir klare gesetzliche Regelungen gegen die private Datensammelwut brauchen. Die Chefs sollen nur das über ihre Beschäftigten wissen, was sie tatsächlich unbedingt brauchen. Dazu haben wir schon zu Anfang der laufenden Wahlperiode einen Antrag im Bundestag eingebracht. Wir arbeiten gerade mit Hochdruck an einem ausführlichen Gesetzentwurf zum Thema. Es wäre schön, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an den zahlreichen Veranstaltungen zum Europäischen Datenschutztag teilnehmen würden.