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Bürgerrechte

11. Februar 2010

SWIFT-Abkommen abgelehnt

Ein großer Tag für die Bürgerrechte in Europa

Das Europäische Parlament hat am 11. Februar eine Sternstunde erlebt. Trotz erheblichen Drucks aus den USA, der EU-Kommission und den europäischen Regierungen ist das vorläufige Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an die USA gescheitert. Damit hat das Europäische Parlament nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags überzeugend seine Funktion als Wächterin der Bürgerrechte in Europa wahrgenommen. Der heutige Tag ist auch ein großer Erfolg für die grüne Fraktion im Europäischen Parlament und ihren Innenpolitiker Jan Philipp Albrecht, die von Anfang an klar und unmissverständlich Position gegen das Abkommen bezogen haben.

Was ist SWIFT?

Was hat es mit SWIFT auf sich? Die Innenminister aus den Staaten der Europäischen Union hatten im November 2009 das Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an die USA abgesegnet. Es ist seit dem 1. Februar 2010 in Kraft. Jetzt muss es aus dem Verkehr gezogen werden. Hätte das Europäische Parlament nicht die Notbremse gezogen, hätten die amerikanischen Terrorfahnder fast nach Belieben Zugriff auf Daten des belgischen Finanzdienstleisters SWIFT gehabt. Die jetzt gescheiterte vorläufige Vereinbarung sollte zwar nur für neun Monate gelten, hätte aber die weiteren Verhandlungen stark präjudiziert. Die Entscheidung des Europaparlaments hat deshalb erhebliche Auswirkungen auf die weiteren Verhandlungen mit den USA. Dieses provisorische Übereinkommen kann jedenfalls nicht mehr die Grundlage für eine dauerhafte Regelung sein.

Bundesregierung blamiert

Das Abkommen mit den USA war von den 27 EU-Staaten ohne Beteiligung des Europaparlaments ausgehandelt worden. Um das Europäische Parlament außen vor zu halten, hatte der Rat der Minister das Abkommen einen Tag vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags verabschiedet. Mit dem Lissabon-Vertrag hat das Europäische Parlament erweiterte Rechte bekommen.

Und was tat die schwarz-gelbe Bundesregierung? In der Abstimmung zum SWIFT-Abkommen im EU-Ministerrat zog sie sich aus der Verantwortung und enthielt sich. Praktisch hat sie damit aber zugestimmt, denn nur durch ein NEIN hätte sie das Verfahren stoppen können. Die selbsternannte Bürgerrechtspartei FDP ist damit kurz nach dem Regierungsantritt schon bei ihrem ersten Belastungstest umgefallen. Vielleicht war man auch nur in der Mittagspause. Trotz aller Bekenntnisse für mehr Datenschutz hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die massive Kritik aus dem EU-Parlament, dem Bundesrat, sowie von Datenschützern und Bürgerrechtsorganisationen in den Wind geschlagen.

Warum ist SWIFT so schädlich?

Der Vertrag war derart schlecht ausgehandelt, dass er nicht einmal eine brauchbare Bestimmung der Stellen enthält, die in den USA die sensiblen Bankdaten aus Europa verarbeiten dürfen. Das ist auch einer der Gründe, warum selbst konservative Abgeordnete die Reißleine gezogen haben. Auch sie lassen sich nicht mehr mit der Floskel beruhigen, dass jedwede Form von Kontrolle und Überwachung der Bekämpfung des Terrorismus dienen soll. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger erkennen, dass mit dem pauschalen Verweis auf die Terrorbekämpfung der staatlichen Willkür Tür und Tor geöffnet wird. Es geht nicht an, dass die europäischen Staaten die Bankdaten zwar in die USA übermitteln, aber in den Sterne steht, was dort damit passiert. Auch der Rechtsschutz ist ungeklärt. Eine wirksame Datenschutzkontrolle findet in dem Abkommen nicht statt. Das räumte sogar die Bundesregierung in ihrer Erklärung am 30.11. 2009 ein. Sie kritisiert – mit Recht - auch die schlechten Regelungen zur Löschung der Daten. Dennoch hat sie das Abkommen passieren lassen.

Auch der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hatte von Anfang an das SWIFT-Abkommen scharf verurteilt: Es greife massiv in die Privatsphäre der EU-Bürgerinnen und -Bürger ein und schütze nicht vor Missbrauch kommerzieller Bankdaten. Die EU hat nach seiner Einschätzung nicht sicher gestellt, dass die Bankdaten tatsächlich nur zur Verfolgung von Terrorverdächtigen ausgewertet werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, kritisierte, das Abkommen sei "weder datenschutzgerecht noch demokratisch legitimiert". Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern hat ebenfalls immer wieder vor den Gefahren dieses Abkommens gewarnt.

Auch das betroffene Unternehmen SWIFT und die deutschen Banken haben ihre Vorbehalte gegen die Vereinbarung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. So war völlig ungeklärt, welche Finanzinstitute Daten ihrer Kunden zuliefern müssen. Im Text des Abkommens war vorgesehen, dass die EU die entsprechenden Anbieter ausweist; das ist aber noch nicht geschehen. Es ist nicht einmal klar, ob das SWIFT-Abkommen auch innereuropäische Überweisungen erfassen sollte oder nicht.

Im Interesse der Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger ist zu hoffen, dass Ministerrat und EU-Kommission aus ihrer herben Niederlage ihre Lehren ziehen. Die Grünen im Europäischen Parlament und im Bundestag werden sich weiterhin mit allen Mitteln gegen einen derartigen Ausverkauf des Datenschutzes zur Wehr setzen.

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