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Arbeitnehmerdatenschutz

17. Februar 2010

ELENA muss fasten

Großprojekt aussetzen und Datenübermittlung strikt begrenzen

ELENA hat einen schlechten Ruf. Ihr eilt zu Recht der Ruf einer überbordenden informationellen Gefräßigkeit voraus. Der Begriff selbst ist die Abkürzung für "Elektronischer Entgeltnachweis". Sinn und Zweck dieser Datenbank ist es, Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers elektronisch vorzuhalten, damit die Beschäftigten ihre Anträge bei den Sozialbehörden elektronisch abrufen können. Die ELENA-Datenbank soll für Arbeitsbescheinigungen, Nebeneinkommensbescheinigung, Auskünfte über die Beschäftigung, Auskünfte über den Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag und Einkommensnachweise nach den Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes verwendet werden. Das Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, jeden Monat an ELENA seine Beschäftigtendaten zusammen mit der Entgeltabrechnung zu übermitteln.

Die Datenbank ist seit dem 1. Januar 2010 in Betrieb. Die dort gespeicherten Daten stehen aber erst ab dem 1. Januar 2012 zur Verfügung. Bei der Rentenversicherung werden all diese Daten in verschlüsselter Form unter einem Pseudonym gespeichert. Die Zuordnung des Pseudonyms erfolgt individuell. Die Daten werden solange gespeichert, wie sie für eine Entgeltbescheinigung erforderlich sind. Die längste Speicherungsdauer beträgt fünf Jahre. Wenn die Bürgerin oder der Bürger die Daten durch die Vorlage der individuellen Signaturkarte freigibt, können diese entschlüsselt und von den am ELENA-Verfahren teilnehmenden Sozialleistungsträgern (Agentur für Arbeit, Elterngeldstelle, Wohngeldstelle) abgerufen werden, wenn die Betroffenen eine Sozialleistung beantragen.

Probleme mit Elena

Grundsätzlich ist es in Ordnung, wenn Verfahren zeitgemäß an elektronische Entwicklungen angepasst werden. Bei Elena ist Sache aber kräftig aus dem Ruder gelaufen. Es werden viel zu viele Daten erhoben. So will ELENA zum Beispiel wissen, ob einem Arbeitnehmer wegen vertragswidrigen Verhaltens gekündigt wurde. Das reicht aber noch nicht. Sie will auch wissen, worin dieses Verhalten bestand. Das wird dann in einem besonderen Freitextfeld durch den Arbeitgeber eingetragen. Diese sensiblen Informationen, die zudem durch den Beschäftigten nur schwer nachzuvollziehen sind, haben in einer solchen Datenbank nach unserer Ansicht absolut nichts verloren. Die Beschäftigten laufen Gefahr, dass der Chef unangenehme Dinge gezielt weitergibt.

Der Bundesrat hebt in seiner Stellungnahme vom 19. September 2009 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung die hohe verfassungsrechtliche Brisanz von ELENA hervor. Das bisherige Verfahren lässt hier erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit zu. Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssen dem Grundsatz der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Daran bestehen grundlegende Zweifel.

Grünes Konzept

Wir fordern in einem Antrag (Drucksache 17/1658) die Bundesregierung auf, die Datenübermittlung beim ELENA-Verfahren sofort auszusetzen. In einem zweiten Schritt soll sie noch im ersten Quartal 2010 die aufgetretenen Mängel über einen Gesetzentwurf beheben. Ziel ist es, dem Gebot der Datensparsamkeit Rechnung zu tragen und nur die Daten zu erheben, die wirklich nötig sind.

Weiterhin fordern wir:

  • ein Ausschließen der Möglichkeit, ausufernde Freiflächen zum beliebigen Eintragen fiktiver Kündigungsgründe aufzuführen,
  • eine Sicherstellung darüber, dass die Arbeitnehmer auf Wunsch darüber informiert werden, welche Daten über sie weitergeleitet werden,
  • eine zukünftige Beteiligung des Bundesdatenschutzbeauftragten und der Gewerkschaften (anstatt wie bisher nur die Arbeitnehmerseite) in die Beratungen über die zu übermittelnden Daten,
  • wenn die Beschäftigen es wünschen, müssen die Arbeitgeber sie über die übermittelten Daten unterrichten.

Ein weiteres drängendes Problem sind die Kosten für Staat und Wirtschaft. Die laufen ebenfalls längst aus dem Ruder. Hier muss die Bundesregierung die viel zu geringen Prognosen auf den Stand der Wahrheit bringen. Sie muss auch verhindern, dass gerade kleinen und mittleren Betrieben statt der versprochenen Entlastungen sogar noch höhere Kosten aufgebürdet werden.

Da es für uns von elementarer Bedeutung ist, dass die genaue Zweckbindung der Datensammlung eingehalten wird und tatsächlich nur die Daten Eingang in ELENA finden, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben unbedingt erforderlich sind, fordern wir die Bundesregierung darüber hinaus auf, auch die entsprechenden Vorgaben des Sozialgesetzbuches zu überprüfen und zu verbessern. Denn schon heute – bislang in Papierform – werden Daten abgefragt, die datenschutzrechtlich problematisch und darüber hinaus für den eigentlichen Zweck auch nicht notwendig sind.

ELENA kann nur funktionieren, wenn alle Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit Vertrauen in das Verfahren haben. Das kann aber nur gelingen, wenn das Verfahren transparent und normenklar geregelt ist.

Zusätzliche Information

Initiative