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Urteil

2. März 2010

Karlsruhe kippt Vorratsdaten in den Orkus

Kampf gegen Generalüberwachung war erfolgreich

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein großer Erfolg der Bürgerrechtsbewegung und der vielen Bürgerinnen und Bürger, die – gemeinsam mit zahlreichen grünen Abgeordneten – gegen die Vorratsdatenspeicherung Widerstand geleistet und geklagt haben.

Wir hätten es zwar sehr begrüßt, wenn sich das Gericht zu einem umfassenden Verbot der Vorratsdatenspeicherung durchgerungen hätte. Dennoch gibt es keinen Grund, mit der heutigen Entscheidung unzufrieden zu sein. Mit der größten Verfassungsbeschwerde in der deutschen Rechtsgeschichte haben über 30.000 Bürgerinnen und Bürger gegen ausufernde staatliche Überwachungsmaßnahmen gestritten und letztlich auch gewonnen.

Wie heftig die Niederlage der Speicherlobby ist, zeigt sich auch daran, dass die erhobenen Daten sofort zu löschen sind. Es gibt auch keine Übergangsregelung bis zu einem möglichen neuen Gesetz. Schnüffeln ist ab sofort illegal. Die erfolgreichen Antragsteller können sich sogar die Verfahrenskosten erstatten lassen. Auch dies ein klarer Hinweis, wer gewonnen und wer verloren hat.

Das Urteil schafft rechtliche Klarheit für die Verwendung dieser Daten. Das Gericht hat die Messlatte aus gutem Grund sehr hoch gelegt. Es zeigt klare Kante bei den Grenzen der Speicherung der Daten von Menschen, die in keiner Weise verdächtigt sind, gegen Straftaten verstoßen zu haben. Es wurde unsere Auffassung bestätigt, dass es nicht hinnehmbar ist, wenn mit der Vorratsdatenspeicherung eine Überwachung der Kommunikation aller 82 Millionen Bürgerinnen und Bürger durchgeführt wird.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt auch das umfassende zivilgesellschaftliche Engagement vieler tausend Aktiver vor Ort, gerade auch im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Angesichts der außerordentlich hohen Hürden muss politisch die Frage neu diskutiert werden, endgültig die Finger von diesem Projekt zu lassen. Der Hinweis auf die bestehende EU-Richtlinie darf nicht zu rechtsstaatlich bedenklichen Schnellschüssen führen. Wer trotz dieser Bedingungen noch immer an der Vorratsdatenspeicherung festhalten will, muss belegen, dass sich dieser gigantische finanzielle und logistische Aufwand tatsächlich lohnt. Unsere Antwort ist ein ganz klares NEIN!

Die grüne Bundestagsfraktion wird die Urteilsgründe detailliert bewerten und auf dieser Grundlage umgehend einen eigenen Vorschlag unterbreiten, wie wir diese unselige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung endgültig loswerden.

Zweifel an der Vorratsdatenspeicherung auch in der Europäischen Kommission

Es zeigt sich vielmehr, dass in Europa die Sinnhaftigkeit der Richtlinie mehr und mehr in Zweifel gezogen wird, gerade auch durch die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding . Neben dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt auch die Neubesetzung der EU-Kommission die Erwartung zu, dass der Spuk "Vorratsdatenspeicherung" in absehbarer Zeit beendet sein möge. Frau Reding hat deutlich gemacht, dass die berüchtigte EU-Richtlinie nicht für die Ewigkeit gemacht ist. Sie wirft zu Recht die Frage auf, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit der seit Dezember 2009 verbindlichen Grundrechtscharta der EU kompatibel ist.

Die Kommissarin macht zudem klar gemacht, dass sie noch im Jahre 2010 das Projekt auf den Prüfstand stellen will. Sie will prüfen, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt notwendig ist und ob es nicht auch andere bürgerrechtsfreundlichere Möglichkeiten gibt. Wir verlangen von der Bundesregierung, dass sie sich auf EU-Ebene energisch für die Abschaffung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzt, statt innerstaatlich einen zweiten Anlauf für eine neues Überwachungsgesetz zu unternehmen.

 

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