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ELENA

31. März 2010

Ab zum Bundesverfassungsgericht

Die grüne Fraktion hat bereits Anfang 2010 in einem Antrag an den Bundestag (Drucksache 17/1658) verlangt, die Datenübermittlung beim ELENA-Verfahren sofort auszusetzen. Dem ist die Bundesregierung nicht gefolgt. Statt die zahlreichen Mängel im Verfahren zu beheben, bleibt sie stur und unbeweglich.

Nun haben über 20.000 Bürgerinnen und Bürger die Dinge selbst in die Hand benommen und gegen die Speicherung der Daten vom rund 40 Millionen Beschäftigten eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

ELENA hat zu Recht einen üblen Leumund. Viele Fragen sind ungeklärt. Ein Vorhaben, das ursprünglich zur Vereinfachung des Antragsverfahrens bei Behörden gedacht war, ist zur Groß-Krake mutiert. Mit Recht machen die Klägerinnen und Kläger geltend, dass mit dem Verfahren viel zu viele rechtliche Unbestimmtheiten verbunden sind.

Die monströse Sammelwut kommt auch daher, dass im Gesetz selbst nicht klar bestimmt ist, welche Daten gespeichert werden dürfen. Wenn die Bundesregierungen, ob in der Großen Koalition oder jetzt unter Schwarz-Gelb wichtige Entscheidungen unter der Hand auf dem Verordnungsweg klären wollen, dürfen sie sich nicht wundern, wenn ihnen das Verfahren aus dem Ruder läuft.

Auch der technische Umgang mit den Daten wirft grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen auf. Wie sieht es aus mit der Sicherheit der Datenspeicherung und was geschieht mit den Daten, wenn sie einmal entschlüsselt sind? Völlig offen ist auch, wie die Bürgerinnen und Bürger in der Übergangszeit von zwei Jahren zwischen der Übermittlung ihrer Daten durch die Betriebe und der Möglichkeit, über ELENA Anträge zu stellen, überhaupt erfahren können, was über sie gespeichert ist.

Weitere Probleme mit Elena

Bei ELENA werden viel zu viele Daten erhoben. So will das System zum Beispiel wissen, ob einem Arbeitnehmer wegen vertragswidrigen Verhaltens gekündigt wurde. Das reicht aber noch nicht. Es will auch wissen, worin dieses Verhalten bestand. Das wird dann in einem besonderen Freitextfeld durch den Arbeitgeber eingetragen. Diese sensiblen Informationen, die zudem durch den Beschäftigten nur schwer nachzuvollziehen sind, haben in einer solchen Datenbank nach unserer Ansicht absolut nichts verloren. Die Beschäftigten laufen Gefahr, dass der Chef unangenehme Dinge gezielt weitergibt.

Der Bundesrat hebt in seiner Stellungnahme vom 19. September 2009 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung die hohe verfassungsrechtliche Brisanz von ELENA hervor. Das bisherige Verfahren lässt erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit zu. Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssen dem Grundsatz der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Daran bestehen grundlegende Zweifel.

Bündnis 90/Die Grünen fordern:

  • ein Ausschließen der Möglichkeit, ausufernde Freiflächen zum beliebigen Eintragen fiktiver Kündigungsgründe aufzuführen,
  • eine Sicherstellung darüber, dass die Arbeitnehmer auf Wunsch darüber informiert werden, welche Daten über sie weitergeleitet werden,
  • eine zukünftige Beteiligung des Bundesdatenschutzbeauftragten und der Gewerkschaften (anstatt wie bisher nur die Arbeitnehmerseite) in die Beratungen über die zu übermittelnden Daten,
  • wenn die Beschäftigen es wünschen, müssen die Arbeitgeber sie über die übermittelten Daten unterrichten.

Ein weiteres drängendes Problem sind die Kosten für Staat und Wirtschaft. Auch die laufen ebenfalls längst aus dem Ruder. Hier muss die Bundesregierung die viel zu geringen Prognosen auf den Stand der Wahrheit bringen. Sie muss auch verhindern, dass gerade kleinen und mittleren Betrieben statt der versprochenen Entlastungen sogar noch höhere Kosten aufgebürdet werden.

Da es für uns von elementarer Bedeutung ist, dass die genaue Zweckbindung der Datensammlung eingehalten wird und tatsächlich nur die Daten Eingang in ELENA finden, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben unbedingt erforderlich sind, fordern wir die Bundesregierung darüber hinaus auf, auch die entsprechenden Vorgaben des Sozialgesetzbuches zu überprüfen und zu verbessern. Denn schon heute – bislang in Papierform – werden Daten abgefragt, die datenschutzrechtlich problematisch und darüber hinaus für den eigentlichen Zweck auch nicht notwendig sind.

Es ist von daher sehr gut und wichtig, wenn diese Fragen vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden. Dennoch sollte die Bundesregierung die Hände nicht in den Schoß legen, sondern auf der Grundlage des grünen Antrags Gesetz und Verfahren grundlegend überarbeiten.

 

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