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Wir gehen neue Wege bei der Parlamentsarbeit. Als erste Bundestagsfraktion haben wir einen Blog zum Gesetz über den Beschäftigtendatenschutz eingerichtet. Internetnutzerinnen und Nutzer haben hier die Möglichkeit, den ersten Rohentwurf der Abgeordneten Konstantin von Notz und Beate Müller-Gemmeke zu kommentieren und mit Anregungen zu versehen. Dieser Entwurf ist noch nicht von der Fraktion beraten oder beschlossen worden. Er ist ein Vorschlag und eine Einladung zur lebhaften Diskussion. Das Blog ist erst seit ein paar Tagen online, und schon haben diese neue Möglichkeit der Beteiligung viele Interessierte lebhaft genutzt. Auch außerhalb des Blogs geht es trotz Hitze und Ferien rund. So erreichen uns zahlreiche Schreiben, E-Mails und Telefonate. Von dieser großartigen Resonanz sind wir selbst überrascht. Wir hoffen weiter auf eine rege Beteiligung.
Die Überwachungsskandale in der Privatwirtschaft (LIDL, Bahn AG und viele andere) haben gezeigt, dass wir dringend verbesserte Regelungen zum Schutz der persönlichen Daten von Beschäftigten brauchen. Diese Erkenntnis hat sich sogar bis zur Bundesregierung herumgesprochen. Die aktuelle Vorlage aus dem Innenministerium stellt jedoch keine Verbesserung für die Beschäftigten dar.
Wir sind überzeugt, dass die Politik inhaltlich und auch im Verfahren endlich andere Wege gehen muss, dass die Menschen besser und wirkungsvoller beteiligt werden müssen. Bezeichnend ist hier mal wieder die Haltung der Regierungsparteien: Sie denken gar nicht daran, die Bürgerinnen und Bürger in den Gesetzgebungsprozess einzubinden. So erklärte die Pressestelle der Union auf Anfrage von politik-digital.de, dass man für solche Verfahren in der parlamentarischen Demokratie keinen Anlass sieht. Das sehen wir anders.
Angesicht der unzureichenden Vorlage aus dem Bundesinnenministerium arbeitet die Fraktion mit Hochdruck an einen eigenen Gesetzentwurf. Dieser soll nach der öffentlichen Erörterung und der anschließenden Beschlussfassung in der Fraktion im Bundestag eingebracht werden. Ziel ist es, den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Beschäftigten im privaten Unternehmen und in öffentlichen Verwaltungen deutlich zu verbessern. Der Schutz des Grundgesetzes gilt auch in der Arbeitswelt. Gerade Beschäftigte sind in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit, Weltwirtschaftkrise und massiver Einbrüche bei den Einkommen in einer oft sehr schwachen Position. Hier muss der Gesetzgeber tätig werden.
Es kann nicht länger angehen, dass Beschäftigte gerade auch in privaten Unternehmen immer höheren Kontrollen ausgesetzt sind. Die Technik zur Überwachung, ob bei Videoüberwachung oder Ortungssystemen, wird dabei immer ausgefeilter und immer billiger. Entsprechend steigt die Verführung, sie auch für eine immer engmaschigere Überwachung der Beschäftigten zu missbrauchen.
Wir brauchen eine überzeugende Antwort auf die neuen technischen Möglichkeiten, die es erlauben, die Telekommunikation, den E-Mail-Verkehr und die Internetnutzung der Beschäftigten bis in jede Einzelheit zu erfassen, auszuwerten und später gegen die Betroffenen zu verwenden. Der überbordenden Überwachung muss hier Einhalt geboten werden.
Die gesetzlichen Neuregelungen dürfen nicht allein auf große Betriebe und Konzerne zugeschnitten sein. Sie müssen auch in kleinen Betrieben handhabbar und praxistauglich sein. Alle Betroffenen haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, was zugelassen ist und was nicht. Endlose und hoch abstrakte Verweisungsketten und ein Geflecht von Verboten und Rückausnahmen und wiederum Ausnahmen davon. Das versteht niemand mehr. Deshalb schreiben wir auch ein eigenes Gesetz und flicken nicht am alten Bundesdatenschutzgesetz herum wie der Bundesinnenminister.
Unser erster Vorschlag gilt für den gesamten Bereich der Nutzung von Telekommunikation im Betrieb, für die Telearbeit, Videoüberwachung und Personalbuchhaltung sowie die technische Überwachung. Die Bestimmungen des Gesetzes setzen gerade auch dort klare Grenzen, wo es keine gewerkschaftliche Vertretung, keine Personal- oder Betriebsräte und auch keine Betriebsvereinbarungen/ Dienstvereinbarungen gibt.
Ein weiterer Punkt, der uns besonders am Herzen liegt, ist die Klagebefugnis für Gewerkschaften. Es genügt eben nicht, lediglich gut klingende Vorschriften zu entwickeln. Vielmehr brauchen wir Instrumente, um diese auch umzusetzen. Eines davon ist die Klagebefugnis. Im Regierungsentwurf fehlt dieser Ansatz völlig. Auch der Entwurf der SPD, der ja wortgleich mit dem aus dem Wirtschaftsministerium der letzten Wahlperiode übereinstimmt, sagt dazu überhaupt nichts.
Wichtig ist auch die Stärkung der Unabhängigkeit der betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Sie sollen, so sieht es unser Konzept vor, auch für den Beschäftigtendatenschutz zuständig sein. Die Beauftragten müssen bereits vor Einführung neuer technischer Systeme, Verfahren, Fragebogen oder medizinischer Tests umfassend mit eingebunden werden.
In Gesetz vorgesehen ist auch ein Maßregelungsverbot für die Arbeitgebenden. Beschäftigte, die ihre Rechte wahrnehmen, dürfen keinen Benachteiligungen unterliegen.
Besonders geschützt werden auch die Daten über die Gesundheit und die privaten Verhältnisse von Bewerberinnen und Bewerbern, ebenso wie der Beschäftigten. Hier wie auch in anderen Bereichen muss das heimliche Erheben von Daten in jedem Fall untersagt sein.
Streng begrenzt werden soll auch die Kontrolle und Überwachung der Beschäftigten. Auch hier gilt der Grundsatz, dass heimliche Überwachungen zur Leistungskontrolle nicht zulässig sein darf.
Ein weiteres Kapitel ist der Schutz der Gesundheitsdaten. Hier müssen wir aufpassen, dass wir nicht nur im Gendiagnostikgesetz, sondern auch hier verhindern, dass mit Hilfe der Untersuchung eine Prognose darüber möglich wird, ob jemand zukünftig irgendwann einmal krank werden wird und der Betrieb Gefahr läuft, dass ihm die Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stehen könnte. Das ist eine weitere große Schwäche im Regierungsentwurf. Hier brauchen wir, denken wir zum Beispiel an Blutuntersuchungen, sehr strenge Regelungen. So darf nur in ganz bestimmten Fällen, in denen es um die Einsatzfähigkeit beispielsweise für eine gefahrengeneigte Arbeit geht, eine solche Untersuchung zulässig sein.
Lassen Sie nicht alles mit sich machen. Machen Sie lieber mit! Gestalten Sie Politik! Und machen Sie jetzt mit beim grüne Gesetzentwurf für besseren Beschäftigtendatenschutz!