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Die Rufe der Forschung nach einer Lockerung des deutschen Stammzellgesetzes werden lauter. Doch gibt es wirklich neue Argumente, die eine Aufkündigung des Rechtsfriedens begründen, der mit der Verabschiedung des Stammzellgesetzes im Jahr 2002 gefunden wurde? Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten darüber Ende Januar 2007 auf einer Fachtagung, zu der die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen eingeladen hatten.
Reinhard Loske, Leiter der AG Biotechnologie und Bioethik der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, erklärte, dass er seine Aufgabe darin sieht, als "Anwalt des Stammzellgesetzes" gründlich zu prüfen, ob neue rechtliche, wissenschaftliche oder ethische Argumente für eine Änderung des Stammzellgesetzes – wie zum Beispiel Änderung oder gar Streichung des Stichtages - vorgebracht werden konnten. Priska Hinz, forschungspolitische Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen, betonte, wie wichtig es sei, bei der Debatte um das Stammzellgesetz nicht nur wissenschaftliche Studien aus anderen Ländern zu berücksichtigen, sondern auch die gesellschaftlichen Folgeprobleme dieser Meldungen wie zum Beispiel die Patentierungsfrage und das Problem des Eizellbedarfs für die Forschung.
Mit großer Aufmerksamkeit folgten die Anwesenden dem Eröffnungsvortrag von Dr. Margot von Renesse. Renesse war zur Zeit der Verabschiedung des Gesetzes Vorsitzende der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Biomedizin des Deutschen Bundestages und gilt - zusammen mit Maria Böhmer von der Union und Andrea Fischer von Bündnis90/Die Grünen - als eine der "Mütter" des Stammzellgesetzes. Zur möglichen Kriminalisierung von Stammzellforschern im Rahmen von europäischen Projekten erklärte sie, dass die dafür im Gesetz vorgesehene Strafregelung ein "zahnloser Tiger" sei, der Forschern Angst machen, in der Praxis aber nichts bewirken würde. Ihrer Ansicht nach könne diese Regelung gestrichen werden – nicht weil neue juristische Argumente vorgebracht wurden, sondern weil die Regelung schon immer "zahnlos" gewesen wäre. Anders wäre es mit dem Stichtag – für Renesse würden bis heute keine Forschungsergebnisse vorliegen, weswegen er geändert werden müsse. Die Debatte würde sich aber dann verändern, wenn es irgendwann tatsächlich einmal therapeutische Erfolge mit embryonalen Stammzellen geben würde.
Wie hat sich die embryonale Stammzellforschung in Deutschland in den letzten Jahren entwickelt? Auf diese Frage ging der Fortpflanzungsmediziner Prof. Dr. Henning Beier ein. Er ist stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung des Robert-Koch-Instituts, die die eingehenden Forschungsanträge prüft. Inzwischen wurden auf der Basis des Stammzellgesetzes rund 20 Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen in Deutschland genehmigt. Beier betonte die Bedeutung embryonaler Stammzelllinien für die Stammzellforschung und wies darauf hin, dass das Stammzellgesetz junge deutsche Forscher davon abhalten würde, sich für dieses Forschungsfeld zu entscheiden.
Sehr kritisch beurteilte Dr. Bernd Wegener, Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) einen möglichen therapeutischen Nutzen von embryonalen Stammzellen. Für den BPI sei die Stammzellforschung insgesamt ein wichtiger Teil der internationalen medizinischen Grundlagenforschung. Aber die Öffentlichkeit dürfe nicht in unseriöser Art und Weise über Heilungschancen irregeführt werden. Eine Verschiebung des Stichtages könne bei Vorliegen guter Gründe zwar grundsätzlich in Erwägung gezogen werden, dabei dürfe aber auf keinen Fall ein den ethischen Charakter des Gesetzes aushöhlender Automatismus entstehen. Nur mühsam wäre es der pharmazeutischen Industrie in den letzten Jahrzehnten gelungen, das Vertrauen der Öffentlichkeit darin aufzubauen, dass bei der Herstellung von Arzneimitteln auch gentechnische Verfahren angewandt werden. Es sei nicht wünschenswert, dass dieses Vertrauen nun möglicherweise im Rahmen der Debatten um die embryonale Stammzellforschung diskreditiert werden würde.
Im zweiten Teil der Fachtagung ging der Blick über Deutschland hinaus in andere Länder. Auf die Praxis der Patentierung von embryonalen Stammzellen in den USA und der EU ging Dr. Ingrid Schneider von der Universität Hamburg in ihrem Beitrag ein. In der EU-Biopatent-Richtlinie sind laut einer so genannten "Gute-Sitten-Klausel" (ordre public-Klausel) menschliche Embryonen zu industriellen und kommerziellen Zwecken nicht patentierbar. Allerdings bietet die Klausel Interpretationsspielräume. Zwei Patentanträge auf embryonale Stammzellen wurden vom Europäischen Patentamt bereits genehmigt, u.a. ein Antrag des deutschen Stammzellforschers Oliver Brüstle. Gegen dieses Patent hatte Greenpeace Einspruch eingelegt. Das Bundespatentgericht hatte 2006 das Patent eingeschränkt, allerdings legte Brüstle dagegen Einspruch ein. Der Ausgang des Rechtsstreits ist noch unklar. Die Streitereien in der EU wären aber noch harmlos im Vergleich zu den Entwicklungen in den USA. Dort würde es – so Schneider - weder gesetzliche Patentregelungen noch eine "gute Sitten-Klausel" geben. Das Ergebnis: Es wurden bereits über 800 Patente auf menschliche embryonale Stammzellen erteilt. Zahlreiche Patentauseinandersetzungen vor Gericht würden zeigen, dass derzeit in den USA die größte Rechtsunsicherheit für Stammzellforscher von der Patentierungspraxis ausgehen würde. Besonders umstritten sei laut Schneider das sogenannte Thomson/WARF-Patent, dass derzeit in den USA das Nadelöhr für alle Wissenschaftler ist, die mit embryonalen Stammzellen forschen wollen. James Thomson gelang 1998 erstmals an der Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF) die Isolierung menschlicher embryonaler Stammzellen.
Schneider wunderte sich darüber, dass die DFG ihre Forderung nach Abschaffung des Stichtages unter anderem in ihrer Stellungnahme auch damit begründet, dass die nach dem Stammzellgesetz zugelassenen embryonalen Zelllinien einem Patentschutz unterliegen würden. Dieses Problem hätte man auch bei den neuen embryonalen Stammzellen, so Schneider. Denn auch diese würden unter anderem unter das so genannte "Basispatent Thomson/WARF" in den USA fallen. Nicht mit neuen Stammzelllinien, sondern nur über eine Klarstellung der europäischen Rechtsprechung (dass embryonale Stammzellen nicht patentiert werden dürfen) könne laut Schneider sichergestellt werden, dass deutsche Stammzellforscher nicht abhängig von derartigen US-Patenten sind.
2.221 frische Eizellen - diese beeindruckende Zahl nennt die Journalistin Eva Schindele in ihrem Beitrag über den Handel mit der Ware Eizelle. Diese Eizellen benötigte der südkoreanische Stammzellforscher Woo-Suk Hwang für seine Experimente, humane embryonale Stammzellen mittels Klontechnik herzustellen. Es ist ihm nicht gelungen - die von Hwang publizierten Ergebnisse erwiesen sich als gefälscht und gingen als einer der größten Skandale in die Wissenschaftsgeschichte ein.
Bisher, so Schindele, würde der direkte Handel mit der Ware Eizelle für die embryonale Stammzellforschung aber noch keine große Rolle spielen. Anders dagegen bei der Fortpflanzungsmedizin. Spanien habe sich inzwischen mit rund 240 Privatkliniken zum "Eizellexporteuer Nr. 1" in Europa entwickelt. Die Spenderinnen – zumeist Studentinnen oder Immigrantinnen aus Osteuropa, würden eine Aufwandsentschädigung in Höhe von rund 700 bis 1.000 Euro pro Spende erhalten. Schindele berichtete auch über eine international vernetzte Klinik in Rumänien, in der Frauen für den Bedarf in anderen Ländern (unter anderem für britische Paare) Eizellen spendeten und es bei einigen Frauen zu schweren gesundheitlichen Problemen kam. Die Eizellspende ist umstritten, weil sie – anders als zum Beispiel bei einer Blut- oder einer Spermaspende - für die Frauen ein gesundheitsgefährdender Eingriff ist - durch die Hormone, die sie nehmen müssen, und durch den operativen Eingriff, bei dem die Eizellen entnommen werden.
In Großbritannien dagegen ist laut Schindele die Praxis des so genannten "egg sharings" etabliert – die Frauen, die eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen wollen, bekommen diese billiger oder umsonst, wenn sie einen Teil der bei der Hormonbehandlung gewonnenen Eizellen spenden. Es könnte laut Schindele – zumindest in den Ländern wie Großbritannien, in denen die Klonforschung erlaubt ist – zunehmend zu einer Konkurrenz zwischen Kinderwunschpaaren/Reproduktionsmedizinern und Klonforschern auf der Suche nach "frischen hochwertigen" Eizellen kommen. Den Zusammenhang verdeutlicht Schindele mit dem Zitat des Klonforschers Miodrag Stojkovic, der in Großbritannien forscht: "Wir wollen uns nicht mehr mit den übrig gelassenen Eizellen herumplagen. Wir werden Eizellen von einer großen spanischen Fruchtbarkeitsklinik mit 3000 Zyklen im Jahr bekommen." Derzeit, so Schindele, würde im spanischen Parlament ein Gesetz diskutiert, mit dem die Eizellspende auch für Forschungszwecke ermöglich wird.