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Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erste Zahlen vorgelegt. Sie zeigen: Von einer besonderen finanziellen Belastung der deutschen Wirtschaft durch das AGG kann überhaupt keine Rede sein. Die 2007 von der arbeitgeberfinanzierten "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" (INSM) vorgelegte Umfrage, der zufolge das Gesetz die Wirtschaft 1,73 Mrd. Euro kosten sollte, ist obsolet. Sie ist ein prägnantes Zeugnis für die manipulative Politik, die die Wirtschaftslobby in Deutschland gegen Antidiskriminierungsgesetzgebung betreibt. Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Birger Priddat und der Jurist Prof. Dr. Wilms von der wissenschaftlichen Kommission der Antidiskriminierungsstelle haben die INSM-Studie kritisch unter die Lupe genommen. Ihr Urteil: eine "Kombination aus manipulierenden Antwortmöglichkeiten, willkürlicher Kostenermittlung und diffuser Hochrechnung". Auf höchstens einmal 26 Mio. Euro schätzt die wissenschaftliche Kommission der Antidiskriminierungsstelle die konkreten Kosten für die Wirtschaft – und das auch nur dann, wenn man die Methoden der INSM-Studie akzeptiert. Die Zahlen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigen, wie hysterisch und unehrlich die Angstkampagnen der Wirtschaftverbände und ihrer politischen Nachbeter bei CDU/CSU und FDP waren.
Nebst den eklatanten methodischen Schwächen kritisiert die Kommission auch den generellen Ansatz der Studie: "Einseitig werden die Kosten erörtert, nicht aber der enorme Nutzen wertebasierter und nachhaltiger Unternehmensführung in Ansatz gebracht." Auch die deutschen Wirtschaftsverbände müssen endlich begreifen, dass Engagement gegen Diskriminierung und Anerkennung von Vielfalt sich auch ökonomisch rechnet. Einzelne Unternehmen haben das längst erkannt und erfolgreich umgesetzt.
Es ist wichtig, dass unseriöse Fantasiezahlen widerlegt werden. Ein bloßer Streit ums Geld führt freilich auf den völlig falschen Weg. Der Anspruch, nicht wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Alters, der Religion oder Weltanschauung oder einer Behinderung diskriminiert zu werden, ist menschenrechtlich begründet. Das Recht auf Nichtdiskriminierung ist keine Frage des Rechenschiebers.
Keines der in grellen Farben an die Wand gemalten Schreckensszenarien ist eingetreten. Die prophezeiten Klagefluten sind ausgeblieben. Ebenso wenig ist die deutsche Wirtschaft finanziell stranguliert worden.
Stattdessen wurden in den letzten beiden Jahren auf Grundlage des Gesetzes verschiedene Urteile gefällt, die rechtliche Klarheit geschaffen und eklatante Fälle von Diskriminierung beseitigt haben. So erhielten Frauen in einem Hamburger Unternehmen qua Geschlecht für die gleiche Tätigkeit eine schlechtere Bezahlung als ihre männlichen Kollegen. Der Betriebsrat klagte mit Erfolg. Eine nicht praktizierende Muslimin erhielt Schadensersatz, weil das Diakonische Werk sie nur unter der Bedingung des Beitritts zu einer christlichen Kirche als Integrations-Lotsin einstellen wollte. Mit solchen Urteilen wurde zugleich auch die gesellschaftliche Sensibilität für das Thema vergrößert. Vielen Bürgerinnen und Bürgern war gar nicht bewusst, welch heftigen Diskriminierungen Menschen auch in Deutschland immer wieder ausgesetzt sind.
Damit kann nach den ersten beiden Jahren Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz eine kleine Erfolgsbilanz gezogen werden. Und das, obwohl die große Koalition die Instrumente des Gesetzes gegenüber den ursprünglichen rot-grünen Entwurf gründlich verwässert hat. Die EU-Kommission hat die Bundesregierung deshalb bereits wegen der mangelnden Umsetzung der Europäischen Richtlinien gerügt. Wir fordern eine europarechtskonforme Überarbeitung des AGG. So müssen z. B. die Möglichkeiten der Verbändebeteiligung erweitert werden.
Es ist nun höchste Zeit, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ihre Politik der schamhaften Leisetreterei beendet. Die ADS muss endlich offensiv für eine umfassende Antidiskriminierungspolitik werben. Bisher wurden dort entweder die Hände in den Schoß gelegt – oder einseitig die Interessen der Wirtschaft vertreten. Das ist eine glatte Verfehlung des gesetzlichen Auftrags: Der Parteinahme für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind
Ebenso muss die Bundesregierung ihre Obstruktionspolitik gegen die Fortentwicklung und Harmonisierung des europäischen Antidiskriminierungsrechts aufgeben. Es ist nur noch peinlich, dass deutsche Regierungsmitglieder wie Familienministerin von der Leyen in Brüssel ihren einsamen Kreuzzug gegen die von der EU-Kommission im Juni vorgestellte Richtlinie gegen Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen fortführen. Aus rein ideologischer Ablehnung von Antidiskriminierungsarbeit kämpft die Bundesregierung in Brüssel gegen Gleichbehandlungsmaßnahmen, in die Deutschland durch das AGG bereits Gesetz sind. Das ist bizarr.