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Deutschland hat das Tabakrahmenübereinkommen der WHO bereits Ende 2004 ratifiziert. Dennoch wurden wesentliche Teile des Übereinkommens hierzulande noch nicht vollständig umgesetzt. Dazu gehören vor allem die Vorschriften zur Beschränkung der Tabakwerbung, zum Sponsoring durch die Tabakindustrie, zu bildgestützten Warnhinweisen und für mehr Transparenz der Aktivitäten der Tabakindustrie. Die Bundesregierung hat nun in der Antwort auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion deutlich gemacht, dass von ihr auch in Zukunft nichts unternommen wird, um dieses Übereinkommen in Deutschland vollständig umzusetzen. Damit setzt sie sich dem Vorwurf aus, dass ihr die wirtschaftlichen Interessen der Tabakindustrie näher sind als die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
Aus der Antwort wird ersichtlich, dass aus Sicht der Regierung einer weiteren Beschränkung der Tabakwerbung keine verfassungsrechtlichen Gründe entgegenstehen. Warum sie dennoch nicht handeln will, lässt sie offen. Dabei schreibt das Übereinkommen ein umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung, der Förderung des Tabakverkaufs und des Tabaksponsorings vor. Die Realität in Deutschland sind aber zahlreiche Ausnahmen wie zum Beispiel Werbung auf Großplakaten, Werbung in der Gastronomie usw. Der Bundesregierung fehlt ganz offensichtlich der politische Wille, sich mit der Tabakindustrie anzulegen. Dabei können unter anderem weitere Einschränkung der Tabakwerbung einen wirksamen Beitrag zur Verringerung des Tabakkonsums leisten.
Die Bundesregierung findet es im übrigen nicht bedenklich, dass die bereits vorhandenen Werbebeschränkungen durch umfangreiche Sponsoringaktivitäten der Tabakindustrie umgangen werden. Das gesundheitspolitische Ziel des Tabakrahmenübereinkommens werde durch solche Sponsoringmaßnahmen nicht beeinträchtigt. Das könnte die Tabakindustrie sicher nicht besser schreiben.
Auch beim Nichtraucherschutz in Arbeitsstätten sieht die Bundesregierung derzeit keine Notwendigkeit, gesetzgeberisch tätig zu werden. Die Bundesregierung verbreitet weiter die Mär, für den Schutz nichtrauchender Beschäftiger in der Gastronomie nicht zuständig zu sein. Dabei ist weitgehend unbestritten, dass der Bund sehr wohl den Schutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr und damit auch Gaststätten regeln kann.
Damit wird auch in der Tabakpolitik offenbar, dass sich die Drogen- und Suchtpolitik des FDP-geführten Gesundheitsministeriums auf jene Teile der Prävention beschränkt, die nichts oder wenig bewirken und der Industrie nicht schaden. Gleichzeitig hält die FDP an anderer Stelle an der inhaltlich unbegründeten Verbotspolitik beispielsweise gegenüber Cannabis fest. Eine in sich konsistente Linie die eine Gleichbehandlung aller weichen Drogen umfasst, hat sie bis heute nicht gefunden.