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Europäischer Rettungsschirm

12. Mai 2010

440 Milliarden Euro – Wer sichert das ab?

Woher kommt das ganze Geld?

Die EU-Kommission wird ermächtigt Kredite und Darlehen in Höhe von 60 Mrd. Euro sofort aufzunehmen.

Die Mitgliedstaaten der Euro-Zone gründen eine Zweckgesellschaft, die zusätzlichbis zu 440 Mrd. EUR verbürgt. Über die Rechtsgrundlage und weitere Details einer solchen Zweckgesellschaft ist auch uns bisher wenig bekannt. Die Bundesregierung muss hier schnellstens Klarheit und Transparenz schaffen. Die Mitgliedstaaten sollen für die 440 Mrd. Euro anteilig, entsprechend ihres Anteils am Kapital der EZB, bürgen. Das heißt für Deutschland mit einem Anteil von ca. 28 Prozent also Bürgschaften von 123 Mrd. Euro. Da logischerweise die Länder, die auf diesen Fonds zurückgreifen müssen, nicht für sich selber bürgen können, könnte sich der deutsche Anteil noch erhöhen. Die Bundesregierung deckelt aber die Bürgschaften bei maximal 123 Mrd. Euro + 20 Prozent.

Der Internationale Währungsfonds gibt zusätzlich mindestens 220 Mrd. Euro.

Auch die Europäische Zentralbank beteiligt sich am Stabilisierungsprogramm, indem sie seit Montag, 10 Mai, unmittelbar Staatsanleihen am Markt ankauft.

Wenig Konkretes zu Finanzmarktregulierung und wirtschaftspolitischer Koordination

Zur Finanzmarktregulierung und zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik werden nur Absichtserklärungen abgegeben. Kommen wir einer Finanztransaktionssteuer näher? Wann kriegen wir eine europäische Rating-Agentur? Wann werden endlich die Spekulanten ausgebremst? Diese Fragen blieben unbeantwortet.

Auch zu den Auflagen, die ein Mitgliedsstaat, der Hilfe in Anspruch nimmt, erfüllen muss, gibt es keine Details. Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Euro‑Währungsgebiet wird angemahnt. Am 12. Mai 2010 wird die Kommission hierzu eine Mitteilung ausgeben. Portugal und Spanien werden am 18. Mai ihre Konsolidierungspakete vorstellen.

Bevor wir über die Freigabe der Bürgschaften abstimmen können, müssen wichtige Fragen geklärt werden:

  • Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage soll die Zweckgesellschaft gebildet werden?
  • Wie werden die Strukturen und Entscheidungsmechanismen aussehen?
    • Wer kontrolliert die Zweckgesellschaft?
    • Wer bestimmt über Gewährung von Hilfen aus dem Stabilisierungsprogramm? Ausschließlich die Staats- und Regierungschefs? Werden die Parlamente eingebunden?
    • Wann kann ein Mitgliedsstaat Hilfen beantragen?
    • Zu welchen Konditionen sollen Kredite an Euro-Länder ausgereicht werden?
  • Welche konkreten Vereinbarungen zum Schuldenabbau wurden diskutiert und getroffen. Soll der Stabilitäts- und Wachstumspakt verändert/ verschärft werden?

 

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