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Die EU-Kommission wird ermächtigt Kredite und Darlehen in Höhe von 60 Mrd. Euro sofort aufzunehmen.
Die Mitgliedstaaten der Euro-Zone gründen eine Zweckgesellschaft, die zusätzlichbis zu 440 Mrd. EUR verbürgt. Über die Rechtsgrundlage und weitere Details einer solchen Zweckgesellschaft ist auch uns bisher wenig bekannt. Die Bundesregierung muss hier schnellstens Klarheit und Transparenz schaffen. Die Mitgliedstaaten sollen für die 440 Mrd. Euro anteilig, entsprechend ihres Anteils am Kapital der EZB, bürgen. Das heißt für Deutschland mit einem Anteil von ca. 28 Prozent also Bürgschaften von 123 Mrd. Euro. Da logischerweise die Länder, die auf diesen Fonds zurückgreifen müssen, nicht für sich selber bürgen können, könnte sich der deutsche Anteil noch erhöhen. Die Bundesregierung deckelt aber die Bürgschaften bei maximal 123 Mrd. Euro + 20 Prozent.
Der Internationale Währungsfonds gibt zusätzlich mindestens 220 Mrd. Euro.
Auch die Europäische Zentralbank beteiligt sich am Stabilisierungsprogramm, indem sie seit Montag, 10 Mai, unmittelbar Staatsanleihen am Markt ankauft.
Zur Finanzmarktregulierung und zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik werden nur Absichtserklärungen abgegeben. Kommen wir einer Finanztransaktionssteuer näher? Wann kriegen wir eine europäische Rating-Agentur? Wann werden endlich die Spekulanten ausgebremst? Diese Fragen blieben unbeantwortet.
Auch zu den Auflagen, die ein Mitgliedsstaat, der Hilfe in Anspruch nimmt, erfüllen muss, gibt es keine Details. Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Euro‑Währungsgebiet wird angemahnt. Am 12. Mai 2010 wird die Kommission hierzu eine Mitteilung ausgeben. Portugal und Spanien werden am 18. Mai ihre Konsolidierungspakete vorstellen.
Bevor wir über die Freigabe der Bürgschaften abstimmen können, müssen wichtige Fragen geklärt werden: