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Glückwunsch Europa!

1. Dezember 2009

EU-Reformvertrag tritt in Kraft

Der Weg war steinig: Jahrelang wurde diskutiert und argumentiert, Referenden wurden gewonnen und verloren, viel Herzblut von europabewegten BürgerInnen und PolitikerInnen vergossen. Doch das Ergebnis lohnt sich: Mit dem EU-Reformvertrag treten entscheidende Verbesserungen in Kraft. Er schafft die Rahmenbedingungen für mehr Demokratie, verstärkte Handlungsfähigkeit und größere Transparenz der EU.

Wir Grüne freuen uns über diesen bedeutenden Schritt, bis zuletzt haben wir für eine demokratischere und bürgernähere EU gekämpft. Zu beglückwünschen sind vor allem die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Sie können sich auf einen verbesserten Grundrechteschutz einstellen, denn mit dem EU-Reformvertrag wird auch die EU-Grundrechtecharta verbindlich. Mit der Europäischen Bürgerinitiative wird erstmals ein direktdemokratisches Element in die EU eingeführt. Eine Million EU-BürgerInnen können bald die Europäische Kommission direkt auffordern einen bestimmten Gesetzesvorschlag vorzulegen. Die Hinterzimmerpolitik, die Frau Merkel und ihre europäischen AmtskollegInnen in den letzten Jahren so gerne betrieben haben, muss nun Geschichte sein.

Für den Aufbruch in die neue Ära braucht die EU starke und durchsetzungsfähige Personen an ihrer Spitze, die die Reformen vorantreiben. Die europäischen Staats- und Regierungschefs sind nun in der Pflicht dem neuen EU- Präsidenten und die neue außenpolitische Vertreterin Stärke zu verleihen und sich über nationale Eitelkeiten hinweg zu setzen.

Wesentliche Inhalte des EU-Reformvertrags

Mehr Demokratie

Der Reformvertrag stärkt das Europäische Parlament: das bisherige "Mitentscheidungsverfahren" wird zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU, dadurch werden das Parlament und der Ministerrat in 95 Prozent der Europäischen Gesetzgebung zum gleichberechtigten Gesetzgeber. Auch die nationalen Parlamente werden durch das Subsidiaritäts-Frühwarnsystem und das Klagerecht beim EuGH bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip direkt in die EU-Gesetzgebung einbezogen.

Mehr Effizienz

Mehrheitsentscheidungen werden ausgeweitet: eine große Zahl von Bereichen, in denen vorher Einstimmigkeit im Rat gefordert war wird in die qualifizierte Mehrheit überführt. Mit der Einführung der sogenannten Doppelten Mehrheit wird das Abstimmungsverfahren im Ministerrat vereinfacht:

Mit der Schaffung eines hohen Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik wird die EU außenpolitisch kohärenter. Der Hohe Vertreter wird gleichzeitig Vizepräsident der Kommission und von einem neu einzurichtenden Europäischen Auswärtigen Dienst unterstützt.

Statt der bisherigen halbjährlichen Rotation wird auf zweieinhalb Jahre ein Präsident des Europäischen Rates gewählt.

Die sogenannte Verstärkten Zusammenarbeit wird vereinfacht und auf weitere Politikbereiche ausgedehnt. Sie ermöglicht einer Gruppe von Mitgliedstaaten enger zusammenzuarbeiten.

Mehr Transparenz

Mit dem EU-Reformvertrag wird nicht nur im Parlament, sondern auch im Ministerrat das Prinzip der Öffentlichkeit der Gesetzgebung gelten, diese werden dann per Kamera über Internet übertragen. Die EU erhält darüber hinaus eine einheitliche Rechtspersönlichkeit und die Säulenstruktur wird weitgehend aufgelöst. Die Politiken der bisherigen dritten Säule (Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) werden in die Gemeinschaftsmethode überführt. Hier kann das Europäische Parlament dann endlich gleichberechtigt mitbestimmen.

 

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