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Familienpolitik

9. Juni 2011

Elterngeld-Kürzungen sind eine soziale Zumutung

Bundesweit sind rund 275.000 Väter und Mütter von den zum 1.1.2011 in Kraft getretenen Einsparungen beim staatlichen Elterngeld betroffen. Allein die Anrechnung des Elterngeldes bei Hartz- IV-EmpfängerInnen betrifft rund 130.000 Familien. Die Mehrheit der Betroffenen sind Frauen, viele davon alleinerziehend. Bisher hatten diese Familien zumindest 12 Monate (alle anderen Familien maximal 14 Monate) Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich bezogen. Jetzt gehen sie leer aus, denn das Elterngeld wird nun auf Hartz IV-Leistungen angerechnet. 

Der Wegfall des Elterngeldes für Hartz-IV-EmpfängerInnen ist ein gesellschaftliches Armutszeugnis. Familienministerin Schröder hatte in vorauseilendem Gehorsam beim sog. SParpaket rund 10 Prozent ihres Etats preisgegeben. 600 Millionen Euro spart die Ministerin insgesamt beim Elterngeld, der größte Teil der Einsparungen geht zu Lasten armer Familien. Allein 400 Millionen Euro jährlich werden hier eingespart.

Bereits bei der Systemumstellung vom Erziehungsgeld auf das Elterngeld haben TransferbezieherInnen große Einbußen hinnehmen müssen. Damals wurde die Bezugszeit für diese Gruppe halbiert. Gab es vorher 24 Monate 300 Euro Erziehungsgeld, war es mit dem Elterngeld die gleiche Summe für nur 12 Monate. Auch gegenüber anderen Familien wurden BezieherInnen mit Transfereinkommen benachteiligt, da sie nur maximal 12 Monate Leistungen erhielten, während alle anderen max. 14 Monate Elterngeld bekamen. Wir Grünen haben diese Ungerechtigkeit immer kritisiert.

Die Bundesregierung argumentiert, der Wegfall der Leistung solle den Anreiz zur Arbeitsaufnahme verstärken. Dabei unterschlägt sie die Tatsache, dass auch junge TransferempfängerInnen, wenn sie Eltern werden, nicht sofort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gilt erst ab dem ersten Lebensjahr und auch erst ab 2013! Sollte eine Arbeitsaufnahme nach Geburt des Kindes möglich sein, fehlt wiederum die Kinderbetreuung. Unter einer erfolglosen Arbeitsmarkpolitik und einem verzögerten Kitausbau müssen nun arbeitslose Eltern leiden.

Noch einmal deutlicher wird die ideologische Motivation der Kürzung des Elterngeldes, wenn man sich die Modalität für den Elterngeldbezug für reine Hausfrauen ansieht: Auch sie bekommen nach der alten Regelung ohne vorherige Erwerbstätigkeit den Sockelbetrag von 300 Euro monatlich. Im Unterschied zu den Hartz-IV-EmpfängerInnen blieben sie jedoch von den Sparmaßnahmen ausgenommen. Auch wenn die Frau nie erwerbstätig war und der Ehemann aufgrund eines sehr guten Einkommens die komplette Versorgung übernimmt, wird Elterngeld gezahlt!

 

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