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Sorgerecht

5. August 2010

Kindeswohl im Mittelpunkt

Sorgerecht für nichtverheiratete Väter

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.08.2010 ist ein wichtiges Signal, weil er die Belange der Kinder und ihr Recht auf beide Eltern in den Mittelpunkt stellt. Der Vater eines nichtehelichen Kindes darf nicht mehr allein aufgrund der Zustimmungsverweigerung der Mutter von der elterlichen Sorge ausgeschlossen bleiben. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit das Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember letzten Jahres.

Bundesregierung soll Gesetzentwurf vorlegen

Jetzt ist es an der Bundesregierung, umgehend einen Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts vorzulegen. Das Kindeswohl muss für die kommenden Regelungen im Vordergrund stehen.

Wir Grünen fordern seit langem eine Reform des Sorgerechts. Das Bundesverfassungsgericht hat nun eine Gerechtigkeitslücke für nichtverheiratete Väter geschlossen. Diese neue Situation wollen wir im Sinne einer am Kindeswohl orientierten Familienpolitik gestalten. Das gemeinsame Sorgerecht sollte selbstverständlich sein, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Beim Sorgerecht geht es nicht um zu erstreitende Rechtspositionen oder zu verteidigende Besitzstände, sondern um die elterliche Pflicht, die bestmögliche Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Bei einer Neuregelung darf nicht aus den Augen verloren werden, dass derzeit die Mütter die Mehrheit der Alleinerziehenden stellen und die meisten mit großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben – in vielen Fällen aufgrund der mangelhaften Zahlungsmoral der Väter beim Unterhalt. Im Rahmen einer Reform des Sorgerechts ist es wichtig, dass die Interessen betroffener Mütter nicht unter den Tisch fallen.

 

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