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Die Bundesregierung hat auf Druck der Öffentlichkeit entschieden, die CD mit Daten von mutmaßlichen Steuerhinterziehern zu kaufen – zu recht. Doch der Eindruck, diese Regierung würde konsequent gegen Steuerhinterziehung vorgehen, ist leider falsch.
Die Bedenken, die von Bankenlobbyisten, vom Bund der Steuerzahler oder aus der Schweiz vorgebracht werden, sind unbegründet. Der Staat hat gerade auch gegenüber den Millionen ehrlicher Steuerzahler die Pflicht, Steuerhinterziehung konsequent zu verfolgen. Wir warnen Schwarz-Gelb davor, an diesem Punkt vor der Finanzlobby einzuknicken. Die Behauptung, der Staat würde damit selbst zum Rechtsbrecher, ist nicht korrekt. Nicht der Staat ist tätig geworden, sondern eine Privatperson hat die Daten von sich aus angeboten. Deutsche Ermittlungsbehörden, insbesondere die Steuerfahndung, greifen seit Jahrzehnten völlig legal zu dem Mittel, für Informationen oder Beweise Geld auszuloben, um Straftaten aufzuklären. Selbst in der Schweiz ist das möglich.
Auf Schweizer Banken lagern geschätzte 260 Milliarden Schweizer Franken aus Deutschland. Es ist ein offenes Geheimnis, dass dieses Geld zum allergrößten Teil aus steuerlichen Gründen in der Schweiz liegt. Vor diesem Hintergrund ist die Drohung der Schweiz absurd, die Verhandlungen über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland einzustellen oder zu verzögern. Nach ihrem Versprechen, in Steuersachen stärker zu kooperieren, scheint es nun, als würde die Schweiz bereits am ersten Lackmusstest scheitern. Auch die Verhandlungen über die Reform der EU-Zinsrichtlinie müssen zügig zu einem erfolgreichen Ende gebracht werden. Es liegt bei der Schweiz, Skandale wie den jetzigen zu verhindern. Dafür müsste die Schweiz konsequent gegen diejenigen ihrer Banken vorgehen, deren Geschäftsmodell Beihilfe zur Steuerhinterziehung umfasst. Von der Schweizer Politik haben wir bislang nur Lippenbekenntnisse dazu vernommen. Denen müssen endlich Taten folgen. Wir fordern von der Schweiz eine Teilnahme am europäischen automatischen Informationsaustausch der Zinsrichtlinie und werden uns nicht mit dem jüngsten Angebot einer Abgeltungssteuer abspeisen lassen. Die Schweiz muss ihre Salamitaktik beim Kampf gegen Steuerhinterziehung endlich aufgeben.
Merkel und Schäuble versuchen sich nun den Titel "Kämpfer gegen Steuerhinterziehung" anzuheften, dabei agiert die Regierung weiterhin eher als Schutzpatronin der Steuerhinterzieher. Schäuble findet es etwa unnötig, Informationen anzufordern, die offenbar in Frankreich zu deutschen Steuerflüchtigen in der Schweiz vorliegen. Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz will er weder auf die Schweiz noch auf irgendeine andere Steueroase anwenden. Zudem ist das Gesetz ohnehin ein ziemlich zahnloser Tiger: Um eine weiße Weste zu behalten reicht es schon, wenn ein Land seine grundsätzliche Bereitschaft zu einer Auskunftserteilung in Steuersachen erklärt.
Die Regierung muss jetzt handeln und das Gesetz novellieren. Sie muss es dann auch auf solche Länder anwenden, die mit Deutschland nicht zumindest einen Informationsaustausch nach den OECD-Standards vereinbart haben. Sollte die Schweiz aber tatsächlich die Verhandlungen über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen abbrechen, reicht schon das jetzige Gesetz zum Handeln aus, denn dies wäre eine deutlich erkennbare Rücknahme der Bereitschaft. Dann muss die Bundesregierung die Konsequenzen ziehen und Geschäfte mit dem Land nach dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz von 2009 erheblich erschweren.